Horst D. Deckert

Die FDP will die Verfassung aushöhlen, damit man wieder ohne Maske ins Restaurant kann

Die bis jetzt fast unsichtbare Ja-Kampagne zum Covid-19-Gesetz nimmt tropfenweise Fahrt auf.

Die freisinnig-demokratische Partei der Schweiz (FDP), einmal eine staatstragende Kraft, wirbt mit einem unglaublichen Argument für das Covid-19-Gesetz: «Damit der gesellige Austausch in Restaurants und Bars ohne Maske weiterhin möglich ist.»

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Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes erlaubt es dem Bundesrat, die Gefahren, die er bekämpfen will, selber zu bestimmen und gleichzeitig die verfassungsmässigen Rechte einzuschränken:

«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.»

Dies steht in eindeutigem Widerspruch zu Art. 164 der Bundesverfassung, der vorschreibt, dass alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen — insbesondere über die politischen Rechte, die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte und die Rechte und Pflichten von Personen — in den Bundesgesetzen enthalten sein müssen.

Das Covid-19-Gesetz verletzt diese Verfassungsbestimmung in sträflicher Weise, indem es die Einschränkung verfassungsmässiger Rechte dem Bundesrat überlässt. Die FDP will, wie es scheint, Verfassungsgrundsätze zugunsten des «geselligen Austauschs in Restaurants und Bars» über Bord werfen. Prosit!

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