Horst D. Deckert

Regierung von Uruguay weiss nicht, ob das Sars-CoV-2-Virus kultiviert, isoliert, gereinigt und sequenziert wurde

Überall auf der Welt präsentiert sich das gleiche Szenario: Regierungen müssen nach Anfragen kritischer Zeitgenossen offiziell zugeben, dass das Coronavirus nicht isoliert wurde und sie über keine Kulturen für Versuche verfügen.

Anfang Oktober musste die spanische Regierung diesbezüglich wohl oder übel Stellung beziehen und verkündete, dass sie «weder über SARS-CoV-2-Kulturen für Versuche» verfügt, noch über «ein Verzeichnis von Laboratorien, die solche Isolationskulturen bereitstellen könnten» (wir berichteten).

Das gleiche Schicksal ereilte die Regierung von Uruguay bereits Ende Juni 2021. Wie das Onlineportal Diario Cambio zu diesem Zeitpunkt informierte, war eine entsprechende Anfrage am 11. Mai bei der Rechtsabteilung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit (MSP) vom Wissenschaftler Fernando Vega Torrens eingereicht worden.

Im Rahmen des Gesetzes Nr. 18.381 hatte dieser auf Zugang zu öffentlichen Informationen gepocht und wissen wollen:

«Hat das Ministerium für öffentliche Gesundheit Informationen darüber, wer das Sars-CoV-2-Virus kultiviert, isoliert, gereinigt und korrekt sequenziert hat?»

Denn wenn es sich um eine uruguayische Einrichtung handle, benötige er alle Unterlagen, um die Reproduzierbarkeit in einem anderen Labor überprüfen und mit den entsprechenden Studien beginnen zu können. Wenn es sich um eine ausländische Einrichtung handle, wäre er dankbar, wenn man ihm entsprechende Informationen zur Verfügung stellen könnte und diese auch öffentlich verbreiten würde.

Der argentinische Genetiker Dr. Luis Marcelo Martínez habe ihm mitgeteilt, dass er die Veröffentlichungen in den USA und in Europa verfolgt und «keine diesbezüglichen Publikationen gefunden habe», betonte Vega Torres in seinem Antrag.

Nach einer Fristverlängerung, die das Ministerium benötigte, um die schwierige Frage überprüfen zu können, erhielt Vega Torrens ein Antwortschreiben. Darin wurde er darüber aufgeklärt, dass man ihm «… gemäss dem Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen mitteilen müsse, dass nach den Angaben der Direktion der Abteilung für Laboratorien des MSP keine Kenntnis von der Existenz der angeforderten Informationen in unserem Land besteht».

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