Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Niemand muss gegen seinen Willen an diesem Experiment teilnehmen!”

Wien – 20. November 2021, “Tag der Freiheit”, zahlreiche Kundgebungen und tausende Menschen stehen für Ihr Freiheitsrechte auf. Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner begeistert mit seiner motivierenden Rede hunderte Menschen bei der MFG-Kundgebung am Schwarzenbergplatz:

„Wir werden voraussichtlich morgen oder übermorgen ein Schreiben verfassen an alle Landeshauptleute, an Herrn Mückstein und an alle Clubs im Parlament. Und wir werden mitteilen, dass sich tausende Pflegekräfte und Personen aus dem Gesundheitswesen an uns gewandt haben, die uns mitgeteilt haben, dass sie bei 1G oder 2G ihre Arbeit niederlegen werden. Es werden tausende sein! Es muss jeder selbst entscheiden, auch wenn es zu einem verfassungswidrigen Gesetz kommen sollte, ob er sich dieser Behandlung unterzieht oder nicht.

Und wenn er sich nicht unterzieht, dann soll er von seinen Rechten Gebrauch machen und gegen einen Strafbescheid Einspruch erheben. Und gegen 2000.000 Strafbescheide werden 2000000 Einsprüche erhoben werden. Und dann werden eben 2000.000 Verwaltungsstrafverfahren geführt werden! Jeder, der sich keinen Anwalt leisten kann für eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde, der soll im Rahmen der Verfahrenshilfe die Beigebung eines Rechtsanwaltes beantragen, der für ihn Verfassungsgerichtshofbeschwerde erhebt zur Aufhebung einer völlig unzulässigen 1G oder 2G Regel. Der Nürnberger Codex ist Völkerrecht. Völkerrecht steht über dem Nationalrecht. Es ist unzulässig, jemanden gegen seinen Willen an einem Experiment, an einem medizinischen Experiment teilnehmen zu lassen. Jede Einwilligung muss frei sein, selbstbestimmt, ohne Bedrohung, ohne List und ohne Zwang. Sonst wird gegen Völkerrecht verstoßen!”

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