Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kirchliche Hetze gegen Ungeimpfte: Offener Brief und Strafanzeige an Wiener Kardinal Schönborn

Sehr geehrter Herr Kardinal,

Der Dompfarrer (Pfarrer des Wiener Stephansdomes, Anmk. d. Redaktion) Toni Faber hat öffentlich und per Video dokumentiert (Youtube) gesagt, dass “er mit Ungeimpften kein Mitleid habe.” Gemeint ist offenbar, Menschen die sich der sogenannten “Coronaimpfung” verweigern (sie können ja gegen Pocken, Masern, Kinderlaehmung, Tuberkolose, FSME geimpft sein). In diesem Sinne wird in der Folge die Äußerung des Dompfarrers vestanden.

Ich ersuche mir als Katholik und studierten Kirchenrechtler (Studium der Rechtswissenschaften in Wien 1973 bis 1978) mitzuteilen, wie diese Äußerung mit den Pflichten eines Klerikers gem CIC übereinstimmt. Sie tut es in krasser Form nicht. Schon bei kurzer Betrachtung der relevanten Bestimmungen des CIC ergibt sich, dass eine schwere Verletzung klerikaler Pflichten vorliegt.

Der Dompfarrer übt ein Kirchenamt gemäß Canones 146 ff aus. Er ist Priester und somit Kleriker gem CIC.

Aus den in der Folge zitierten Canones gehen folgende Klerikerpflichten heraus, gegen die er mit dieser öffentlichen Äußerung verstossen hat.

Can. 275 — § 1. Da alle Kleriker zu einem einzigen Werk zusammenwirken, nämlich zum Aufbau des Leibes Christi, haben sie im Band der Brüderlichkeit und des Gebetes untereinander eins zu sein und nach den Vorschriften des Partikularrechts die Zusammenarbeit untereinander zu pflegen.

§ 2. Die Kleriker haben die Sendung anzuerkennen und zu fördern, welche die Laien, jeder zu seinem Teil, in Kirche und Welt ausüben.

Can. 276 — § 1. In ihrer Lebensführung sind die Kleriker in besonderer Weise zum Streben nach Heiligkeit verpflichtet, da sie, durch den Empfang der Weihe in neuer Weise Gott geweiht, Verwalter der Geheimnisse Gottes zum Dienst an seinem Volke sind.

§ 2. Damit sie diese Vollkommenheit erreichen können:

1° haben sie vor allem die Pflichten ihres seelsorglichen Dienstes treu und unermüdlich zu erfüllen,”

Die pauschale Verweigerung des “Mitleids” gegenüber einer bestimmten Personengruppe verstößt ganz allgemein gegen das Vierte Gebot (siehe der von Ihnen verfasste Katechismus (Oldenburg Verlag, 1993,560ff) und ist ein Verstoß gegen die Kardinaltugenden der Klugheit, Gerechtigkeit und Mäßigung. (Katechismus, aaO,477f). Dass das Mitleid mit anderen Geschöpfen Gottes ein Wesen des Christentums ist , muss nicht weiter ausgeführt und begründet werden.

Can. 287 — § 1. Die Kleriker haben die Bewahrung von Frieden und Eintracht, die auf Gerechtigkeit beruhen, unter den Menschen so weit als möglich immer zu fördern.

Auch gegen diesen Canon hat der Dompfarrer mit dieser Äußerung verstoßen.

Es ist einem Kleriker zuzumuten, bei der Beurteilung der Coronalage sich umfassend und sachlich und nüchtern zu informieren. Diese Informationen gibt es und können im Internet leicht recherchiert werden. Ich verweise besonders auf die auf dem blog www.achgut.com von Gunter Frank und Jochen Ziegler seit März 2020 veroeffentlichten Artikel , nüchtern und sachlich verfasst, die wiederum auf einer Vielzahl von Studien und Untersuchungen beruhen.

Es ist einem Kleriker zuzumuten und auch seine Pflicht, Propaganda und Demagogie seitens politischer Organe und der Massenmedien kritisch zu hinterfragen und diesen zu widerstehen.

Das hat Dompfarrer Toni Faber nicht gemacht.

Im Wesen (siehe Thomas von Aquin “De ente et de essentia”) ist der Dompfarrer mit dieser seiner Äußerung öffentlich vom katholischen Glauben abgefallen.

Nach Canon 194 , Paragraph 1, Punkt 2 ist strafbar, “wer vom katholischen Glauben oder der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen ist.”

Kirchenrechtlich ist es wenig erheblich ob die “Ungeimpften” Katholisch oder Akatholisch sind. Auszugehen ist, dass sicherlich ein guter Teil dieser Gruppe katholisch getauft sind. Eine Verweigerung des Mitleids Getauften gegenüber ist besonders strafverschärfend.

Es liegt daher zumindestens die Strafe der Suspension gem Canon 1333 nahe, wenn nicht sogar der Exkommunikation oder einer Sühnestrafe gem Canon 1336,Punkt 2 (Amtsentzug).

Dieses Schreiben ist eine Strafanzeige gem CIC und Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens nach Canon 1401, Punkt 2. Gerichtet an das Gericht I. Instanz der Erzdiözese Wien.

Ich verweise auf die Bestimmung des “Can. 1417 — § 1. Aufgrund des Primates des Papstes steht es jedem Gläubigen frei, seine Streit- oder Strafsache in jeder Gerichtsinstanz und in jedem Prozeßabschnitt dem Heiligen Stuhl zur Entscheidung zu übergeben oder bei ihm einzubringen.”

Wenn mir nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich an meine Mailadresse mitgeteilt wird, dass ein Strafprozess gegen den Dompfarrer eingeleitet wurde, werde ich dieses Recht ausüben.

Über das gesamte Verhalten der Kirchenorgane in Östereich darf ich ausfuehren:

Die Massnahmen der Regierung greifen tief in das religiöse Leben ein. Östereich und seine Bürger erleben eine moralisch enthemmte , totalitäre Coronatyrannei. Dass komplette Schliessungen gerade zu und vor hohen Kirchenfesten (Ostern, Weihnachten) verhängt werden aber nicht mit dem Ramadan kollidieren fällt deutlich auf.

Und die Kirche bzw die kirchlichen Organe ? Schweigt seit fast zwei Jahren, schliesst die Kirchengebäude, sagt Sakramentsspenden ab und duckt sich.

Sie werden wissen, nach wem die Karlskirche benannt wurde. Nach dem Heiligen Karl Borromaeus; Erzbischof von Mailand und Fürst der Kirche (Kardinale sollten Fürsten sein, nicht nur dem Stammbaum nach) Und was tat dieser im Mailand der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ? Als eine wirkliche Epidemie ausbrach und die Zivilverwaltung unfähig war, organisierte er die Bekämpfung der Pest. Ärztlich, organisatorisch, seelsorgerisch. Er und seine Priester standen an vorderster Front und nahmen grosse Risken (einer WIRKLICHEN ) Epidemie auf sich, um die ihnen anvertraute Herde zu schützen.

Und wo stehen Sie mit Ihren Klerikern?

Ich hatte grossen Respekt vor Ihnen als Autor des Katechismus, der ein rechtgläubiges Meisterwerk ist.

Als höherer Funktionär oder Führungskraft eines (abstrakt formuliert) transnationalen Unternehmens im Sinnstiftungs- und Metaphysikbereich haben Sie und Ihre Amtsbrüder in Österreich und Deutschland kläglich versagt. Ich appeliere an Sie und alle anderen Organe und Kleriker sich an den grossen Kirchenfürsten zu orientieren und endlich die Kardinal(!) Tugend der Tapferkeit auszuüben.

Hochachtungsvoll

Dr. Harald Sitta

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