Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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VW akzeptiert nur noch genesene, getestete oder geimpfte Mitarbeiter

Nun wird es eng vor den Werkstoren des Volkswagen-Konzerns. Seit Mittwoch dürfen die Mitarbeiter die Arbeitsstätten lediglich dann noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gab der Konzern gegenüber den Mitarbeitern im VW-eigenen Personal Telegramm, Ausgabe 57 vom 22. November 2021, bekannt, wie das Medienportal Reitschuster.de berichtet.

VW selbst stelle sich auf den Standpunkt, dass diese Massnahme unumgänglich sei, weil die Anordnung von seiten der Politik käme und auf der Änderung des Infektionsschutzgesetzes § 28b Absatz 1 beruhe. Eigens für die Herausforderung der Kontrollen am Werkstor sei eine hauseigene «Taskforce» gegründet worden.

Beim Datenschutz sieht der Konzern in dieser einschneidenden Massnahme keine Probleme. «Der Vorgesetzte ist in der Pflicht, dem Beschäftigten in einem Vier-Augen-Gespräch die Möglichkeit zu geben, mitzuteilen, ob er geimpft oder genesen (2G) ist», schreibt VW in dem erwähnten Personal Telegramm.

Dazu Reitschuster.de: «Diese aus dem Blickwinkel jedes Datenschutzbeauftragten lobenswerte Erwähnung, die den Vorgesetzten zu einer Art Beichtvater/-mutter macht, ist allerdings insofern eine Groteske, als im Weiteren der Ungeimpfte am Tor – oder einem vorgelagerten Extrator – anstehen muss, während der Geimpfte sich digital am Drehkreuz ausweist und wie gewohnt hindurchgehen kann.»

Im Vorfeld seien die Mitarbeiter schon abgefragt worden, und den nachweislich Geimpften und Genesenen wurden ihre Werksausweise entsprechend «freigeschaltet». Diejenigen Mitarbeiter, die sich im Rahmen der Befragung als Nichtgeimpfte zu erkennen gaben, wurden entsprechend nicht freigeschaltet. «Ziel dieser Vorgehensweise ist es, dass geimpfte oder genesene Beschäftigte, wie üblich, die Werkstore passieren können», heisst es im Mitarbeiter-Telegramm dazu.

Was bedeutet das in der Praxis für Ungeimpfte konkret? Mehr Schwierigkeiten und längere Wartezeiten. «Der Ungeimpfte soll laut Telegramm an alle Mitarbeiter ‹unbedingt ausreichend Wartezeit› einplanen, ‹da der Prüfprozess durch den Werksschutz zu den jeweiligen Schichtwechseln Zeit in Anspruch nehmen wird›», schreibt Reitschuster.de. Auch gelte diese Wartezeit nicht als Arbeitszeit.

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