Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schock: 50-fache Menge krebserregendes Ethylenoxid auf Teststäbchen als erlaubt

In einer Gefährdungs-Analyse von Covid-19 Schnelltests und PCR-Tests kommt Prof. Dr. Werner Bergholz zum Ergebnis, dass alle von ihm untersuchten Antigen-Test-Kits mehrere Gefahrenstoffe enthalten. Daher sei die „Durchführung unweigerlich mit Risiken für die Gesundheit der Anwender und für deren Umgebung und der Umwelt verbunden.“ Die größte Gefahr gehe dabei von den Abstrich-Stäbchen aus, was auch für die PCR-Test gelte, wie Bergholz festhält. Einer der problematischen Inhaltsstoffe ist Ethylenoxid (EO), das extrem krebserregend ist. Die Massentestung von Schülern und Asymptomatischen sei völlig sinnlos.

  • Alle analysierten Abstrich-Stäbchen enthalten krebserregendes Ethylenoxid (EO)
  • Nanopartikel in Antigentests
  • Kontakt mit Gefahrenstoffen kaum vermeidbar
  • 50-fache Menge krebserregendes EO als am Arbeitsplatz erlaubt
  • Austritt von Gehirnwasser aufgrund Schädelverletzung durch Abstrich-Stäbchen möglich
  • Testdurchführung durch Laien verstößt gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit gefährlichen Chemikalien
  • Massentestungen vor allem bei Schülern völlig sinnlos
  • Antigen-Schnelltests sollten nur von Fachpersonal durchgeführt werden
  • Tests nur bei Symptomen sinnvoll

Abgesehen von der „vorhersehbaren Flut von falsch positiven Befunden“ sowie der „relativ schlechten Sensitivität“ zwischen 20 und 50% „übersehenen“ tatsächlich Positiven bei den Antigenschnelltests gebe es noch ein weit größeres Problem bei den Tests, dem bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, so der Professor. Denn sämtliche von ihm analysierten Tests würden Gefahrenstoffe wie beispielsweise das stark krebserregende Ethylenoxid (EO) enthalten. Selbst bei größter Sorgfalt im Umgang mit den Tests würde eine gewisse „Rate von Kontamination/Kontakt mit Haut usw. ohne geeignete Schutzmaßnahmen (die in den Beipackzetteln für Laienanwendung oft unterschlagen werden) in vielen Fällen vorkommen“.

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Kontakt mit gefährlichen Stoffen kaum vermeidbar

Aufgrund der großen Zahl täglich durchgeführter Antigen-Tests sei bereits bei einer sehr geringen Fehler-Wahrscheinlichkeit bei der Durchführung durch Laien, mit der Freisetzung oder Aufnahme in den Körper der Gefahrstoffe zu rechnen. Denn beim Hantieren mit den Test-Kits durch Laien sei es wahrscheinlich, dass man unbemerkt Reagenzien an den Fingern habe. Dies sei nicht akzeptabel, stellt Prof. Bergholz fest.

Die Gefahrenstoffe in den Tests

In allen untersuchten Tests seien gefährliche Stoffe nachzuweisen. So enthalten die Antigenschnelltests Gold Nanopartikel und mindestens in einem Fall eine nicht in Europa zugelassene Chemikalie, die jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe, so Prof. Bergholz. „Alle diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich.“ Sämtliche von ihm untersuchten Beipackzettel zu Schnelltests weisen gesundheitsgefährdende Chemikalien auf.

So beruhen die Spucktests auf Kohlenstoff-Nanoröhrchen. Dieser Stoff unterliege grundsätzlich der europäischen REACH Chemikalienverordnung.

50-fache Menge von krebserregendem EO als erlaubt

„Es ist nach wissenschaftlichen Untersuchungen davon auszugehen, dass die Abstrichstäbchen sowohl für die Antigenschnelltests als auch für die PCR Tests von der Ethylenoxid-Sterilisierung 50-mal so viel EO auf den Oberflächen enthalten wie die täglich erlaubte Menge für beruflich exponierte Personen“, ist der Professor alarmiert. In Lebensmitteln dürfe überhaupt kein EO enthalten sein. Der Grund dafür ist, dass es extrem krebserregend und erbgutschädigend ist.

Verletzung des Schädels – Austritt von Hirnwasser

Eine zusätzliche Gefahr gehe von den Abstrichstäbchen aus, da diese die Schleimhäute verletzen, häufig zu Nasenbluten führen und Fremdkörper auf den Schleimhäuten hinterlassen. Im Extremfall ist es bei Nasenabstrichen sogar zum Austritt von Gehirnwasser gekommen.

Fehlende Informationen in Beipackzetteln

Die in den Beipackzetteln wegen der Gefahrstoffe geforderten Schutzmaßnahmen sind uneinheitlich, sie reichen von keiner Angabe bis ca. 80% der eigentlich zu erwähnenden Schutzmaßnahmen. Beipackzettel für den Laiengebrauch unterschlagen oft wichtige Informationen zu Gefahrstoffen und Schutzvorkehrungen komplett und enthalten meistens überhaupt keine näheren Informationen zu den Chemikalien.

Durchführung durch Laien verstößt gegen Sicherheitsvorschriften

Dass Tests durch Laien in häuslicher Umgebung oder in Klassenräumen durchgeführt werden, verstoße gegen allgemeine Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien. In mindestens einem Fall sei auch gegen Vorschriften der europäischen Chemikalienvorordnung REACH verstoßen worden. Diese regelt einheitlich für die EU-Länder die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verwendung „war somit vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtswidrig“, stellt Prof Bergholz fest.

Sinnlose Massentestung – vor allem bei Schülern

„Die massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests und PCR Tests ist sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann. Dies gilt in besonderem Maße für die Anwendung bei Schülern.“ Denn für Kinder ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes und Hospitalisierung „verschwindend gering“.  Und von „Schülern geht auch kein signifikantes Infektionsrisiko für andere Altersgruppen aus“, macht Prof. Bergholz klar. Dies gelte aber ebenso im Berufsalltag, denn für unter Sechzigjährige sei das Risiko ebenfalls sehr gering und vergleichbar mit dem Risiko einer mittleren Grippe, hielt Prof. Bergholz in einer Stellungnahme für den Deutschen Bundestag zum Thema „Infektionsschutzgesetz“ fest.

Antigen-Schnelltests nur durch Fachpersonal

Prof. Bergholz empfiehlt daher, dass „Antigenschnelltests ausschließlich durch Fachpersonal in dafür ausgestatteten Laboren und nur bei symptomatischen Personen“ verwendet werden sollten.

Prof. Dr. Werner Bergholz ist ehemaliger Professor für Elektrotechnik mit Schwerpunkt Qualitäts- und Risikomanagement an der Jakobs-University Bremen. Davor war Prof. Bergholz 17 Jahre lang im Management der Chip-Produktion bei der Firma Siemens tätig.

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