Horst D. Deckert

EuGH-Urteil gegen Ungarns Asylpolitik: „Stop Soros“-Gesetz verletzt EU-Recht

Von REDAKTION | Bekanntlich zählt Ungarn zu den Ländern, die in der Migrationspolitik westlicher EU-Länder nicht ein Modell erblicken, das sich zur Nachahmung empfiehlt. Speziell mit moslemischen Jungmännern – eine Personengruppe die offensichtlich besonders schutzbedürftig ist – will man dort nichts zu tun haben. Das wollen die EU-Oberen partout nicht einsehen und es gibt laufend Versuche, Länder wie Ungarn oder Polen massiv unter Druck zu setzen es den westeuropäischen Ländern gleich zu tun, koste es was es wolle, im schlimmsten Fall Menschenleben.

„Stop Soros“-Gesetz in Ungarn laut EuGH nicht rechtens

Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission im November recht, dass die ungarische Regelung die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen die „internationalen Schutz“ suchen, hieß es. Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den US-Milliardär George Soros, berichtet ntv.de.

So sei etwa die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Das sogenannte „Stop Soros“-Gesetz der ungarischen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter. Das Gesetzt richtet sich nämlich gegen diverse NGOs, welche die illegale Migration massiv fördern und die wiederum von Soros finanziert würden.

Zurückweisen Eingeschleppter sei rechtswidrig

Grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik verstoßen laut den Richtern gegen EU-Recht. Unter anderem entschieden die Richter bereits im vergangenen Jahr, dass die ungarische Regel, wonach ein Asylantrag zurückgewiesen werden kann, wenn der Antragsteller über ein „sicheres Transitland“ einreist, rechtswidrig sei. Diese Problem haben auch Griechen und Polen, die laut EU selbst gewaltsam die Grenzanlagen erstürmenden Eindringlinge nicht per „push back“ umgehend loswerden dürfen.

EU-Rechtsprechung: Die rechte weiß nicht was die linke tut

Mit ihrem Urteil hebeln die Richter nicht nur sämtliche EU-Verordnungen oder Richtlinien wie Schengen oder Dublin2 aus, sondern verstoßen auch gegen den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention, wo ausdrücklich festgehalten wird, wer wo als Flüchtling zu betrachten ist und wie lange er diesen Status genießt. Nämlich nicht mehr, wenn er durch eine Reihe sicher Drittstaaten marschiert um endlich in seiner Wunschdestination einzutrudeln. Statt den (verlorenen) Papieren genügt dann das Aussprechen des Zauberwortes „Asyl“ um problemlos einzureisen. Und bleiben zu dürfen, selbst wenn der Eindringling ein Krimineller ist. Und genau das will eben Orban nicht.

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