
Die Türkis-Grüne, im permanenten Personalrochaden-Theater befindliche Regierung hat weitere Maßnahmen zur Aushebelung der österreichischen Demokratie bereits in Umsetzung.
Die, durch den Verfassungsgerichtshof bereits im Oktober 2020, als verfassungswidrig eingestufte Beugehaft, soll nun durch eine gesetzliche Hintertüre, für Ungeimpfte wieder eingeführt werden.
Änderung eines Gesetzes soll dies ermöglichen
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 soll nun dahingehend „repariert“ werden. Wie die Verfassungssprecherin, Klubobmann-Stellvertreterin und Nationalratsabgeordnete der FPÖ, Susanne Fürst im Vorfeld des parlamentarischen Verfassungsausschuss berichtet.
„Die totalitären Züge der Türkis-Grünen Bundesregierung in der Impf-Frage nehmen immer furchtbarere Formen an“, so Fürst. Eine geplante Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991würde diese ungeheuerliche Vorgehensweise ermöglichen.
Auf Grund der genannten Änderung des Gesetzes im Oktober 2020 mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit, steht also dringend eine Reparatur in Türkis-Grünem Sinne, an. Die Bundesregierung hat nun eine Novellierung vorgelegt.
„In den Erklärungen betont die Regierung zwar, dass die Vollstreckung der Beugehaft in Österreich die Ausnahme sei, da üblicherweise mit Geldstrafen als Beugemittel das Auslangen gefunden werde. Nach dem ungerechtfertigten Abstempeln Ungeimpfter als die ‚bösen Menschen‘ des Landes müssen aber alle Alarmglocken schrillen und es muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass diese Beugehaft gegen all jene zum Einsatz kommt, die sich nicht impfen lassen wollen oder können“, warnt Fürst.
Beugehaft für Ungeimpfte bald Realität
Die Beugehaft könne laut aktuellem Gesetzesentwurf genauso gegen Personen zum Einsatz gebracht werden, die eine Corona-Impfung verweigern, da diese eine Handlung darstellt, die sich wegen ihrer eigentümlichen Beschaffenheit nicht durch einen Dritten bewerkstelligen lässt.
Das Bundesverfassungsgesetz 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit (PersFrSchG) schütze eigentlich Menschen in ihrer persönlichen Freiheit – eine Beugehaft für Ungeimpfte sei der Regierung aus FPÖ-Sicht aber durchaus zuzutrauen, denn die persönliche Freiheit darf einem Menschen grundsätzlich dann entzogen werden,
„wenn Grund zur Annahme besteht, dass er eine Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten sei oder wegen psychischer Erkrankung sich oder andere gefährde“.
FPÖ fordert Garantie der Regierung ein
Selbst für den Gutgläubigsten muss mittlerweile klar sein, dass die Regierung mit ihren Aussagen zum Pandemie-Geschehen nicht nur im Dunkeln tappt, sondern auch auf sehr dünnem demokratisch fragwürdigem Eis manövriert.
Alleine die gesellschaftsspaltende „Parole“ wir würden uns in einer „Pandemie der Ungeimpften“ befinden, entbehrt jeglicher wahrheitsgetreuen Grundlage.
Diese „Einstufung“ von Regierungsseite legt allerdings den Schluss nahe, dass die Gesetzespassage so ausgelegt werde, dass die Beugehaft auch für Ungeimpfte zur Anwendung kommen werde. Warum sonst hätte man diesbezüglich nun solche Eile?
Die freiheitliche Verfassungssprecherin wird daher im heutigen Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien eine Garantie einfordern, dass keine Beugehaft für Ungeimpfte eingeführt wird.
„Obwohl das Instrument einer Beugehaft in anderen Bereichen durchaus sinnvoll erscheint, werden wir dieses Gesetz heute im Ausschuss ablehnen, um zu verhindern, dass es als weiteres Instrument der Unterdrückung ungeimpfter Personen zum Einsatz kommt“, betonte Fürst.
Im Sinne Aller die in einem Land groß geworden sind, in dem die persönliche Freiheit einmal als höchstes Gut an zu sehen war, möge dies von Erfolg gekrönt sein.