Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Dänemark: Politikerin muss wegen strengem Asylkurs in Haft!

Es ist fast einmalig in Dänemark. Erstmals seit mehr als 100 Jahren wurde ein ehemaliges Regierungsmitglied wegen Amtsvergehen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei geht es allerdings nicht um Korruption oder Bestechlichkeit, wie man dies in Österreich vielleicht zunächst vermuten würde, sondern um zu strenge Anweisungen im Asylbereich.

60 Tage Haft: Das entschied das dänische Reichsgericht im Falle der früheren Migrationsministerin Inger Støjberg. Der Grund klingt banal und beweist die beunruhigende Macht der Asyllobby. Seit 2015 war die konservative Politikerin als Ministerin für Ausländer und Integration für die Umsetzung des härteren Asylkurses in Dänemark zuständig.

Vorgehen gegen Kinderehen wurde ihr zum Verhängnis!

Dabei wurden Sozialleistungen beschränkt und es sollte für potentielle Asylwerber zunehmend unattraktiv werden, nach Dänemark einzureisen. Dazu gehörte auch, dass dänischen Gesetzen der Vorrang gegenüber anderen Gebräuchen und Sitten verschafft werden sollte. Eine der Weisungen Støjbergs verlangte, dass “Ehepaare” getrennt unterzubringen seien, wenn einer der Partner minderjährig ist. Diese wurde nun als illegal eingestuft.

Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Von diesem Vorgehen Støjbergs waren 23 „Asylpaare“ betroffen. Dieses habe aber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen und sei somit rechtswidrig gewesen: zu diesem Ergebnis kam nun das Reichsgericht. Dabei handelt es sich um ein Amtsenthebungsgericht, das nur zusammentritt, wenn es gegen amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder zu verhandeln gilt. Støjbergs Fall war erst der dritte seit 1910. Gegen das Urteil des Gerichts ist keine Berufung möglich. Auch anderweitig kann es nicht angefochten werden.

Die ehemalige Ausländerministerin rechnete vor dem Verfahren noch mit einem Freispruch. „Ich bin sehr überrascht, das muss ich sagen“, erklärte Støjberg nach der Verkündung des Urteils, bei dem sie zu 60 Tagen unbedingter Haft verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate Haft, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Ob sie in Haft muss oder eine elektronische Fußfessel bekommt, ist noch offen.

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