
Der offensichtliche Beweis dafür, dass es sich bei der momentanen Zahlenlage um eine Pandemie, der vom Staat hinters Licht geführten Geimpften handelt ist einmal mehr erbracht worden.
Corona-Cluster nach Tanz-Event trotz 2G-Plus
Nach einem Tanz-Event in Münster hatte es nun trotz 2G-Plus Vorgabe einen Corona Ausbruch gegeben. Dabei kam es auch zu bereits drei bestätigten Fällen der neuen Omikron–Variante, so das Amt für Kommunikation der Stadt Münster am Montag dieser Woche.
Zu dieser Veranstaltung waren ausnahmslos Geimpfte und Genesene mit gültigem negativem Test zugelassen worden. Bis dato konnte bei mindestens 14 Teilnehmern eine Corona-Infektion nachgewiesen werden.
Es werde nun dahingehend ermittelt, wie es zu dieser Ansteckungsserie gekommen war und wie viele Personen darüber hinaus betroffen seien, hieß es von offizieller Seite. Die Wenigsten der 134 internationalen Teilnehmer kamen allerdings aus Münster. Von den bisher bekannten 14 Infizierten kommen nur 2 aus dieser Stadt.
Der „Betrug“ nimmt kein Ende
Von Seiten der Gesundheitsminister einigte man sich am Dienstagabend auf die Aufhebung der Testpflicht für Personen mit Auffrischungsimpfungen bei 2‑G-plus-Konzepten. Ausnahmen gelten aber etwa für Pflegeheimen und Krankenhäuser.
Dies soll nun noch mehr Menschen dazu bewegen, sich zeitnah die dritte Impfung zu verpassen zu lassen.
Auch Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP forderte vehement ein Ende der Testflicht für Geboosterte.
Auch der Verband der Amtsärzte kritisierte, es sei zu früh, dreifach geimpfte Personen von der Testpflicht zu befreien. Der Infektiologe Mathias Pletz von der Uniklinik Jena bezeichnete es dagegen als sinnvoll, „dass man den Geboosterten das Leben an dieser Stelle ein Stück weit erleichtert“.
Wie ein altes Sprichwort treffend auf den Punkt bringt, „viele Köche verderben den Brei“. In der momentanen Situation kommt allerdings erschwerend hinzu, dass man Geboosterte ganz offensichtlich betrügt, indem man ihnen vorgaukelt geschützt zu sein.
Dass dieser Impfstoff in keinster Weise auch nur in die Nähe der Wirksamkeit kommt, die staatsseitig propagiert wird, ist wohl an unzähligen Beispielen, wie dem obig berichteten, nachzuweisen.