Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gender*Innen drehen durch: Anrede „Damen und Herren“ jetzt angeblich verfassungswidrig

Dass der Genderwahn offensichtlich schwer geistesgestörten Hirnen entspringt, ist Leuten klar, die noch geradeaus denken können. Nun ist es so, dass es immer schon Verrückte gab, nur waren diese Armen im Geiste meist in Irrenhäusern oder psychiatrischen Anstalten untergebracht. In unserer dekadenten Gesellschaft (in der mittlerweile jeder Wahnsinn möglich ist) jedoch, können diese Leute in ihrem Wahn nicht nur ungehindert Normaldenkende belästigen, sondern den ganzen Irrsinn auf Kosten der Steuerzahler*Innen (m,w,d) der Allgemeinheit aufzwingen. So werden Mitarbeiter*Innen (m,w,d) von Behörden bereits gezwungen, die deutsche Sprache zu vergewaltigen.

 

Das jüngste Beispiel dieser krankhaften Entwicklung ereilt und aus Hannover, der „Gender-Hauptstadt“ Deutschlands, wie BILD es treffenden formuliert.

HANNOVER: Aus einem 123 (!) Seiten langen Gutachten ergibt sich aus dem Grundgesetz die PFLICHT für staatliche Stellen, seine sogenannte „gendergerechte Sprache“ zu verwenden. Verfasserin des Elaborates ist Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität. Auftraggeber für das Machwerk ist die Stadt Hannover. Niedersachsens Landeshauptstadt hatte vor drei Jahren die „Gendersprache“ (etwa: „Bürger*innen“ statt Bürger und „Wählende“ statt Wähler) für die Verwaltung verpflichtend eingeführt – unter großem Protest. Jetzt liefert das Gutachten eine Begründung dafür endlich nach.

Begründung: Lembke sieht in der Anrede eine Diskriminierung:

„Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt die Heilsbringerin für Personen, die nicht wissen ob sie ein Männchen oder ein Weibchen sind. Oder zu den restlichen 52 Geschlechtern gehören.

Laut Lembke sei die Verwendung des Gender-Sterns im Rahmen einer geschlechtergerechten Amtssprache „kein Fehler“. Vielmehr sei diese Amtssprache inklusive Gender-Stern die „(überfällige) Verwirklichung zentraler Anforderungen an verfassungskonformes Verwaltungshandeln“.

Es gehe um das Grundrecht auf Gleichberechtigung und das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung, so BILD und dort erläutert Lembke ihr Gutachten wenn sie sagt:

„Seit ungefähr 30 Jahren ist in Deutschland die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern Pflicht, auch wenn die Verwaltung sich häufig nicht daran hält. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten ‚Dritten Option‘ 2017 ist das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung so zu verstehen, dass neben Frauen auch Inter*, Trans* und non-binäre Personen nicht diskriminiert werden dürfen.“

Genauso fortschrittlich sind seit einiger Zeit auch verschiedene Fluglinien, die die Anrede „Damen und Herren“ bei Durchsagen nicht mehr verwenden (dürfen).

 





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