Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Maßnahmen: Landesregierung Rheinland-Pfalz verspricht Schulleitern pauschale Freistellung von Strafverfolgung

“Druck im Kessel”

Zitat:

Falls Sie Briefe oder sonstige Schreiben von Eltern, externen Personen oder Rechtsanwälten erhalten, in denen die Durchführung der Corona-Schutzmaßnahmen in der Schule für straf- oder dienstrechtlich unzulässig erklärt und Schadensersatzansprüche angedroht werden, informieren Sie bitte ebenfalls umgehend Ihre zuständige Schulaufsicht. Diese wird dann auch entscheiden, ob auf solche Schreiben geantwortet werden soll. Die Beantwortung müssen Sie dabei nicht selbst übernehmen. Bitte unterschreiben Sie auch keine Erklärungen, die in diesem Zusammenhang von Ihnen gefordert werden. Soweit Sie schulische Maßnahmen umsetzen, die auf einer gesetzlichen Grundlage, auf der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz oder auf Anordnungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder des Ministeriums für Bildung beruhen, begehen Sie weder Dienstpflichtverletzungen noch Straftaten und sind auch nicht schadensersatzpflichtig.

Besonders interessant ist der letzte Passus (Vom Verfasser hervorgehoben): Man scheint dabei zu unterstellen, dass von einer Regierung erlassene Gesetze per se rechtmäßig sein müssen und deren Befolgen keinerlei strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Vielleicht hätten diese Top-Juristen, welche derartige Schreiben in Regierungsauftrag verfassen, mal einfach einen Blick in a) ein Geschichtsbuch und b) ein Gesetzeswerk werfen sollen.

In einem Geschichtsbuch hätten sie nachlesen können, dass es durchaus häufiger Zeiten in Deutschland gab, in denen Unrecht in Gesetzeswerke gegossen wurde und von entsprechenden ‚Gerichten‘ auch rigoros (fallweise auch unter Dauerbrüllen seitens des Vorsitzenden) angewendet wurde. Personen, die diesem Unrecht folgten und es umsetzten, sahen sich nach Beendigung dieser Zeit dann mit dem nun geltenden (neuen) Gesetz konfrontiert und wurden bestraft. Teilweise sogar sehr unangenehm.

In einem Gesetzeswerk (Punkt b) wäre dann zusätzlich folgender Satz zu lesen gewesen:

§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (Beamtenstatusgesetz, BeamtStG)

Wenn man weiter interpretiert, bedeutet die Aussage der Landesregierung übrigens nicht anderes als dass man dadurch, dass man pauschale Freistellung von Strafverfolgung verspricht, Einfluss auf die Staatsanwaltschaften und die (eigentlich unabhängigen) Gerichte nehmen wird, um derartige Verfahren gar nicht erst zu eröffnen, was bei der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft vollkommen einfach zu erledigen wäre. Denn wo kein Strafverfahren eröffnet wird, kann auch kein Richter (falsch) entscheiden. Problem erledigt.

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