Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Österreich: Regierung hasardiert Impfzwang, der klar verfassungswidrig ist

Trotz einer sogenannten Verbesserung des ursprünglichen Gesetzentwurfes zur Impfpflicht in Österreich, bleibt auch der neue Entwurf zur Erreichung der von der Regierung bereits seit Monaten verlautbarten Ziele unverhältnismäßig, ungeeignet und vor allem verfassungswidrig.

Der Verfassungsrechtler Dr. Michael Geistlinger sowie die Abgeordneten der FPÖ Dr. Susanne Fürst und Mag. Gerhard Kaniak erklärten und begründeten ihre Ablehnung des aktuellen Impfpflicht-Gesetzes.

Verbesserung in Wahrheit kosmetische „Augenauswischerei“

Vorab muss hierbei gesagt werden, dass die „Verbesserungen“ ausschließlich durch den massiven öffentlichen Druck, Demonstrationen und einer Flut von Stellungnahmen gegen den „Erstentwurf“ erzwungen wurden.

Gerhard Kaniak betonte als Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses und FPÖ-Gesundheitssprecher die historisch einmalige Beteiligung der Bürger an diesem Gesetzesverfahren. „400.000 Stellungnahmen bzw. Zustimmungen zu Stellungnahmen hat es noch nie gegeben“, so Kaniak.

In besagten Stellungnahmen haben sich 5 Prozent aller Bürger und 25 Prozent deren Status nicht den Staatsvorgaben entspricht geäußert. Was als höchst befremdlich zu betrachten ist, dass dies noch vor Aufnahme der parlamentarischen Beratung über die geänderte Version das Impfpflicht-Gesetz in einer Pressekonferenz als Faktum präsentiert wird, so die Stellungnahme der FPÖ Mandatare. Dies sei eine grobe Missachtung der Bürger und ihrer gewählten Vertretung im Parlament, führen sie weiter aus.

Missachtung von belegten Fakten

Die aktuellen Impfungen seien zur Erreichung des Ziels, nämlich des Schutzes des Gesundheitssystems vor Überlastung, nicht geeignet, weil gerade mit Blick auf Länder mit hoher Impfquote immer deutlicher werde, dass Impfquote und Verbreitung des Virus nicht korrelieren. „Daher sind auch die 90 Prozent Impfquote, welche die Regierung damit erreichen will, eine völlig willkürlich festgelegte Zahl“, betonte Kaniak.

Die durch Strafandrohung gegen Ärzte extrem eingeschränkten Möglichkeiten der Befreiung vom Impfzwang aus gesundheitlichen und besonders psychischen Gründen stellen einen weiteren inakzeptablen Sachverhalt dieses Gesetzesentwurfes dar.

„Dieser Eingriff dient in keiner Weise dem Schutz der Gesundheit, vor allem wenn man die immensen Kollateralschäden in Rechnung stellt. Hunderttausende Menschen psychisch derart unter Druck zu setzen, könne nicht gesundheitsfördernd sein, so FPÖ Verfassungssprecherin Fürst.

Impfzwang befreit Bürger von Maßnahmen

Laut O‑Ton der Regierung würde die Impfpflicht die Bürger von anderen Maßnahmen befreien! „Das neue Grundrechtsprinzip, das die Regierung hier einführt, lautet ‚Freiheit durch Zwang‘. Das ist nicht akzeptabel, analysiert Fürst punktgenau.

Das Prinzip dahinter ist wohl klar erkennbar und verursacht eine noch tiefere Spaltung der Gesellschaft, „wollt ihr keinen Totalen Lockdown mehr dann kommt der „Zwang an die Nadel“. Das versteht also diese Regierung unter „Befreiung von Maßnahmen“.

Das Abrücken davon Minderjährige in den Impfzwang einzuschließen, ist als rein kosmetische Korrektur des Regimes zu betrachten. Dies soll wohl einige „aufgebrachte Eltern wieder ruhig stellen“ und von Demonstrationen fernhalten.

Ab 15. März drohen allerdings die Strafen, diese sollten dann über elektronischen Datenabgleich erfolgen. Es kann allerdings als gegeben angesehen werden, dass mit dem dann anlaufenden Strafautomatismus, die Verwaltungsgerichtsbarkeit ins Chaos stürzen und zusammenbrechen wird.

Betreffend der polizeilichen Kontrollen wiederum muss, wie bereits angekündigt, davon ausgegangen werden, dass es im Zuge von Verkehrskontrollen durch die Exekutive in diesem Zusammenhang dann zur Kontrolle des Impfstatus (!) der angehaltenen Verkehrsteilnehmer kommen wird.

Dazu bekam die Exekutive bereits Legitimation. Es darf also davon ausgegangen werden, dass sämtliche Radarpistolen Österreichs an ihre technischen „Einsatzgrenzen“ kommen werden. Somit schlägt der totalitäre Staat zwei Fliegen mit einer Klappe und kann gleich doppelt kassieren.

Die Staatskasse ist ja bekanntlicherweise durch die chaotische, kurzsichtige und völlig verfehlte Corona-Politik gähnend leer.

Nun aber zeichnet sich ein Hoffnungsschimmer der kleineren Art für die Diktatoren ab. Ausgehend von der kolportierten Strafhöhe von maximal 2.400 Euro (4‑malige Strafe von 600 Euro) für „Impfverweigerer“ und der ab März erreichten Zahl von 1,4 Millionen Ungeimpfter (inklusive dann nicht mehr „Boosterwilliger“), würde dies immerhin satte 3,36 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen. Bei Einsprüchen, denen (möglicherweise) nicht recht gegeben wird, droht gar eine maximale Strafhöhe von 3.600 Euro (!), sprich 5,04 Milliarden für das Diktatoren-Regime.

Dabei sind die aufgrund intensiver Kontrollen dann zweifellos gehäuft auftretenden Verkehrsstrafen noch nicht einberechnet.

Dazu hat die Polizeigewerkschaft heute allerdings eine klare Absage erteilt. “Es kann nicht sein, dass immer nur auf die Kollegenschaft abgeladen wird”, ereifert sich SPÖ-Polizeigewerkschafter Greilinger. Und er macht im Interview mit „Ö1“ auf eine dramatische Entwicklung aufmerksam. Die Stimmung in der Bevölkerung sei schlecht, aufgrund der zusätzlichen Aufgaben färbe das auf die Beamten ab. Die Impfpflicht solle von Gesundheitsämtern durchgeführt werden.

Der Konter von Grün-Minister Wolfgang Mückstein, der ja laut Gesetzesentwurf jegliche Handhabe hinsichtlich der Abänderung Desselbigen erhalten hat, ließ nicht lange auf sich warten. Im Rahmen einer heute stattgefundenen Pressekonferenz erklärte er, „dass nun ab 15. März diese Routinekontrollen auch um die Überprüfung des Impfpflicht-Gesetzes erweitert werden, sei eine „machbare Aufgabe“ in einem „vertretbaren Ausmaß“.

In militaristischer „GECKO-Manier“ fügte er unmissverständlich hinzu, „die Polizei habe einen klar geregelten gesetzlichen Auftrag, Gesetze in Österreich zu kontrollieren“.

Alle Bürger der Regierung ausgeliefert

Insgesamt sei das Gesetz ein Tabu- und Systembruch mit unserer Verfassung. „Wir sind alle betroffen, egal welchen Status wir jetzt haben. Wir sind alle ungeimpft und ungeschützt dieser Regierung ausgeliefert, denn Gesundheitsminister Mückstein kann mit Verordnungen sowohl die Impfintervalle als auch die Impfstoffe frei verändern, wie es ihm passt“, warnte auch die FPÖ Abgeordnete Fürst und appellierte an die Bürger, wachsam zu bleiben und den Widerstand gegen dieses Gesetz fortzusetzen.

Universitätsprofessor Michael Geistlinger zentrale Argument der Regierung und insbesondere von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) für eine Verfassungskonformität des Impfzwanges ins Visier. Es sei keineswegs so, dass ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Zusammenhang mit einer in Tschechien verhängten Impfpflicht die Vorgehensweise in Österreich legitimiere.

„Dieses Urteil hat sich auf eine Impfpflicht mit jahrzehntelang erprobten Impfstoffen gegen ebenfalls altbekannte Krankheiten wie Mumps oder Röteln bezogen – auf Impfstoffe, die nachweislich eine sterile Immunität bieten und den gewünschten Effekt der Unterbrechung der Infektionsketten und damit verbundenen Eindämmung der Krankheiten auch tatsächlich bewirken“, erklärte Geistlinger auch bei der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses betreffend der Impfpflicht im Parlament.

Bei den COVID-Impfstoffen sei die Lage jedoch gänzlich anders. „Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA lässt in den Zulassungsdokumenten immer noch entscheidende Daten vermissen, was die Wirkung und Nebenwirkungen der Impfstoffe betrifft.

Manche davon werden erst im Laufe der nächsten zwei Jahre vorliegen. Es bestehen daher massive Zweifel an der Eignung der Impfstoffe und an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht.

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