Horst D. Deckert

Hollands Anwälte fordern EU-Ausschluss Österreichs bei Festhalten an der Impfpflicht

Nehammer riskiert Österreichs EU-Ausschluß

Das renommierte Niederländische Anwaltsbüro Maes Law B.V. fordert in einem Schreiben an Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Österreichische Bundesregierung auf, die geplante Impfpflicht nicht in Kraft zu setzen. Sollte diese Impfpflicht trotz der offensichtlichen Verfassungsfeindlichkeit und Unwirksamkeit der Impfungen eingeführt werden, wolle man die EU auffordern Österreichs Mitgliedschaft in der EU zu suspendieren. Sollte auch das die Regierung in Wien nicht zum Einlenken bringen werde man den Ausschluß Österreichs aus der Europäischen Gemeinschaft vorantreiben, schreibt der Wochenblick

 

Die wichtigsten Kritikpunkte am geplanten Impfzwang:

1.) Das „unlautere 2G-System“, verstößt gegen das EU-Recht auf „Freizügigkeit und freien Aufenthalt“ Diesbezüglich werde die Kanzlei Maes 1.)  eine Beschwerde bei der europäischen Kommission einbringen.

2.) Die Kanzlei erinnert in seinem Brief an Nehammer „an die sehr unappetitliche Vergangenheit Österreichs und an eine ganze Reihe berüchtigter Österreicher aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.“ und merkt an, dass die Allianz Österreichs, Deutschland und Italien in der Frage eines verordneten Gentechnik-Experiments „aus historischer Sicht besonders interessant“ sei.

3.) Bezogen auf die Omikron-Variante weist der Anwaltsbrief darauf hin, dass mittlerweile erwiesen sei, dass die Impfungen die Zahl der Infektionen nicht reduziert. Im Gegenteil sei bereits drei Monate nach dem Stich das Infektionsrisiko für Geimpfte höher. Die relativ neuen, experimentellen und nur bedingt durch die EMA zugelassenen Gentechnik-Seren gegen Covid-19 können die weitere Verbreitung des Virus nicht eindämmen.

4.) Omikron befällt Geimpfte deutlich häufiger. Das wird auch durch aktuelle Daten aus Dänemark belegt: Bei zweifach geimpften Kindern ist diese höhere Infektionsrate besonders sichtbar und auch Geboosterte weisen keine niedrigere Infektionsrate auf.

5.) Angesichts dieser Erkenntnisse ist die Impfpflicht ein “Verstoß gegen viele Grundrechte – um nicht zu sagen kriminell”, wenn die Regierung „störrisch an einer diskriminierenden und stigmatisierenden Politik gegenüber Ungeimpften“ festhält. Bereits die derzeit vorherrschende Omikron-Mutante zeigt auf, dass der epidemiologischer Nutzen einer derart „drakonischen Maßnahme“ gering sei und sich “möglicherweise sogar negativ“ auswirkt, schreibt Maes.

6.) Das Gesetz sei auch deshalb „perfide“, da sich wohlhabende Bürger von der Impfpflicht freikaufen können, wenn sie die Geldstrafen bezahlen. Auch das füge der österreichischen Gesellschaft zusätzlichen Schaden zu

7.) Desweiteres würde dieses Gesetz einen Präzedenzfall in der EU schaffen und wenn man Österreich jetzt nicht zurückpfeift könnte sich unter anderem auch Deutschland dahinter verstecken um ebenfalls ein Impfpflicht-Gesetz auf den Weg zu bringen.

8.) Maes weist in seinem Brief 3.) darauf hin, dass mit einer Impfpflicht sowohl die Charta der Grundrechte als auch die EU-Menschenrechtskonvention gebrochen wird.

Die Charta der Grundrechte der EU (CHEU) sieht bei medizinischen Eingriffen „die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung“ vor. Eine Impfpflicht sei als das „buchstäbliche Gegenteil davon“ daher „unbedingt zu verbieten“. Der Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EKSM) verbietet ebenfalls einen derartigen Eingriff in die persönliche Integrität des Körpers.

Mit der Einführung solch eines Unrechts-Gesetz würde ein „Sturm des Protests“ und zahlreiche möglichen Sanktionen über das Land hereinbrechen, warnt das Anwaltsbüro Kanzler Nehammer.

9.) Mit dem geplanten Pflicht-Stich stelle sich Österreich außerhalb der europäischen Rechtsordnung und das Anwaltsbüro wird daher die Europäische Kommission und/oder den Europarat dazu auffordern Maßnahmen zu ergreifen, „um Österreich als Mitglied der EU sofort zu suspendieren“ und gegebenenfalls aus der EU auszuschließen. (Transdanubier)

QUELLENANGABEN

1.) Kanzlei Maes

2.) aktuelle Studienergebnisse aus Dänemark

3.) Schreiben an Kanzler Nehammer als PDF

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