Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Diktatur eskaliert weiter: Mit Schusswaffen gegen friedliche Spaziergänger?

In Deutschland wächst der Widerstand gegen das Corona-Regime von Scholz, Lauterbach & Co. An den Wochenenden sowie an den Montagen versammeln sich in zahlreichen Gemeinden quer durch das Bundesgebiet hunderttausende Bürger zu Spaziergängen. Den Herrschenden missfällt dieser Widerstand, doch auch schikanöse Verbote halten die Menschen nicht davon ab, für die Freiheit einzustehen. Nun wollen einige Gemeinden nachschärfen, indem sie “unmittelbaren Zwang” als Maßnahme gegen Kritiker ins Feld führen – und zwar mittels Waffengewalt!

Ostfildern droht offen “Waffengebrauch” an

Am Mittwoch entsetzte die Stadt Ostfildern in Baden-Württemberg mit einer Allgemeinverfügung. Diese untersagt die “Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel […] die mit generellen Aufrufen zu ‘Abendspaziergängen’, ‘Montagsspaziergängen’ oder ‘Spaziergängen’ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind” an allen Wochentagen. Sprich: Wer den totalitären Maßnahmen der Regierung widerspricht, darf sein verfassungsmäßiges Versammlungsrecht nicht wahrnehmen.

Doch dem nicht genug, denn “für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots […] wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht”. Etwas weiter unten im Erlass erklärt die Stadt Ostfildern dann, was darunter zu verstehen ist. Nämlich: “Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.”

Auch Cottbus will “unmittelbaren Zwang” einsetzen

Im “freiesten Deutschland aller Zeiten” ist es also nun salonfähig, Regierungskritikern mit “Waffengebrauch” zu drohen. Dabei handelt es sich um einen Begriff auf dem Polizeiwesen. Der Duden definiert ihn wie folgt: “Gebrauch einer Waffe, besonders einer Schusswaffe”. Sprich: Faktisch erlaubt die 40.000-Seelen-Stadt also womöglich auch einen Schießbefehl auf friedliche, unbewaffnete Bürger, die das Versammlungsverbot umgehen. Und die Verfügung ist kein Einzelfall.

Auch das brandenburgische Cottbus erlaubt nun den Einsatz von “unmittelbarem Zwang”. Maßgeblich ist hier Paragraph 64 des Brandenburger Polizeigesetzes. Hier wird Schusswaffengebrauch sogar explizit erlaubt, sofern dieser – etwa durch einen Warnschuss – zuvor angekündigt wurde. Dies ist auch nach vorheriger Androhung gegen Personen in Menschenmengen möglich. Polizeipferde hingegen können auch ohne Androhung zum Einsatz kommen. Der Staatsfunk versucht zu beschwichtigen: Es handle sich nicht um eine wahrscheinliche Maßnahme.

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