In Deutschland wächst der Widerstand gegen das Corona-Regime von Scholz, Lauterbach & Co. An den Wochenenden sowie an den Montagen versammeln sich in zahlreichen Gemeinden quer durch das Bundesgebiet hunderttausende Bürger zu Spaziergängen. Den Herrschenden missfällt dieser Widerstand, doch auch schikanöse Verbote halten die Menschen nicht davon ab, für die Freiheit einzustehen. Nun wollen einige Gemeinden nachschärfen, indem sie “unmittelbaren Zwang” als Maßnahme gegen Kritiker ins Feld führen – und zwar mittels Waffengewalt!
Ostfildern droht offen “Waffengebrauch” an
Am Mittwoch entsetzte die Stadt Ostfildern in Baden-Württemberg mit einer Allgemeinverfügung. Diese untersagt die “Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel […] die mit generellen Aufrufen zu ‘Abendspaziergängen’, ‘Montagsspaziergängen’ oder ‘Spaziergängen’ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind” an allen Wochentagen. Sprich: Wer den totalitären Maßnahmen der Regierung widerspricht, darf sein verfassungsmäßiges Versammlungsrecht nicht wahrnehmen.
Doch dem nicht genug, denn “für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots […] wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht”. Etwas weiter unten im Erlass erklärt die Stadt Ostfildern dann, was darunter zu verstehen ist. Nämlich: “Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.”
Auch Cottbus will “unmittelbaren Zwang” einsetzen
Im “freiesten Deutschland aller Zeiten” ist es also nun salonfähig, Regierungskritikern mit “Waffengebrauch” zu drohen. Dabei handelt es sich um einen Begriff auf dem Polizeiwesen. Der Duden definiert ihn wie folgt: “Gebrauch einer Waffe, besonders einer Schusswaffe”. Sprich: Faktisch erlaubt die 40.000-Seelen-Stadt also womöglich auch einen Schießbefehl auf friedliche, unbewaffnete Bürger, die das Versammlungsverbot umgehen. Und die Verfügung ist kein Einzelfall.
Auch das brandenburgische Cottbus erlaubt nun den Einsatz von “unmittelbarem Zwang”. Maßgeblich ist hier Paragraph 64 des Brandenburger Polizeigesetzes. Hier wird Schusswaffengebrauch sogar explizit erlaubt, sofern dieser – etwa durch einen Warnschuss – zuvor angekündigt wurde. Dies ist auch nach vorheriger Androhung gegen Personen in Menschenmengen möglich. Polizeipferde hingegen können auch ohne Androhung zum Einsatz kommen. Der Staatsfunk versucht zu beschwichtigen: Es handle sich nicht um eine wahrscheinliche Maßnahme.