Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Chaos-Regierung: Impfpflicht? Vielleicht nächste Woche…

Mit 1. Februar hätte die Stich-Pflicht kommen sollen. Doch die schwarz-grüne Chaos-Regierung schafft auch das nicht zeitgerecht. Denn erst mit Zustimmung des Bundesrats, dieser tritt am 3. Februar zusammen, und der Unterschrift des Schweigepräsidenten Van der Bellen erlangt das äußerst umstrittene Gesetz seine Gültigkeit. Erste Geldstrafen wird es dann aber erst ab 15. März geben – falls das Gesetz bis dahin nicht ohnehin schon vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt wird.

Stich-Zwang voraussichtlich mit 8. Februar in Kraft

So die Kundmachung des neuen Gesetzes schon am Donnerstag erfolgt, tritt es bereits am Freitag in Kraft. Jedoch schreibt das Gesundheitsministerium selbst auf seiner Internetseite: „Das parlamentarische Verfahren im Bundesrat sowie Unterschriften durch den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler werden voraussichtlich Anfang Februar erfolgen. Anschließend wird das beschlossene Covid-19-Impfpflichtgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.“ Gerechnet wird momentan damit, dass das Gesetz am 8. Februar in Kraft treten wird.

Kippt Verfassungsgerichtshof Stich-Zwang noch vor Einführung?

Wie Wochenblick berichtete, könnte auch der Verfassungsgerichtshof noch ein bedeutendes Wörtchen bei der Impfpflicht mitreden. Denn schon für den Lockdown der Ungestochenen verlangte der VfGH Begründungen aufgrund von Fakten. Diese kann die Regierung für die Gentechnik-Seren erst recht nicht liefern, womit das Stich-Zwang-Gesetz noch vor der Einführung zum Wackelkandidaten wird.

Gültigkeit verkürzt: nach zweitem Schuss nur noch sechs Monate “geimpft”

Mit dem heutigen 1. Februar verlieren Hunderttausende Gestochene ihren Status als „vollständig Geimpfte“. Mit Dienstag wird nämlich die Gültigkeit der Gentechnik-Injektionen nach dem zweiten „Schuss“ von neun auf sechs Monate verkürzt. 235.245 Personen sind vom Auslaufen des „Grünen Passes“ betroffen, wie eine Tageszeitung berichtet. Eine Übergangsphase mit verlängerter Frist wurde seitens des schwarz-grünen Regimes aber abgelehnt.

Strafen ab 15. März – Einsprüche werden System überlasten

Geldstrafen wird es dann erst ab dem ersten „Impfstichtag“ am 15. März geben. Danach kann die Polizei etwa im Rahmen von Verkehrskontrollen auch den Impfstatus abfragen. Allerdings: Wer eine Strafverfügung wegen fehlender Impfung ausgestellt bekommt, kann diese zwar bezahlen, es ist aber auch möglich, diese zu beeinspruchen. Dann wird ein ordentliches Verfahren eröffnet. Der mögliche Strafrahmen erhöht sich dann von max. 600 Euro auf max. 3.600 Euro. Im ordentlichen Verfahren liegt auch die größte Chance: Denn je mehr Menschen Einspruch erheben, desto wahrscheinlicher ist es, dass der enorme bürokratische Aufwand das Gesetz zu Fall bringt!

Vier Geldstrafen im Jahr möglich – keine Ersatzfreiheitsstrafe

Vier Mal pro Jahr kann eine solche Strafe von 600 Euro verhängt werden. Ersatzfreiheitsstrafen wird es nicht geben. Wer nicht zahlt, muss also nicht gleich hinter schwedische Gardinen. Wer keinen Einspruch gegen den Strafbescheid einlegt, muss daher maximal 4 Mal die 600 Euro, also insgesamt 2.400 Euro pro Jahr zahlen.

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