Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erstes Urteil: Genesenenstatus-Verkürzung verfassungswidrig

Zumindest die niederen Justizinstanzen sind urteilen noch unabhängig (Symbolfoto:Shutterstock)

Es ist die nächste Klatsche für die Corona-Scharlatane in der Bundesregierung und beim Robert-Koch-Institut (RKI), die ihre arbiträren Beschlüsse und Regelanmaßungen zunehmend ohne wissenschaftliche Begründung, par Ordre du Mufti erlassen und damit wieder und wieder den vormaligen „Verschwörungstheoretikern auf Zeit“ verspätet Recht geben in ihrer Einschätzung, dass hier ganz anderen Interessen als dem Volkswohl, der „Gesundheit“ oder rechtsstaatlich verhältnismäßigen Schutzvorkehrungen gedient wird: Zum ersten Mal hat ein deutsches Verwaltungsgericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monaten durch das RKI für verfassungswidrig erklärt; wenn auch naturgemäß nur mit regionaler Rechtswirkung – denn das Urteil gilt im konkreten Fall nur für den beklagten Landkreis Osnabrück – und auch nur im Einzelfall des Klageführers.

Allerdings kommt der Entscheidung n eine weitreichende Bedeutung zu: Denn die Urteilsbegründung hat es in sich – und spätestens wenn das erste Oberverwaltungsgericht (das dann auch Rechtsnormen komplett verwerfen kann) die Argumente der Osnabrücker Richter aufgreifen, kippt die Statusverkürzung auch flächendeckend.

Rechtswidrige Behördenwillkür

Die Richter stellen nämlich fest, dass der Genesenenstatus selbst und seine Dauer von erheblicher Bedeutung für die Freiheit der Bürger sind, und dass die Verlagerung der Entscheidungshoheit über eine derartig gravierende Einschränkung dieser Freiheit an eine untergeordnete Behörde rechtswidrig gewesen sei. Der vom RKI zur Begründung seiner erratischen Einschätzungen gelieferte Hinweis auf eine „sich ständig ändernde Internetseite des RKI“ sei „intransparent“ und reiche nicht aus.

Als hätten die Gesundheitsminister der Länder das heutige Urteil erahnt, hatten sie auf ihrer Konferenz am Montag Abend bereits die Forderung verabschiedet, dass fortan das Robert-Koch-Institut nicht mehr die Macht haben dürfe, über den Genesenenstatus zu entscheiden; stattdessen solle durch Rechtsverordnungen klar und nachvollziehbar geregelt sein, wie lange dieser gilt – und nicht durch Nacht- und Nebel-Entscheidungen der Wieler-Behörde. Eine schallende Ohrfeige für Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Verkürzung vehement verteidigt hatte. Strenggenommen ist auch die Forderung der Minister fragwürdig – denn eigentlich gehört eine so wichtige Frage wie die, wie lange jemand als „gesund“ gilt und ab wann er wieder nicht mehr ohne Zusatzimpfung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen darf, in die Entscheidung der Legislative, also des Bundestags – wenn sie überhaupt in der Macht von Politikern steht.

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