Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kanada: Ungeimpfter Vater verliert Sorgerecht für seine Kinder

Ein dreifacher Vater stellt in den Augen der kanadischen Behörden eine gesundheitliche Gefahr für seine Kinder dar. Der Grund dafür: Sein Impfstatus. Dies entschied die Richterin Nathalie Godbout vom Court of Queen’s Bench in der kanadischen Provinz New Brunswick am 31. Januar. Das Urteil von Godbout verbietet dem Vater, seine Kinder persönlich zu sehen. Dies, weil er nicht geimpft ist gegen Corona.

Godbout schränkte das Besuchsrecht des Vaters mit der Begründung ein, dass seine zehnjährige Tochter ein geschwächtes Immunsystem habe, das laut Ansicht des Richterin durch jeglichen körperlichen Kontakt mit ihrem «ungeimpften» Vater und dessen neuer Partnerin gefährdet sei. Die Eltern werden in den Gerichtsdokumenten nicht namentlich genannt.

«Wenn sich die Eltern, die sich 50 Prozent der Zeit um das Kind kümmern, auf engem Raum, unmaskiert und ungeimpft mit dem Kind aufhalten, besteht die Möglichkeit, dass sie das Virus übertragen und das Kind anstecken könnten. Selbst wenn sie sich bemühen und vorsichtig sind», heisst es in einem Bericht der Canadian Broadcasting Corporation (CBC) über Godbouts Urteil.

Der Richter kam zum Schluss, dass den Kindern «die bestmögliche Chance gegeben werden muss, einer Ansteckung mit Covid-19 zu entgehen». Godbout befand den Impfstatus des Vaters als unzureichend für diese Anforderung und entzog ihm deshalb «schweren Herzens» vorübergehend das Sorgerecht.

Die Eltern trennten sich laut CBC im Jahr 2019 und hatten zu diesem Zeitpunkt das gemeinsame Sorgerecht für ihre drei Kinder. Als die Kinder für die Covid-Impfungen in Frage kamen, weigerte sich der Vater, seine Zustimmung für die Impfungen zu geben. Dies, nachdem er sich über die Auswirkungen der Impfungen informiert hatte und zum Schluss gekommen war, dass sie für seine Kinder unsicher seien (…).

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Dieser Artikel stammt von LifeSiteNews, einem englischen Medienportal mit katholischem Hintergrund. LifeSiteNews führt eine ausführliche Nachrichtenübersicht zu Pandemie-Themen.

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