Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Gewalttaten von radikalen Moslems werden seit geraumer Zeit von der Strafjustiz ausschließlich als psychische Störung „identifiziert“, die Täter als „schuldunfähig“ erklärt und in die Psychiatrie verfrachtet. Beispiele gibt es zuhauf. Das gerade ergangene Urteil im Auto-Dschihad-Prozess von Berlin ist besonders auffällig. Der 30-jährige irakischer Moslem Sarmad A. hatte am 19.4.2020 auf […]
Die Psychologisierung von radikal-islamischen Gewalttätern
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Die Propaganda-Pandemie