Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer, gestern durch die klagende Anwältin Jessica Hamed veröffentlichten Entscheidung, einem Kläger recht gegeben und damit die Entscheidung über die Verkürzung des Genesenen-Status für rechtswidrig erklärt. Somit wurde der Status von „ursprünglich“ 180 Tagen bestätigt.
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