Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

WB-Anwalt klärt auf: Zeit-Gewinn wichtig im Kampf gegen die Impfpflicht

Immer mehr kritische Anwälte verschreiben sich dem Kampf gegen die Corona-Diktatur. Eine Koryphäe auf diesem Gebiet ist zweifelsohne MMag. Dr. Michael Schilchegger. Seit Jahren vertraut der Wochenblick auf seine rechtliche Expertise. Im Zuge der Corona-Diktatur brachte der Linzer Rechtsanwalt bereits über ein Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen willkürliche Maßnahmen ein, zuletzt auch gegen 2G-Regeln.

Als früherer Bundesrat für Oberösterreichs Freiheitliche weiß Schilchegger, welche Hebel er bedienen muss. Er arbeitet derzeit federführend an einer Verfassungsklage der FPÖ gegen die Impfpflicht. Wochenblick sprach exklusiv mit Dr. Schilchegger über die anstehende “Impfpflicht”.

Seit Corona überkommt uns ein Gefühl der Machtlosigkeit. Unsere Rechtsstaatlichkeit scheint am Ende. Warum dauert es oft so lange, bis der Verfassungsgerichtshof aktiv wird? Dr. Schilchegger erklärt: “Der Beruf des Verfassungsrichters ist als Nebenberuf ausgelegt. Das System sieht vor, dass der VfGH nur vier Mal jährlich tagt, um Entscheidungen zu treffen.”

Eingriffe in Grundrechte

Geht es nach Oberösterreichs Freiheitlichen, so Schilchegger, soll sich das aber ändern. Auf Initiative der FPOÖ sollen künftig ausnahmsweise Eil-Verfahren möglich werden und zwar “idealerweise noch bevor eine Regelung in Kraft getreten ist”. Doch wie können sich die Bürger nun ohne dieses Eilverfahren gegen den Genspritzzwang wehren? Schilchegger sieht durchaus Chancen.

Die “Impfpflicht” sei das “eingriffsintensivste Gesetz” unter den Corona-Maßnahmen: “Sie greift in mehrere Grundrechte ein, insbesondere in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gleichzeitig gibt es gravierende rechtsstaatliche Bedenken.” So sei fraglich, ob es zulässig ist, dass erst im Strafverfahren geklärt werden soll, ob eine Ausnahme für die Impfpflicht vorliegt, während die Ärzte mit Strafen bedroht würden und deshalb systembedingt befangen wären.

Der Verfassungsgerichtshof werde wohl letztlich in der Sache Stellung nehmen müssen. Schilchegger ist optimistisch, dass letztlich die Aufhebung der “Impfpflicht” folgen wird. Denn: Der wissenschaftliche Stand zu den Wirkungen und Nebenwirkungen der mRNA-Stoffe sei alles andere als geklärt.

Musterdokumente und Beratung

Wer dem Zwang zur Genspritze entgehen möchte, solle vorerst vor allem Zeit gewinnen, eine lange Verfahrensdauer wäre vorteilhaft, so der Rechtsanwalt. Er stellt hierfür Muster-Dokumente auf seinem Telegram-Kanal zur Verfügung. (t.me/schilchegger)

Schon bald will er auch eine rechtsanwaltliche Vertretung der Betroffenen zu einem günstigen Pauschaltarif organisieren. Der ehrliche Umgang mit seinen Mandanten ist dem leidenschaftlichen Juristen heilig, wie wir vom Wochenblick in unserer Erfahrung mit Dr. Schilchegger nur bestätigen können. Doch ab wann haben die Österreicher nun eine Einspruchsmöglichkeit gegen den Genspritz-Zwang und ab wann gilt sie überhaupt?

Die Berichterstattung des Mainstreams sorgte in dieser Frage für viel Unklarheit. “Es wurde versucht darzustellen, dass die Impfpflicht bereits jetzt gilt. Dabei ist klar festgelegt, dass das erst ab 15. März der Fall ist. Bis zu diesem Zeitpunkt passiert gar nichts.” In der Schwebe ist nach wie vor die automatisierte Strafverfolgung, zumal unklar ist, ob und wann das neue ELGA-System überhaupt funktioniert. Vorerst würden die Bürger nach dem 15. März also aufgrund zufälliger Polizeikontrollen und ähnliches abgestraft werden.

Zeit gewinnen von Vorteil

Was tun, wenn man in einer Polizeikontrolle dazu aufgefordert wird, den Impfstatus vorzuweisen? Schilchegger klärt auf: “Die gute Nachricht ist, wenn Sie über Ihren Impfstatus keine Auskunft erteilen können oder wollen, Sie deshalb nicht gesondert bestraft werden können. Man muss aber ehrlicherweise dazu sagen, dass Sie das nicht vor der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verletzung der Impfpflicht schützen wird, sofern Sie der Polizist in Folge anzeigt.”

Allerdings könne die Behörde, die für die Anzeige zuständig sei, auch nicht ohne Weiteres objektiv feststellen, wie sich der Impfstatus darstellt oder ob eine Ausnahme vom Zwang vorliege, bis auch der technische Zugriff zum Impfregister umgesetzt wurde. Das heißt: “Die Strategie, hier nichts zu sagen, kann insofern schon sinnvoll sein. Man ist ja nicht gezwungen, sich selbst zu belasten.” Und letztlich, so Schilchegger, könne man auch so wieder Zeit gewinnen.

Wichtig sind Ausnahmegründe

Der Anwalt rät dazu, sich nicht allein auf verfassungsrechtliche Argumente zu verlassen, weil diese von der Behörde nicht berücksichtigt werden dürften. Wichtig seien die Ausnahmegründe, die für viele Menschen vielleicht in Betracht kommen. So sehe das Gesetz vor, dass die Impfpflicht nicht für Personen gelte, deren Gesundheit durch die Spritzen ernstlich in Gefahr sei. Hier könne man auch mit den Herstellerangaben arbeiten, die vor allergischen Überreaktionen warnen. Da man praktisch nicht wissen könne, ob man gegen einen der Inhaltsstoffe der mRNA-Spritzen allergisch reagiere, könne dies auch nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden.

Schilchegger rät dazu, den zuständigen Amtsarzt ausfindig zu machen und – auch zu Dokumentationszwecken – via Brief oder E-Mail vorab einmal informell nachzufragen, bei welchem Arzt nun abzuklären sei, ob man die neuartigen Stoffe vertrage. Denn auch dadurch gewinne man letztlich eine Argumentationsgrundlage und Zeit.

Vor allem rät Schilchegger, sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, beispielsweise über seinen Telegram-Kanal: t.me/schilchegger.

Ähnliche Nachrichten