Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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15-Jährige tot nach Impfung – Staatsanwältin: „Niemand kann verantwortlich gemacht werden“

Im November verstarb ein 15-jähriges Mädchen im Landkreis Bayreuth nach ihrer zweiten Covid-Impfung mit dem Pfizer-Vakzin. Die Mutter sah die Impfung als ursächlich für den Tod ihrer Tochter an, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Eine Obduktion ergab Anzeichen einer Herzerkrankung; die Impfung als Ursache steht weiter im Raum. Jedoch: Zur Verantwortung gezogen werden kann laut Staatsanwaltschaft niemand.

Wie das Bayreuther Tagblatt unter Bezugnahme auf eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth berichtet, konnte keine fehlerhafte Verabreichung des Impfstoffs nachgewiesen worden. Auch eine Thrombose sei nicht entstanden. Die Rechtsmedizin entdeckte jedoch eine Herzerkrankung: Entweder sei das Mädchen an einer Lungenentzündung im Zusammenhang mit einer vorbestehenden Herzkrankheit verstorben – oder aber an einer durch die Impfung induzierten Myokarditis. Der Mutter zufolge war vor der Impfung und der Behandlung im Krankenhaus keine Herzerkrankung bei ihrer Tochter bekannt gewesen. Die Sprecherin und Oberstaatsanwältin betonte, dass die Vermutung einer impfinduzierten Myokarditis nicht abschließend bewiesen sei, hielt aber auch fest, dass selbst dann, wenn die Impfung Schuld am Tod des Mädchens sein sollte, kein Verfahren eröffnet würde. Das Bayreuther Tagblatt zitiert:

Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Für die Familie des Mädchens dürfte das einem Schlag ins Gesicht gleichkommen. Der Oberstaatsanwältin zufolge kann die Mutter gegen diese Entscheidung noch vorgehen – dann würde der Fall in die nächste Instanz gehen. Sie berichtete zudem, dass der Fall durch das zuständige Klinikum an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet worden sei. Zumindest im letzten Sicherheitsbericht des PEI vom 23.12.2021 taucht der Todesfall des Mädchens jedoch nicht auf.

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