Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Pakt zwischen Ärztekammer und Gesundheitsminister

Am 2. September 2021 haben der Präsident und der Obmann der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer mit dem Gesundheitsminister Dr. Mückstein eine Ergänzung zum «Memorandum of Understanding zu Covid-19-Impfungen» vereinbart. Und diese Vereinbarung ist eine Bombe.

Die Ärztekammer ist mit dem Gesundheitsminister übereingekommen, dass die Ärztekammer «verstärkt gegen Ärztinnen und Ärzte, die Falschinformationen verbreiten, vorgehen wird». Was Falschinformationen sind, wird dabei nicht definiert, bleibt also der Meinung des Gesundheitsministers und der Führung der Ärztekammer überlassen.

Jedenfalls hielt sich die Ärztekammer umfassend und mit äußerster Brutalität an diese Vereinbarung. Am 2. Dezember 2021 schrieb der Ärztekammerpräsident an diverse Organe der Ärztekammer, dass «eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht bezüglich der Covid-19-Schutzimpfung durch die Disziplinarorgane der österreichischen Ärztekammer geprüft und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert» wird.

Mit anderen Worten: gegen jeden, der gegen die Meinung der Ärztekammer auftritt, wird von der Ärztekammer «verstärkt vorgegangen». Und was eine «Verletzung der Berufspflicht» ist, unterliegt dabei der Willkür der Ärztekammer.

Dieser Brief enthält aber noch eine weitere knallharte Feststellung: der Ärztekammerpräsident behauptet allen Ernstes, dass es «grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten.» Und gemäss dieser Behauptung werden auch Ärzte entsprechend disziplinarrechtlich verfolgt.

Ausnahmen zur Impfpflicht

Es ist klar, dass diese Behauptung des Ärztekammerpräsidenten medizinischer Unfug ist. Denn selbstverständlich gibt es bei vielen Menschen sehr wohl triftige medizinische Gründe, um von einer Impfung abzuraten.

Diesbezüglich kommt der Ärztekammer jetzt das Covid-19-Impfpflichtgesetz gefährlich in die Quere: denn laut diesem aktuellen Gesetz gibt es eben sehr wohl Ausnahmen zur Impfpflicht, unter anderem bei «Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, sofern dieser Gefahr auch nicht durch die Wahl des Impfstoffs durch den Impfpflichtigen begegnet werden kann.» Das Gesetz akzeptiert damit klipp und klar, dass die Covid-19-Impfung Nebenwirkungen haben und durchaus gefährlich sein kann.

Damit ist per Gesetz bestätigt, dass die Behauptung des Ärztekammerpräsidenten, es gäbe keinen Grund, jemandem von der Impfung abzuraten, falsch ist. Welches Risiko bei einer Impfung besteht, kann nur ein Arzt im Einzelfall nach ausführlicher Untersuchung feststellen. Und mit Einführung des Gesetzes ist diese falsche Behauptung sogar faktisch illegal. Das Covid-19-Impfgesetz bietet Millionen Österreicherinnen und Österreichern einen Anspruch auf eine Impfbefreiung aus medizinischen Gründen.

Die Vereinbarung zwischen der Ärztekammer und dem Gesundheitsminister deckt zwei grundsätzliche Probleme auf: die Ärztekammer, die eigentlich die unabhängige Interessensvertretung der Ärzte sein sollte, agiert als Helfershelfer des Gesundheitsministers; sie hat damit ihre Unabhängigkeit über Bord geworfen und agiert sogar gegen Ärzte. Und die Disziplinargerichtsbarkeit der Ärztekammer wird nach dieser Vereinbarung für parteipolitische Zwecke dazu verwendet, missliebige Ärzte unter Druck zu setzen und zu «disziplinieren». Kein Wunder, wenn sich viele Ärzte nicht mehr von der Ärztekammer vertreten fühlen.

Immense Rufschädigung für Ärztestand

Wir, die «Freien Ärzte Tirol» , treten bei der Ärztekammerwahl an und haben diese beiden Punkte in unserem Programm längst thematisiert. Wir fordern die freie Berufsausübung für Ärzte, ohne Druck, ohne Angst. Und wir fordern auch Freiheit für die Ärztekammer. Mit ihrem Verhalten, ihrem Pakt mit dem Gesundheitsminister und den falschen Behauptungen zur Impfung fügt die Führung der Ärztekammer dem Ärztestand eine immense Rufschädigung zu.

Was sollen jetzt Patienten denken, denen man bisher erklärt hat, dass sie sich unbedingt impfen lassen müssen, und denen man jetzt sagt, dass sie nicht geimpft werden sollten? Was sollen jetzt Ärzte machen, die man die ganze Zeit gezwungen hat, unter allen Umständen zur Impfung zu raten, und die jetzt im Gesetz lesen müssen, dass nunmehr das Gegenteil gilt? Was sollen sie ihren Patienten sagen, die sie jetzt fragen, warum sie zur Impfung gedrängt wurden, obwohl sie per Gesetz von der Impfung zu befreien sind?

Und was sollen die Bevölkerung und die Ärzteschaft jetzt über den angeblich so unabhängigen Rechtsstaat denken? Jetzt wo offen nachgelesen werden kann, dass der Gesundheitsminister und die Führung der Ärztekammer ausmauscheln, wie sie das Disziplinarrecht für ihre Interessen nutzen?

Schön langsam scheinen Fakten in Österreich nichts mehr zu gelten, selbst wenn manche Leute das Gegenteil behaupten. Und schön langsam scheint die Gerichtsbarkeit in Österreich nicht mehr unabhängig und objektiv zu sein. Verfahren quasi auf Anordnung der Politik und unter tatkräftiger Mithilfe von Funktionären, das erinnert mich fatal an politische Schauprozesse. Es ist daher höchste Zeit, dass Ärztegruppen wie die «Freien Ärzte Tirol» bei der Ärztekammerwahl antreten. So kann und darf es in der Ärztekammer nicht weitergehen.

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Dr. med. univ. Hannes Strasser, MSc., ist Facharzt für Urologie und Notarzt und führt eine urologische Praxis in Hall in Tirol. Der Universitätsdozent hat zahlreiche Auslandsaufenthalte absolviert und Gastprofessuren bekleidet, unter anderem am Northwest Hospital in Seattle, am University of Virginia Health System in Charlottesville, am Johns Hopkins Hospital in Baltimore und am Beaumont Hospital in Royal Oak. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Preise erhalten und über 100 wissenschaftliche Publikationen und Buchbeiträge verfasst.

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