Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Robert F. Kennedy Jr.: Kinder impfen, um nicht für Nebenwirkungen haften zu müssen

Der bekannte Impfkritiker Robert F. Kennedy Jr. erklärte kürzlich in einem Interview, weshalb die Pharmaunternehmen auch Kindern die Covid-«Vakzine» verabreichen wollen.

Dazu muss man zunächst wissen, dass im März 2020 in den USA ein Gesetz eingeführt und mehrmals ergänzt wurde, welches Hersteller, Vertreiber, Staaten und Kommunen von der Haftung für Nebenwirkungen von Medizinprodukten befreit, wenn diese eine Notfallzulassung haben. Dasselbe gilt für das Gesundheitspersonal, das die Produkte verabreicht oder anwendet. Im Grunde kann also niemand für die Nebenwirkungen der Covid-Gen-Präparate mit Notfallzulassung verantwortlich gemacht werden.

Wie Kennedy erklärt, würde dieses «immunity shield» bei einer regulären Zulassung entfallen. Die Unternehmen sowie die anderen Verantwortlichen könnten dann bei Nebenwirkungen verklagt werden.

Doch es gibt gemäss Kennedy eine Ausnahme: wenn die Vakzine für Kinder zugelassen sind. Sowohl Kinder wie Erwachsene würden dann nicht klagen können. Kennedy ist sich sicher: Die Unternehmen wissen, dass sie eine riesige Anzahl Kinder schädigen und umbringen werden. Doch sie müssen eben auch Kinder impfen, um Haftungsschutz zu erhalten und die Gen-Präparate mit einer regulären Zulassung vermarkten zu können.

In der Tat gibt es in den USA Gesetze, wonach Schäden, die durch Impfungen verursacht wurden, welche für Kinder und Schwangere zugelassen sind, mit öffentlichen Geldern kompensiert werden. Bevor sie rechtliche Schritte gegen Impfstoffhersteller oder -verwalter einleiten können, müssen die Betroffenen zunächst ihre Rechtsmittel im Rahmen dieser Gesetze ausschöpfen. Ausserdem müssen sie im Falle einer Klage auf eine eventuelle oder schon zugesprochene staatliche Entschädigung verzichten.

Diese Gesetze wurden in den 1980er Jahren eingeführt, nachdem Klagen gegen Impfstoffhersteller und Gesundheitsdienstleister zu Impfstoffengpässen und einem Rückgang der Impfquoten in den USA zu führen drohten. Laut der Health Resources and Services Administration (HRSA) hätte das zu einem erneuten Auftreten von durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten führen können. Man muss als Motivation für die Einführung der Gesetze jedoch auch der drohende Einnahmenrückgang für die Hersteller in Erwägung ziehen.

Doch zurück zum Interview mit Kennedy: Um zu beweisen, dass sich die Firmen der schädlichen Wirkung der Covid-Gen-Präparate bei Kindern bewusst sind, erwähnt er den Fall von Maddie de Garay. Die heute 13-Jährige war eines der lediglich etwa 1100 Kinder, die in der Pfizer-Studie, welche zur Notfallzulassung führte, geimpft wurden. Maddie habe gleich nach der «Impfung» Anfälle erlitten, so Kennedy. Sie sei nun lebenslänglich auf einen Rollstuhl angewiesen und werde durch eine Sonde ernährt.

Pfizer wisse somit, das eines von 1300 (sic) Kindern auf diese oder auf schlimmere Weise geschädigt werden könne, konstatiert Kennedy. Das Unternehmen habe Maddies gravierenden Schaden jedoch nicht der FDA gemeldet. Er sei lediglich als «Bauchschmerzen» verzeichnet worden.

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