Mitte vergangenen Jahres wurde beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag/Niederlande die Klage gegen die Verantwortlichen für die Menschheitsverbrechen im Zusammenhang mit den Anti-Corona-Maßnahmen angenommen. Derzeit laufen die Ermittlungen an, langsam aber sicher.
Seit Januar 2022 ist eine Klage wegen globaler Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit den staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen vom kanadischen Superior Court of Justice akzeptiert worden, die von der über 1.000-köpfigen internationalen Rechtsanwaltsgruppe um den deutsch-amerikanischen Rechtsanwalt Dr. Rainer Füllmich eingereicht wurde. Die Klage („Nürnberg 2”) gegen die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Davos-Group (Weltwirtschaftsforum, WEF) und andere wird von einem Team von mehr als 10.000 medizinischen und wissenschaftlichen Experten begleitet.
Seit dem 12. Februar 2022 wurde auch die Schadensersatz- und Genugtuungsklage von über 10.000 Schweizer Bürgern zunächst als Vorverfahren gegen die Schweizer Eidgenossenschaft wegen ihrer widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden C-Maßnahmen eingereicht. Die Anwälte untermauern ihre Sammelklage mit einer Vielzahl wissenschaftlicher Belege.
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass in den USA sogar das Centers for Desease Control and Prevention (CDC), die höchste offiziellen US-Behörde und Herrin der VAERS-Datenbank, in der alle Nebenwirkungen erfasst werden (sollten), wegen massiven Betrugs angeklagt wurde: An sieben Universitäten wurden mittels elektronenmikroskopischer Tests 1.500 zuvor mit PCR-Tests angeblich positiv getestete Personen untersucht; in allen Fällen kam heraus, dass sie gar kein Covid-19 hatten, sondern nur Influenza A oder B. Eine Grippe also!
Nichts als Influenza
Nichts anderes hatten wir, die sogenannten „Verschwörungstheoretiker“ und „Aluhut-Träger“, seit Beginn der P(l)andemie gesagt, und dabei stets auf das wundersame Verschwinden der Influenza-Viren aus den offiziellen Dateien und Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts oder seiner Sentinel-Datei hingewiesen. Selbst die erdrückende Offensichtlichkeit der entsprechenden offiziellen Grafiken reichte nicht aus, die polit-mediale Kabale aufzuwecken oder gar zur Umkehr zu bewegen. Angst und Panik diktierten weiterhin die Schlagzeilen; alles wurde – nein: musste – zu Covid werden, auf dass der unbedingte Absatz der Impfstoffe auch ja nicht stocke!
Wer sich gegen die C-Maßnahmen aussprach und -spricht, wurde und wird zunehmend öffentlich diskreditiert, beleidigt, gemobbt, ausgeladen, mit Hasskommentaren und straf- oder standesrechtlichen Ermittlungen oder Sanktionen überzogen; seine Blogs und Posts in den sozialen Medien werden häufig wegen angeblicher „Hassreden”, „Fake News” oder sonst falscher wissenschaftlicher Standards gelöscht, seine Beiträge werden mit heimlichen Shadowbans belegt, seine Konten zeitlich gesperrt oder gar ganz gelöscht. Er wird mundtot gemacht, finanziell geschädigt und muss sich durch alle möglichen Instanzen quälen, um wieder zu seinem Recht zu kommen. Die Täter kommen aus allen möglichen staatlichen Organen, Standesvertretungen, Kammern, öffentlich-rechtlichen und private Vereinigungen, Parteien und der Medienlandschaft. Das angeblich neutrale Narrativ, die „Hassbotschaften im Netz zu bekämpfen“, vereint auch Leute, wie die ehemalige Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane von der Amadeu-Antonio-Stiftung (in der gemeinsamen Task-Force von Facebook/Regierung), die „linksgrünliberalen” Mitglieder angeblicher Netzwächter (Correctiv & Co) und sonstige „Volksverpetzer”. Der Kampf um die digitale Meinungsfreiheit wird mit immer härteren Bandagen ausgefochten.
Die Liste wird lang und länger
Die Liste prominent Verfolgter ist daher inzwischen ellenlang und wächst von Woche zu Woche. Eine kurze, bunte und absolut unvollständige Auswahl: Eva Hermann, Ken Jebsen, Prof. Dr. Hockertz, Dr. Wolfgang Wodarq, Dr. Bodo Schiffmann, Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Elsa Mittmannsgruber, Miriam Hope, Niklas Lotz, Roland Tichy, James O’Keefe („Project Veritas”), Jürgen Elsässer, Sarah Wagenknecht, Martin Sellner (hier droht die Sperre schon bei der bloßen Namensnennung!), der tapfere Weimarer Familienrichter Christian Dettmer oder, oder, oder…
Manche zerbrachen daran, verließen sogar Deutschland, verloren ihre berufliche Existenz, mussten sich durch Spenden finanziell über Wasser halten (lassen), erlitten auf jeden Fall aber verfolgungsbedingte Traumata, die ihnen zeitlebens bleiben werden. Eines davon ist der Verlust des Glaubens an den Rechtsstaat und die Demokratie. Wie fühlt man sich schon, wenn die Amtsstube, die Praxis, das Büro, die Privatwohnung von Polizei und Staatsanwaltschaft gleich im Dutzend heimgesucht und durchwühlt werden – in der Hoffnung, irgendeine Art von Rechtsbeugung oder irgendeinen Amtsmissbrauch, oder ein falsches Attest beweisen zu können? Wie fühlt man sich schon, wenn auf einem Schlag alle elektronischen Geräte sichergestellt werden: Handy, Laptop, Computer, iPad, das ganze elektronische Sein, von einem Moment auf den anderen: Futsch?! Die Privatheit, die berufliche Reputation, die soziale Stellung, die ganze Existenz, die Würde des Menschen: Futsch?!
Die Einseitigkeit, mit der inzwischen alles überwacht und zensiert wird, schafft zumindest faktisch annähernd totalitäre Zustände und lässt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sukzessive weiter erodieren. Was weiß man auch schon von obskuren Tarnbehörden der Bundesverwaltung (sprich „Verfassungsschutz”), wie z.B. über den Bundesservice Telekommunikation (BST) , der öffentlich dazu aufrief, Impfunwillige und -gegner zu melden? Ein Hoch auf das deutsche Denunziantentum. Welcome SED 2.0.!
Zur Erinnerung: Tolerierte Todeslisten
Schritt für Schritt wurde so Freiraum für alle Arten von Jägern und Verfolgern geschaffen – vornehmlich für die Stiefeltruppe des Corona-Systems, die Antifa, die sich nun in den Armen der neuen Ampel-Regierung noch sicherer fühlt und gefahrlos und unverfolgt nicht mehr nur die sogenannten „Outings” ihrer „Gegner” publizieren (eine Art Steckbrief im Netz, eine digital-public-Anprangerung mit Bild und Daten). Nein, dreist und bislang ebenso unbestraft wurden sogar explizite Mordlisten veröffentlicht, in denen beispielsweise in der Jagdsprache dazu aufgerufen wird, die „250 größten Menschenfeinde aus der Gesellschaft zu entnehmen”, so wie man es ja auch „mit gefährlichen Tieren, die Siedlungen zu nahe kommen”, machen müsse. Kritiker der Corona-Maßnahmen mit Wölfen oder Bären gleichzusetzen, sie sozusagen bis zum öffentlichen Halali zum Abschuss freizugeben – das ist nicht nur zutiefst inhuman; es ist primitiv, kriminell und gehört mit Nachdruck verfolgt – und nicht, wie von dem in der Bundespressekonferenz damit konfrontierten damaligen Regierungssprecher Steffen Seibert, zynisch relativiert: „Ich kenne diese Liste nicht”, erklärte er, und ergänzte: „Es soll auch vielerlei Arten solcher Listen geben”. Stimmt: Schon zuvor wurde auf der linksextremen Internetseite „Indymedia” eine „Todesliste” mit Namen und Adressen von 53 AfD-Politikern veröffentlicht – verbunden mit einer Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff. Politmediale Aufregung? Einleitung von Strafverfahren? Ermittlungsergebnisse? Verurteilungen? Fehlanzeige!
Das jüngste Beispiel demonstriert die Mechanik der ganzen orchestrierten Deprivation eines unangepassten CoronaMaßnahmekritikers: Dr. Ronny Weikl, Allgemeinmediziner und Frauenarzt in Passau, Mitbegründer des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD, Mailkontakt: corona-ausstieg@mwgfd.de), steht seit vorgestern vor Gericht.
Sein „Verbrechen”: Er stellte Menschen, die unter der Gesichtsmaske Atemnot litten, ein Attest aus, welches sie von Tragen dieser Maske befreite. Das war in den Augen der Staatsgewalt allerverwerflichste Insubordination – obwohl es schon zum Zeitpunkt der Anzeige gegen Weikl eine Fülle wissenschaftlicher Untersuchungen gab, die den Wert dieser Masken grundsätzlich und in erheblichem Umfange in Frage stellten.
Opfer der üblichen Denunziation
Dennoch erfuhr Weikl erfuhr die ganze, oben beschriebene Verfolgungs- und Sanktionsmacht des Staates, von der „Anzeige” durch einen Schulbusfahrer, dem es verdächtig vorkam, dass so viele seiner jungen Fahrgäste von der Maske befreit waren, über die umfangreichen, geradezu exzessiven Ermittlungen bis hin zur nunmehrigen Anklage. Mich erinnerte diese Farce übrigens teilweise sehr an die Inhalte des Befehls Nr. 21/74 des DDR-Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke zur allseitigen Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vor dem Klassenfeind aus dem Westen („politisch-operative Sicherung”), die ich in seinen Auswirkungen noch in meiner Amtszeit als Präsident des Thüringer Landeskriminalamts kennenlernen musste.
Ob nun die gesetzlich vorgeschriebene Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Verfahrens in der Hauptverhandlung bei der seit Monaten (überwiegend negativen) medialen Behandlung in den Mainstream-Medien überhaupt noch möglich sein wird, scheint mehr als fraglich. Wenn die Gleichwertigkeit aller Beweismittel von Gericht tatsächlich gewürdigt werden sollte, dann wird dieses Gericht allerlei zu lesen haben; vielleicht beginnend mit den eingangs zitierten Klageschriften? Mit Sicherheit – und allem voran – sollte hier natürlich die Aussage von Dr. Astrid Stuckelberger studiert werden, der ehemaligen hochrangigen Mitarbeiterin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Whistleblowerin, die jüngst bekannte, dass dort offiziell dokumentiert sei, wie die Masken die Menschen in der Tat schädigen. Dies gilt insbesondere für Kinder, denen täglich mit 6-8-stündiger Tragepflicht in Kita und Schule weit mehr zugemutet wird als jedem erwachsenen Berufstätigen, für den die deutschen Arbeitsschutzrichtlinien eine maximale Tragedauer von nur 75 Minuten vorsehen, ihn zu einer Tragepause anschließenden verpflichten und vor privater Nutzung der Masken warnen.
„Erdrückendes Leid“
Kein Wunder, wenn nach zweijähriger Körperverletzung von Schutzbefohlenen nach täglichem Einatmen größerer Mengen des eigenen, ausgeatmeten Kohlendioxids von niederbayerischen Schulpsychologen „erdrückendes Leid“ diagnostiziert wird. Mal sehen, ob auch diese Beweismittel zugelassen wird – und die Experten aus der Kinder- und Jugendpädiatrie befragt werden, die schon länger davor gewarnt haben, dass die Fallzahlen für Autismus, psychische Störungen, Psychosen und Suizid im Kindesalter derzeit geradezu explodieren (aktuelle Beispiele: USA: plus 30 Prozent; Zürich/Schweiz: plus 50 Prozent; England: plus 75 Prozent) und daher alarmierende Appelle an die politischen Verantwortliche aussandten. All dies sollte dem Gericht ebenso Lesestoff wie rechtlicher und moralischer Kompass sein. Und wenn es dann einen wackeren Arzt gibt, der diesen Unsinn nicht mitmachte, dann muss dieser freigesprochen werden (und etwas anderes als Freispruch im Fall Weikl wäre eines Rechtsstaates nicht würdig).
Übrigens: Die rund zwei Dutzend voll vermummten Antifaschisten, die rechts und links des Eingangs zum Amtsgericht hinter ihren hier mehr als sinnfreien Transparenten gegen „Nazis” mit fragwürdiger amtlicher Erlaubnis (wo ist hier eigentlich der Zusammenhang?) demonstrieren und herumbrüllen durften, lassen auch für die nächsten sieben (!) angesetzten Verhandlungstage nichts Gutes ahnen. Ein derartig umfänglicher Prozessterminplan wird normalerweise nur für schwere oder komplexe Verbrechen benötigt. Die rund 70 vor dem Amtsgericht weilenden Menschen, die keinen Einlass mehr fanden, brachen bei der Ankunft von Dr. Weikl übrigens in begeisterten und langanhaltenden Beifall aus; er wurde stürmisch umarmt und erhielt Rosen von seinen „Fans”.
Hochschädliche Kindermasken
Der Sachgegenstand dieser Klage – die Maske selbst – tritt dabei in der öffentlichen Diskussion inzwischen unerklärlicherweise immer mehr in den Hintergrund. Die „Mund-Nasen-Bedeckung” ist quasi sakrosankt. Dabei befand die Stiftung Warentest schon Anfang 2021, nach einer vergleichenden Testung von 20 verschiedenen FFP-2-Masken aus Drogerien, Apotheken, Baumärkten und Online-Handel, dass nur eine einzige die Auszeichnung „uneingeschränkt geeignet” erhalten dürfe; drei Masken schieden sogar schon frühzeitig aus. Ein knappes Jahr später, am 14. Dezember 2021, fiel ihr Testurteil für die am Markt befindlichen speziellen Kinder-Masken dann sogar noch dramatischer aus: Die getesteten FFP-2-Masken seien sogar „hochschädlich”, da beim Tragen die Sauerstoffzufuhr deutlich zu niedrig sei.
Selbst die Maskenhersteller waren – zumindest bis zum 17. Mai 2021 – so ehrlich, ihre Artikel mit dem Hinweis zu versehen, wogegen diese NICHT wirkten: „Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme”. Das Wörtchen „Viren“ wurde seitdem zwar – wohl auf geheime Weisung – dezent weggelassen, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass auch heute noch eine FFP-2-Maske keine Viren abhält. Das Bild einer Fliege (Virus), die durch eine Volleyball-Netz (Maske) fliegt, verdeutlicht die ganze Fragwürdigkeit der Diskussion über die Maskeneffizienz. Schon sehr früh haben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD) in einer kurzen Übersicht erster – allerdings fehleranfälliger – wissenschaftlicher Studien die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2 zumindest stark relativiert und festgestellt, dass diese nur unter engen Voraussetzungen „allenfalls dem Fremdschutz” dienen könnten. Für eine wirkliche Evidenz für die Effektivität der Masken zu werben, trauten sich damals auch die WD nicht.
Störung des Geschäftsmodells
Dass unsere Regierungen trotzdem bis heute diese Effektivität propagieren und sie zum Gegenstand staatlicher Anordnungen macht, zeigt, dass sie eigentlich wegen Unfähigkeit geschlossen zurücktreten müssten; denn wer nicht wissenschaftliche arbeiten kann, darf auch kein Land regieren. Es gibt bis heute meines Wissens nur eine einzige randomisierte Studie zum Tragen von Gesichtsmasken als Schutzmaßnahme gegen Covid-19-Infektionen. Diese wurde zwar von den pharmafreundlichen und an der Pandemie mitverdienenden üblichen Fachzeitschriften abgelehnt, denn das Ergebnis hätte das „Geschäftsmodell Maskenhysterie”“ empfindlich gestört. Veröffentlicht wurde die Studie aber schließlich doch noch – in den „Annals of Internal Medicine”. Sie besagt unter anderem, dass „die Evidenz zeigt, dass das Tragen von Masken in der Gemeinschaft, die Infektionsraten nicht signifikant senkt.” Und selbst das „Deutsche Ärzteblatt” beklagte, dass „randomisierte kontrollierte Studien zur Wirkung einer Mund-Nasen-Bedeckung fehlen”. So ganz falsch kann Dr. Weikl also nicht gelegen haben. Inzwischen finden sogar über 38 Prozent aller Deutschen, dass spätestens nach dem 19. März 2022 die Maskenpflicht ganz entfallen könne. Auch wenn das eine Mehrheit nach wie vor nicht möchte: die uneingeschränkte Akzeptanz ist dahin.
Wer die diesbezüglichen CDC-Studien, die Great-Barrington-Erklärung oder das Ausstiegskonzept des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie liest, wer ein wenig selbst im Internet nachrecherchiert, der erkennt schnell das ganze Lug- und Truggebilde. Hoffentlich tut dies auch das Passauer Amtsgericht – oder soll hier etwa mit einem weiteren Show-Prozess nur ein elendiges Exempel statuiert werden? Dafür spricht leider einiges: Die hohe Zahl der Sitzungstermine ebenso wie die Ankündigung der (politisch weisungsgebundenen) Oberstaatsanwaltschaft, notfalls das Verfahren bis zum Bayerischen Oberlandesgericht treiben zu wollen. Welch erbärmliche Justizposse!
Fazit: Stellt lieber die Anderen vor Gericht, die dieses Menschheitsverbrechen angeordnet und sich eventuell sogar beim Maskendeal (wahlweise auch: Impfstoffdeal, Teststationen, Impfaktionen, Divi-Gate und vieles mehr) gründlich bereichert haben, statt einen Arzt, der die Wahrheit und Menschlichkeit auf seiner Seite hat. Deshalb gilt der Appell: Solidarität für Dr. Ronny Weikl, entsprechend dem viral gegangenen Hashtag #soli4ronny!!!
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