(David Berger) Das Verwaltungsgericht Köln hat heute Abend eine weitreichende Entscheidung gefällt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gäbe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, so das Gericht
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