In wenigen Tagen ist der 20. März. Dann enden alle Corona-Maßnahmen, zumindest so, wie es das bis dahin geltende Infektionsschutzgesetz vorsieht. Der Bundestag soll am Freitag jedoch über den Entwurf des nachfolgenden Infektionsschutzgesetzes der Ampel-Regierung abstimmen. Der finale Text des Entwurfs steht noch nicht fest. So will Rot-Grün weitere Einschränkungen, denn es gibt steigende Infektionszahlen. Dies nutzt Karl Lauterbach und schwingt wieder einmal die Panikkeule. Nun widerspricht ihm jemand, mit dem er nicht gerechnet hatte: ein anderer Bundesminister der eigenen Ampelkoalition.
Von Achim Baumann
Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz soll noch diese Woche durch den Bundestag beschlossen werden. Ab dem 20. März sollen die Länderparlamente künftig selbst entscheiden, ob und wo schärfere Regeln greifen. Bundesweit werden bei Bedarf dann nur noch Basisschutzmaßnahmen verhängt, wie beispielsweise eine Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr sowie Masken- und Testvorschriften für Altenheime, Krankenhäuser und andere ähnliche Einrichtungen.
Buschmann versus Lauterbach
Doch noch immer tobt heftiger Streit über die Endfassung des Gesetzentwurfs. Denn wenn es nach Karl Lauterbach geht, sollen die Länder nach dem 20. März – wie der Bund vorher – tiefgreifende Corona-Maßnahmen, letztlich Grundrechts- und Freiheitseingriffe, vornehmen können, beispielsweise dann, wenn die Inzidenzen hoch sind. Justizminister Marco Buschmann (FDP) schießt nun dagegen und belegt seinen verbalen Angriff auf seinen Ministerkollegen mit einer von seinem Ministerium in Auftrag gegebene Analyse. Lauterbach vertraut indes auf Panikmache, rechnet mit erneuten lokalen Ausbrüchen des Coronavirus.
Die Analyse aus dem Hause des Ministers Buschmann sieht das allerdings nicht so. Der bislang ausgehandelte Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes erlaubt nämlich die Verhängung von Schutzmaßnahmen nicht schon bei stark steigenden Fallzahlen, sondern ausschließlich bei drohender Überlastung der Krankenhäuser. Aber eine Überlastung der Krankenhäuser ist unwahrscheinlich, die derzeit vorherrschende Omikron-Variante führt bei über 99 Prozent der Betroffenen nur zu grippeähnlichen Symptomen.
Die Mär von der Belastung der Krankenhäuser
Zudem gab es noch nie eine ernsthafte Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser – entgegen der dauerhaften Wiederholung durch Politik und Medien und vor allem durch Karl Lauterbach. Das steht heute als Dauerberieselungs-Lüge fest. Verantwortung für die Panikmache hat bislang niemand übernommen. „Unter Berücksichtigung der stabilen Situation auf den Intensivstationen ist aktuell eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr zu erwarten“, hat Lauterbach allerdings selbst zugegeben.
Klar ist, dass Justizminister Buschmann Gesundheitsminister Lauterbach überraschenderweise deutlich widerspricht. Maßnahmen nach dem 20. März können nach dem vorliegenden Entwurf eben nicht auf steigende Inzidenzen begründet werden, sondern erst, wenn die jeweiligen Krankenhäuser überlastet sind. Das passt dem Gesundheitsminister natürlich nicht in sein Panikkonzept.
Kriselt es in der Ampelkoalition?
Mehrere Wochen lang verhandelte die Ampel-Koalition über künftige Corona-Maßnahmen. Während die FDP weitestgehend zum vorpandemischen Zustand zurückkehren will, sprachen sich SPD und Grüne für eine Verlängerung der aktuellen Regeln aus. Kein Wunder also, dass Buschmann Lauterbach nun offen widersprach. Zeigt sich hier etwa der erste ernsthafte Riss der Ampelkoalition?
Lauterbach will Änderungen des Gesetzentwurfs
Lauterbach steht kurz vor der Abstimmung weiterhin mit den Fraktionen in Verhandlungen, kündigte der Panikmacher selbst an. Mit anderen Worten: Der Entwurf des künftigen Infektionsschutzgesetzes soll verschärft werden, wenn es nach ihm geht. Und Lauterbach erhält Beifall von den Grünen: “Ich werbe sehr dafür, den Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten“, pflichtete der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bei.
FDP-Chef Lindner sekundiert dagegen seinem Partei- und Minister-Kollegen Buschmann: “Die Pandemie ist nicht überwunden, aber sie hat ihren Charakter verändert, also muss sich auch der Charakter der Bekämpfung der Pandemie verändern”, verkündete Lindner nach Beratungen mit dem FDP-Vorstand.
Was wird umgesetzt?
Fest steht: es steht (noch) nichts fest. Lockerungen, wie sie in fast jedem anderen europäischen Land an der Tagesordnung sind, sind für Rot-Grün und Karl Lauterbach offenbar nicht vertretbar. Die FDP schert allerdings aus. Wird sie das Rückgrat haben, einem freiheitsfeindlichen Gesetzentwurf nicht zuzustimmen? Oder wird sie ihrer bisherigen Rolle als Abnickerin gerecht? Man darf gespannt sein…