Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Chemieprofessoren erinnern das PEI an gültige Gesetze: Impfstoffstudien wären grob unvollständig

Report 24 berichtete mehrfach über die Fragenliste der renommierten Chemieprofessoren – zunächst an Ugur Sahin und Biontech, jetzt an den Regulator, das deutsche PEI. Dass der lange Text einige auch juristisch hochbrisante Stellen enthält, dürfte der Öffentlichkeit bislang entgangen sein. Die „Besonderen Bedingungen“ zu den klinischen Studien wären nicht eingehalten worden.

Diese Professoren lassen nicht locker, bis sie zufriedenstellende Antworten auf Ihre Fragen erhalten: Prof. Dr. Jörg Matysik, Analytische Chemie, Universität Leipzig, Prof. Dr. Gerald Dyker, Organische Chemie, Ruhr-Universität Bochum. Prof. Dr. Andreas Schnepf, Anorganische Chemie, Universität Tübingen, Prof. Dr. Tobias Unruh, Physik der kondensierten Materie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Martin Winkler, Materials and Process Engineering, Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften.

Wurde je erforscht, ob Impfstoffe die Krebsentstehung begünstigen?

Mit Vorwürfen und Schlüssen hält man sich bislang zurück, allerdings ergeben sich aus den Fragen viele Implikationen. So scheint es kaum Untersuchungen dazu gegeben haben, ob die „Impfstoffe“ im Ganzen – oder auch umstrittene Hilfsstoffe wie Nanolipide, möglicherweise die Entstehung von Krebs begünstigt.

Die aktuelle Fragenliste an das PEI (Report24 berichtete) endet mit dieser brisanten Frage:

Beabsichtigen Sie die Durchführung eines Dringlichkeitsverfahrens bzw. nach Art. 20 Abs. 4 der VO Nr. 726/2004/EG die Benachrichtigung der EU-Kommission über die Nichteinhaltung der Besonderen Bedingungen zu den klinischen Studien zu beantragen? Beabsichtigen Sie, bis zur Entscheidung im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens / Verfahrens nach Art. 20 Abs. 4 der VO 726/2004/EG das Ruhen der Zulassung und den Rückruf bereits ausgelieferter Arzneimittel anzuordnen?

Diese bezieht sich auf die VERORDNUNG (EG) Nr. 726/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02004R0726-20130605&from=NL.

Aussetzung der Notzulassung gefordert

Die Wissenschaftler fordern also nicht weniger als einen sofortigen Genehmigungsstopp für die mRNA-Impfstoffe. Der Grund dafür ist, dass ihrer Ansicht nach die „Besonderen Bedingungen“, welche hinsichtlich der Notzulassung formuliert wurden, nicht eingehalten werden. Dem gegenüber steht die Behauptung von Biontech, diese Auflagen sehr wohl erfüllt zu haben. Um dies überprüfen zu können, wird nun die Übermittlung der Prüfprotokolle, deren Bewertung, der Beurteilungsbericht der EMA und eine Kommissionsentscheidung beantragt. Es ist durchaus möglich, dass in Zukunft der Rechtsweg bestritten werden muss, um all diese Dokumente zu erlangen. Doch der Firma Biontech einfach zu „glauben“, dass alles in Ordnung wäre, könnte sich für die Gesundheit mancher Menschen als fatal erweisen – und der Gesetzgeber wäre an sich dazu verpflichtet, das Leben der Bürger nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

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