Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Das Impfpflichtgesetz widerlegt die COVID-19- Impfkampagne völlig

Die Impfpflicht war schon seit ihrem Beschluss eine politische Totgeburt, denn sie schützt weder vor Weitergabe des Virus noch – wie Zahlen aus England zeigen – vor schweren Erkrankungen oder Tod. Zudem sind all jene Personen ausgenommen, denen man den Stich noch einreden wollte.

Von Dr. Hannes Strasser

In ihrem Bericht vom 18.2.2022 stellt die Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-19- Krisenkoordination (GECKO) fest: „Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus.“ Mit anderen Worten: Eine Herdenimmunität gibt es auch nach wiederholten Impfungen nicht, und jeder Geimpfte kann sich jederzeit infizieren und andere anstecken.

Kein Schutz vor dem Tod

Die COVID-19-Todeszahlen in Großbritannien, wo mehr als 90 % der COVID-19-Toten geimpft sind, zeigen auch, dass die Impfung leider auch nicht vor schweren Verläufen sicher schützt, im Gegenteil. Aus allen diesen Gründen wurde die COVID-19-Impfpflicht in Österreich vorerst ausgesetzt, denn sie ist mit den derzeitigen Impfstoffen medizinischer Unfug. Ob sie jemals kommen wird, ist fraglich.
Die Impfpflicht ist daher nach Meinung von Wissenschaftlern und Rechtsexperten weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Klaus Schröder, erklärte in einem Zeitungsinterview, dass die Impfpflicht mit flächendeckenden Strafen für Ungeimpfte zu einer massiven Überlastung der Gerichte führen würde. Und er ergänzte, dass es dann „zu einem endlosen Rückstau wegen der Beschwerden gegen die Strafbescheide kommen dürfte“.

Impfpflicht als politische Totgeburt

Dass die Impfpflicht eine politische Totgeburt war, ist also mittlerweile völlig klar. Das COVID-19-Impfpflichtgesetz enthält aber einen entscheidenden Punkt, der bisher weitgehend übersehen wurde und meiner Meinung nach faktisch eine Revolution darstellt. Denn in § 3 steht wörtlich, dass „die Impfpflicht nicht bei Personen besteht, die nicht ohne konkrete und ärztliche Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können.“ Damit ist Österreich meines Wissens das erste Land weltweit, das per Gesetz festschreibt, dass die COVID-19-Impfungen gesundheitsschädlich und tödlich sein können! Für so eine Aussage wurden noch vor wenigen Wochen Ärzte als „Schwurbler“ und „Corona-Leugner“ diffamiert.
Das Gesetz hält damit fest, dass jeder Österreicher einen Rechtsanspruch hat, sich bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Befreiungsgründen von der Impfpflicht befreien zu lassen.

Genesene besser geschützt als Geimpfte

Die Zahl der Menschen, die von der Impfpflicht befreit sind, ist groß. Und das meiner Meinung nach geradezu Perverse ist, dass ausgerechnet jene Menschen, denen man 1 ½ Jahre eingeredet hat, sich unbedingt impfen zu lassen, jetzt von der Impfpflicht extra ausgenommen sind: alle durch die Impfung Gefährdeten, alle mit eingeschränkter Immunantwort, alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, alle Schwangeren und alle Personen, die eine bestätigte COVID-19-Infektion überstanden haben für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Testung. Das sind gerade nach dem Durchlaufen der Omikron-Variante sehr viele Menschen, Geimpfte und Ungeimpfte. Wobei diese 180-Tage-Frist willkürlich und wohl zu kurz ist, da zahllose wissenschaftliche Publikationen längst zeigen, dass Genesene wesentlich besser geschützt sind als Geimpfte.

Vorerkrankte und Gefährdete bei Impfpflicht ausgenommen

Die COVID-19-Impfpflichtverordnung definiert die Menschen, deren Gesundheit oder deren Leben durch die Impfung gefährdet wird, genauer. So fallen beispielsweise Menschen mit Allergien gegen die Impfungen, mit einem Schub einer schweren Entzündung oder Autoimmunerkrankung sowie Menschen mit schweren Erkrankungen mehrerer Organsysteme darunter, also gerade Schwerkranke.
Ein besonders wichtiger Punkt: Menschen mit „vermuteten schwerwiegenden Impfnebenwirkungen, bei denen eine wahrscheinliche Kausalität zur COVID-19-Impfung bestätigt oder in Abklärung ist“, sind ebenfalls ausgenommen. Das bedeutet, dass eine Impfnebenwirkung nicht sicher nachgewiesen sein muss, es genügt bereits der Verdacht auf eine Impfnebenwirkung. Es ist in den Ordinationen zu beobachten, dass Menschen mit schweren Impfnebenwirkungen zuletzt vermehrt darauf drängen, dass ihre Impfnebenwirkungen gemeldet werden. Ein Trend, der sich bei Scharfstellen der Impfpflicht sicher noch verstärken wird. Ich kann jedem, der durch eine COVID-19-Impfung schwerere Nebenwirkungen erleiden musste, nur dringend anraten, seine Nebenwirkungen den Gesundheitsbehörden zu melden. Denn eine erneute Impfung nach einer schweren Impfnebenwirkung kann ein enormes gesundheitliches Risiko darstellen.

Wenn Impfung nicht wirkt, keine Pflicht

Auch Personen, bei denen eine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Darunter fallen beispielsweise Menschen mit Knochenmarks-, Stammzellen- oder Organtransplantationen, Cortisontherapien, Therapien, bei denen die Immunabwehr unterdrückt wird oder Menschen mit aktiven Krebserkrankungen sowie metastasierenden Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie. Und: Das Gesetz führt auch an, dass Personen, die nach zumindest 3-maliger Impfung überhaupt keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben, ebenfalls ausgenommen sind. Auch das definiert das COVID-19-Impfgesetz, kein Schwurbler.

Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser MSc. Co-Autor des Bestsellers „Raus aus dem Corona-Chaos“ und Gründer der „Interessensgemeinschaft Freie Ärzte Tirol“, die in der Tiroler Ärztekammer ist. Er teilt seine medizinische Expertise regelmäßig auf www.wochenblick.at und konnte nun mit den “Freien Ärzten Tirol” auf Anhieb drei Mandate bei der Ärztekammerwahl erreichen!

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