Horst D. Deckert

Österreich: Sozialversicherung lähmt zügige Entschuldung nach der Corona-Krise

Sozialversicherungsanstalten lähmen zügige Entschuldung nach der Corona-Krise: Geringe Produktivität und überlastete Insolventsgerichte.

Bekanntlich kamen während der Corona-Krise unzählige Unternehmen in massive Zahlungsschwierigkeiten. Viele sind nicht mehr in der Lage ihre Schulden zu begleichen und schlitterten in die Insolvenz.

Nun gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen zur Schuldenregulierung wie solchen Unternehmen geholfen werden kann. Bedauerlicherweise werden die Schuldenregulierungen durch die Sozialversicherungen behindert, sodass die Insolvenzgerichte vor dem Kollaps stehen. Unternehmen, die bereits ein Schuldenregulierungsverfahren hinter sich haben, klagen, dass sie bis zu zwei Jahre danach von der Sozialversicherung erneut mit absurden Forderungen und Behauptungen überzogen werden, die schon drei Mal beantwortet wurden. Eine gigantische Bürokratie für Nebensächlichkeiten die Unternehmern und den Insolvenzgerichten Zeit rauben, wird förmlich aufgebaut.

Unternehmer muss für Schuldennachlass Sozialversicherungsbeiträge bezahlen

Als nicht nachweisbar erweist sich der Umstand, dass Unternehmer für Schuldennachlässe Sozialversicherungsbeiträge bezahlen sollen, geradeso als ob ein Schuldennachlass einen Gewinn darstellen würde, für den sogar Pensionsbeiträge zu bezahlen wären. Es kann doch nicht Sinn einer Unternehmen Sanierung sein, dass wegen der nachgelassen Altlasten dann Pensionsansprüche angespart werden müssen.

Offenes Schreiben an Politiker

Der Sanierungsbegleiter, Autor des Buches „Restart für Gestrandete“ und des Leiter des Restart-Zentrums, Dr. Johann Hüthmair richtete in dieser Sache ein offenes Schreiben an alle Klubs im Parlament und die Abgeordneten zum Nationalrat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Thema „Umgang mit Gestrandeten“ betrifft auch tausende Selbständige, die wegen Corona in Zahlungsstockung stecken. Seit 1995 gibt es auch in Österreich das Privatinsolvenzrecht mit Restschuldbefreiung für natürliche Personen, jedoch in § 25 GSVG (SVS) scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Ein „Survey Feedback“ zum

Stimulieren von Innovationseifer in den Behörden und Anstalten:

Ein Beispiel: Diese betreffende Vorschreibung der SVS für 2020 von € 17.400,- betrifft zudem ca. 2/3 eine Pensionen-Zwangs-Ansparung, das erscheint auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU Recht nicht konform zu sein, da derartige Zwangsmaßnahmen der Hereinbringung für die Lebensspanne verkürzend wirken. Nun erfolgte eine nochmalige dritte Beantwortung des redundanten Fragen im Schreibens der SVS an den Gestrandeten vom 15.03.2022 im Anhang.

Es sind auch tausende andere Selbständige die im Covid-Moratorium mitmachten, von Zahlungsstockung betroffen. Entweder die Regierung erteilt für Behördenrückstände der Jahre 2020 und 2021 eine Art General-Schuldenerlass, oder wir laufen Gefahr, dass uns die

Insolvenzgerichte (Land und Bezirk) wegen Überflutung kollabieren. Diese Vorschreibung von € 17.400 SVS betrifft zudem ca. 2/3 für Pensions-Zwangs-Ansparung, das widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU-Recht. Das RSb Schreiben der SVS kam

ohne einen erkennbaren Unterschriftnamen der handelnden Person und ohne Abteilungszuständigkeit, wie im gesitteten Geschäftsbetrieb üblich. Wird diese Formverkürzung juristisch als mangelnde Passivlegitimation gewertet? Der § 159 StGB „Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ dürfte der handelnden Person bekannt sein und der juristische Aspekt einer Anstiftung zu unzulässiger Ungleichbehandlung, um eine Kontrahierungspflicht zu umgehen.

Die Insolvenzordnung als Kooperationsanleitung erscheint von der SVS institutionalisiert missverstanden. Auch § 28ff IO als Anfechtungsordnung gibt klare Vorgaben zum Thema „Trittbrettfahrer“, Gleichbehandlung und Kooperationsverpflichtung. Gestrandete sind wegen des Kontrollverlustes meist traumatisiert und oft suizidal depressiv. Diese Verweigerung einer Kooperation durch die SVS verschärft dieses Trauma, deren Wirkungen sind aus dem Milgram Experiment bekannt. Auch die eingerichtete SVS-Ombudsstelle erscheint dabei eher als Alibi zu agieren und wurde im vorliegendem Fall dem Namensinhalt kaum gerecht.

Die Behördenhierarchie kommt mit der Digitalisierung und der gesellschaftlichen Dynamik nicht mehr mit, sagt Prof. Dr. Gerald Hüther.

Reformstau: Die Klubs aller Parteien im Parlament, die Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat werden gebeten, das Thema Moralreform SVS für das Regierungsprogramm bei der nächsten Neuwahl aufzunehmen. Der Gesetzgebung obliegt die Aufgabe, die offensichtliche  Leistungsrestriktion einer Konfliktumleitung auf Formalitäten Einhalt zu gebieten. Das Abschieben von Prüfungsverantwortung kostet den Bürgern Euro-Millionen von Steuergeldern und manchen Gestrandeten das Leben. Die gesellschaftliche Entropie wäre zu senken statt diese durch Anstalten zu erhöhen!

Freundliche Grüße

Dr. Johann Hüthmair

Restart Zentrum

Gestrandeten Hilfswerk

ZVR- 1579987570

A‑8762 Oberzeiring Lachtal

www.restart.at

 

 

 

 

 

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