Horst D. Deckert

Völlig irre: Deutsches Innenministerium wertet pro-russische Ansichten und „Z‑Symbol“ als „Straftat“

In Deutschland lässt man offenbar nichts unversucht, die Kriegstreiberei und Eskalationsspirale in Hinblick auf die Ukrainekrise nach oben zu treiben. Was mit Waffenlieferungen und Wirtschaftsembargos begann, findet nun auch im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag.

„Z‑Symbol“ und Billigen von „Angriffskrieg“ strafbar

So verkündete das Innenministerium, unter Führung der linksradikalen SPD-Politikerin Nancy Faeser, dass deutschlandweit das „Z‑Symbol“, welches das russische Militär als Erkennungsmerkmal bei ihrer Operation in der Ukraine verwendet, verboten wird.

Doch dem nicht genug: Wer den „russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ billigt, macht sich künftig strafbar!

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für das Zeigen des „Z“-Symbols. Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben die Verwendung des Symbols im Blick.

Der russische Angriffskrieg gegen die #Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für das Zeigen des „#Z“-Symbols. Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben die Verwendung des Symbols im Blick.

— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) March 28, 2022

Wie ein angeblicher Angriffskrieg einer ausländischen Armee, noch dazu ohne jegliche Involvierung Deutschlands, ein eigener Straftatbestand sein kann, weiß wohl nur Faeser. Unklar ist ebenfalls, welche Strafen konkret drohen sollen und wie etwaige Verstöße überhaupt geahndet werden. Freilich gelten ähnlich absurde Strafandrohungen nicht für die Billigung von NATO- oder US-Angriffskriegen.

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