Nachdem es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht gelungen ist, die irrsinnigen Corona-Beschränkungen auf Bundesebene weiter aufrechtzuerhalten, versucht er es nun durch die Hintertür – mit allen Mitteln und auf zunehmend penetrantere Weise. Er verhält sich dabei immer weniger wie ein Politiker und Gesundheitsminister, sondern wie ein fanatischer Sektenführer und Verbotsfreak, der sich in den Fluchten seines geistigen Wahngebäudes heillos verrannt hat und ohne Rücksicht auf Verluste die eigenen fragwürdigen Ziele verfolgt. Lauterbachs einzige Sorge gilt erweislich der Frage, wie sich – unter Umgehung und Ausnutzung bestehender Rechtsvorschriften und nach dem Motto „whatever it takes” – die Maßnahmen doch noch irgendwie verlängern und über den Sommer retten lassen.
Zuerst hatte er die Regierungen der Bundesländer zum faktischen Missbrauch des neuen Infektionsschutzgesetzes aufgefordert, indem er ihnen nahelegte, die darin enthaltene Hotspot-Regelung zu missbrauchen, um ganze Länder wieder in den Ausnahmezustand zu versetzen. Hiergegen hatte sich etwa der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, gewandt, der darauf verwies, dass die Anwendung der Regelung „an strenge Voraussetzungen geknüpft“ sei und „eindeutig nicht pauschal angewandt werden“ dürfe.
Deshalb versucht es Lauterbach jetzt mit einer neuen Masche: Er mischt sich unverfroren in die unternehmerische Freiheit von Firmen und Geschäften ein – namentlich des Lebensmitteleinzelhandels – und verlangt von den deutschen Supermärkten, unter Ausnutzung ihres privatrechtlichen Hausrechtes unmaskierten Kunden den Zutritt zu verweigern. So will er auf indirektem Wege zumindest die Fortsetzung des eigentlich am 2. April unter anderem im Handel auslaufenden Maskenzwangs zu erreichen.
Einmischung in die unternehmerische Autonomie
Zum Glück ließen sich die von Lauterbach adressierten Firmen diese Aufdringlichkeit und Anmaßung des obersten Corona-Psychopathen nicht gefallen – und legten einen erfreulichen Widerstandsgeist an den Tag: Sowohl die Muttergesellschaften von Lidl und Kaufland wie auch die Drogeriemarktkette dm und die Rewe-Gruppe teilten mit, dass man die entsprechenden Maßnahmen nicht bzw. nur dann umsetzen werde, wenn sie von den zuständigen Behörden angeordnet würden – und keinen Tag eher. Von sich aus will und werde man die Kunden keinesfalls zu einer gesetzlich nicht mehr vorgeschriebenen Maskenpflicht nötigen. Ähnlich äußerte sich auch Aldi Nord zum Corona-Maulkorb: „Dort, wo die Verordnungen auch weiterhin eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme vorsehen, setzen wir diese auch auf jeden Fall um. Wo dies nicht der Fall ist, behalten wir uns eine Empfehlung an Mitarbeiter und Kunden vor, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.” Leider eher zögerlich fiel die Reaktion von Edeka (der Konzern will die Entscheidung den jeweiligen Filialen vor Ort überlassen) aus; Rossmann und die SB-Warenhaus-Kette Real vermieden eine eindeutige Aussage über ihr weiteres Vorgehen.
Die insgesamt eher brüske Abfuhr für Lauterbachs Einmischungsversuch wecken jedenfalls Hoffnungen, dass nun auch endlich zumindest in Teilen der Wirtschaft,
nach zwei Jahren Corona-Regiment, die Bereitschaft sinkt, sich weiter zum Erfüllungsgehilfen und blinden Handlanger einer katastrophal gescheiterten Politik zu machen – oder gar, wie von Lauterbach gefordert, in vorauseilendem Gehorsam Maßnahmen fortzusetzen, bevor diese überhaupt behördlich oder gerichtlich angeordnet sind. Damit ist freilich das Problem Lauterbach selbst noch nicht behoben: Bundeskanzler Scholz wäre gut beraten, diese tickende Zeitbombe und „Loose Cannon“ der Gesundheitspolitik schnellstens aus seinem Gruselkabinett zu entfernen. Denn so etwas wie Normalität kann es in diesem Land erst nach Lauterbach geben.
The post Maskenzwang per Hausrecht? Lauterbachs unverschämte Appelle first appeared on Ansage.