Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

MFG kritisiert VfGH: Entscheidung zum Lockdown für Ungeimpfte nicht nachvollziehbar

Weder der „Lockdown für Ungeimpfte“, noch die „2G-Regel“ war unverhältnismäßig oder verfassungswidrig. Diese Entscheidung gab der österreichische Verfassungsgerichtshof gestern bekannt. Damit wurden zwei der repressivsten Elemente der Covid-Maßnahmenpolitik der Bundesregierung juristisch abgesegnet. Die MFG erwägt nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Beurteilt worden war die vom 15. bis zum 21. November 2021 geltende 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die einen Lockdown für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einen 2G-Nachweis für bestimmte Orte vorsah. In einer ersten Stellungnahme übte Rechtsanwalt und MFG-Bundesparteiobmann Dr. Michael Brunner scharfe Kritik an der Entscheidung. Insbesondere, dass

  1. der VfGH seiner Entscheidung die Darstellung der epidemiologischen Situation im Verordnungsakt des Gesundheitsministers zugrunde legt, diese nicht hinterfragt, sondern ohne Prüfung als gegeben annimmt (d.h. der VfGH hat den Sachverhalt rechtlich beurteilt, den ihm der Gesundheitsminister „geliefert“ hat),
  2. der VfGH die im Verordnungsakt vorhandene Dokumentation (formell) prüft, nicht aber, ob diese überhaupt (materiell) zutrifft,
  3. der VfGH nicht beurteilt, ob tatsächlich eine Gefahrenlage bestanden hat, sondern „lediglich“, ob der Gesundheitsminister Prognosen annehmen durfte, die derart gravierende Grundrechtseinschränkungen notwendig machen würden,
  4. der VfGH die „Qualifikation“ von PCR-Tests, Impfungen, der Wirksamkeit von Mobilitätsbeschränkungen, Neuinfektionen etc. ohne Prüfung als gegeben annimmt und diese nicht in Zweifel zieht, also selbst prüft,
  5. der VfGH die Anzahl der (unbelegten/ belegten) Normal- und Intensivbetten in den Spitälern nicht darstellt, schon gar nicht zwischen wegen oder mit Covid-19 hospitalisierten Personen unterscheidet, ebenso wenig bei „Neuinfektionen“ zwischen symptomatischen und asymptomatischen Personen (laborbestätigte Fälle) differenziert.

Verfassungsgerichtshof muss entpolitisiert werden

Die Entscheidung zeige eindeutig, dass der Verfassungsgerichtshof dringend reformiert und vollständig entpolitisiert werden müsse. So müsse ein reformierter Verfassungsgerichtshof beispielsweise dazu verpflichtet werden, wie auch in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gesetzlich vorgesehen, seine Entscheidungsgrundlagen durch Beweisaufnahmen selbst zu erheben. Es müsse ihm verwehrt werden, den mit dem Verordnungsakt gelieferten „Sachverhalt“ eines Bundesministers als nicht zu hinterfragende Realität hinzunehmen.

Gang zum EGMR?

“Wir prüfen – für abweisende Erkenntnisse, die von unseren Rechtsanwälten eingebracht worden sind – jetzt den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Generell kann die Diskriminierung einer breiten Bevölkerungsgruppe nur verhindert werden, wenn sich die politischen Verhältnisse ändern. Dazu sind wir angetreten und das werden wir auch konsequent umsetzen”, so Brunner in einer ersten Reaktion.

Die VfGH – Erkenntnisse lesen Sie unter:

Lesen Sie außerdem:

Ähnliche Nachrichten