Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Homeoffice kurbelt Überwachungsindustrie an

Wie das Amnesty-Magazin berichtet, leidet die Privatsphäre von Angestellten im Homeoffice. In der Ausgabe vom März 2022 heisst es, dass gemäss einer Studie von TOP10VPN, einem britischen Unternehmen für Internetsicherheit, die Nachfrage nach Programmen zur Überwachung von Mitarbeitenden seit Beginn der Coronakrise um über 65 Prozent gestiegen ist (Stand: September 2021). TOP10VPN geht momentan von einer nachhaltigen Nachfrage und einem längerfristigen Trend aus.

Bei den Programmen handelt es sich um People Analytics Tools. Die grössten Unternehmen in diesem Bereich seien Hubstaff, Time Doctor und FlexiSPY, die 60 Prozent des Weltmarktes abdecken würden (hier eine Tabelle mit den 26 beliebtesten Programmen und ihren Zwecken). Diese sollen laut Prognosen des Marktforschungsinstituts Industry Arc bis 2026 4,5 Milliarden Dollar generieren. Zu Beginn der Coronakrise schrieb The Wall Street Journal einen Artikel, in dem beschrieben wird, dass Unternehmen dank der Überwachungsprogramme ihre Produktivität steigern können. Die Botschaft ist klar: Mehr Profit dank mehr Überwachung. Die finanziellen Vorteile der Unternehmen gehen auf Kosten der Mitarbeitenden. Die Arbeit wird stressiger, Pausen als vermeintliche ineffiziente Zeitvergeudung taxiert.

Die Technologien erlauben Vorgesetzten, ihre Angestellten aus der Distanz zu kontrollieren: So können Gespräche mitgehört sowie auf Inhalt, Tonalität und implizierte Haltungen analysiert werden. Nahezu jede Tätigkeit am Computer kann getrackt werden: getippte Wörter, Internetsuche, E-Mails. Time Doctor verspreche, Leerlaufzeiten zu erkennen, und mache deshalb alle paar Minuten Screenshots und Webcam-Fotos, um zu prüfen, ob sich der Mitarbeiter am Arbeitsplatz befinde, so das Amnesty-Magazin. Die Software fordere untätige Angestellte auf, sich ihren Aufgaben zu widmen. Vorgesetzte könnten darüber informiert werden.

So unterziehe der Onlinegigant Amazon von Milliardär Jeff Bezos, einem grossen Profiteur der Coronakrise, seine Angestellten in den USA einem strengen Überwachungsprogramm. Fahrzeuge seien mit einer Kamera ausgestattet, die das Verhalten des Lenkers aufzeichne, was zu einer permanenten Bewertung durch Algorithmen führe. Laut Aussage von Roger Rudolph, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, sei eine solche Praxis etwa in der Schweiz gesetzlich verboten.

Zunahme durch Coronakrise

Trotzdem habe auch in der Schweiz die Überwachung am Arbeitsplatz durch die Coronakrise zugenommen, obwohl dies untersagt sei, wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) in seinem Tätigkeitsbericht 2020/21 festhält:

«Der EDÖB ist sich bewusst, dass je nach verwendeter IT-Lösung das Verhalten der Arbeitnehmenden im Homeoffice auf einfache Art und Weise permanent überwacht werden könnte – was jedoch im Lichte des DSG [Datenschutzgesetz] unzulässig und auch gestützt auf Normen des Arbeitsgesetzes ausdrücklich untersagt ist.»

Das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten der Universität St. Gallen wollte es genauer wissen und hat bezüglich eingesetzter Methoden zwischen Juni und September 2020 über 200 Personalverantwortliche in der Schweiz befragt. Die meisten Unternehmen haben demnach bereits vor der Coronakrise in technologische Überwachungstools investiert. Einige nutzten diese, um den Einsatz von People Analytics Tools stark auszubauen. Dabei werde zum Beispiel die Software Teramind (Fehlverhalten und Produktivitätsmessung) eingesetzt. Diese ständige Verhaltenskontrolle verstosse gegen Schweizer Recht, so das Amnesty-Magazin.

hr_survey-58b67-6236d.jpg?1648938028

Einsatzgebiete der Überwachungstools. Quelle: Uni St. Gallen, HR Tech Survey 2020.

Schweizer Recht hat Aufholbedarf

Schweizer Gesetze – etwa das Datenschutzgesetz, Arbeitsgesetz oder das Obligationenrecht –, die das Recht auf Würde, Gesundheit und Privatsphäre von Angestellten regeln, sind unzureichend für dynamische technologische Entwicklungen gerüstet. Bei der Auslegung, wie Überwachung zu handhaben ist, gibt es einigen Interpretationsspielraum. So sagt der Datenschutzanwalt David Vasella von der Zürcher Kanzlei Walder Wyss:

«Die Schweiz ist weniger streng als andere europäische Länder, wenn es um den Datenschutz geht.»

So seien die Risiken für Unternehmen im Fall eines Verstosses geringer, Strafen würden selten verhängt und Mitarbeitende hätten weniger Anreiz, ihren Arbeitgeber zu melden. Die Gewerkschaft Unia kritisiere, dass die Überwachungsmöglichkeiten die Machtverhältnisse zugunsten der Unternehmen verschieben würden und ein Ausdruck von Misstrauen seien, was das Arbeitsklima nicht fördere, so das Amnesty-Magazin.

Freiwillig überwachen lasse sich dagegen ein Fünftel der Angestellten des Reisekonzerns TUI in Schweden – mittels reiskorngrosser Mikrochips in der Hand, mit denen sie Türen, Drucker und Snackautomaten bedienen. Der angeblichen Freiwilligkeit hält Roger Rudolph entgegen, dass diese keine ausreichende Rechtfertigung für übermässige Überwachung sei und Angestellte einiges in Kauf nehmen würden, um ihren Job zu behalten.

Mit der Nutzung eines VPN-Services (Virtual Private Network) liesse sich zumindest eine Überwachung des Internetverlaufs verhindern. Dadurch wird die Internetverbindung verschlüsselt und der Datenverkehr wird durch einen Proxyserver geleitet, währenddessen die IP-Adresse geändert wird. Die Überwachungsprogramme können demzufolge zwar die besuchten Webseiten selbst nicht sehen, allerdings wird so die Nutzung des VPN-Services sichtbar.

Ähnliche Nachrichten