Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU verbannt nun auch Weißrussische LKW aus Europa

In der konsolidierten Fassung der EU-Verordnung 269/2014 des Rates vom 15.3.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union einiges an, gegen Russland verhängten Sanktionen veröffentlicht. Darunter haben sich allerdings auch einige Sanktionen gegen Weißrussland „eingeschlichen“.

Keine Frachttransporte aus Weißrussland in Europa

Im Anhang I zu obig genannter Verordnung heißt es, der EU-Rat verpflichtete die weißrussischen Frachtführer, alle Transporte aus dem Gebiet der Europäischen Union bis zum 16. April dieses Jahres einzustellen, dies folgt aus dem Beschluss des EU-Rates, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Der EU-Rat verpflichtete die weißrussischen Frachtführer, alle Transporte aus dem Gebiet der Europäischen Union bis zum 16. April dieses Jahres einzustellen, dies folgt aus dem Beschluss des EU-Rates, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Angesichts des Ernstes der Lage …(hat die EU jetzt schon mit Weißrussland eine Lage?) ist es angemessen, jedem in Weißrussland niedergelassenen Straßentransportunternehmen den Straßentransport von Gütern durch das Gebiet der Union, einschließlich des Transits, zu verbieten.

Um dies umzusetzen, sind weitere Maßnahmen der Union erforderlich“, heißt es in dem Dokument.

In der Entscheidung heißt es, das am 8. April in Kraft getretene Verbot für alle in Weißrussland ansässigen Straßentransportunternehmen, Güter auf der Straße durch die EU zu transportieren, einschließlich im Transit, „bis zum 16. April 2022 nicht für den Güterverkehr gilt die vor dem 9. April 2022 begonnen haben, vorausgesetzt, dass sich das Fahrzeug am 9. April 2022 bereits im Gebiet der Union befand oder sich auf der Durchreise durch die Union befindet, um nach Weißrussland zurückzukehren.“

Ausgenommen davon seien Unternehmen, die Post transportieren, sowie für die Lieferung von Erdgas und Öl in die EU, (und da war er wieder der scheinheilige Eigennutz) einschließlich raffinierter Produkte, sowie Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz; pharmazeutische, medizinische, landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte, einschließlich Weizen und Düngemittel.

Güter für humanitäre Zwecke sowie die Beförderung diplomatischer und konsularischer Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Weißrussland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Weißrussland, die nach dem Völkerrecht Immunitäten genießen (ja klar selbst muss man sich natürlich auch „Extrawürste braten“)

Nachdem es in dieser Verordnung unzählige, man möchte fast sagen haarsträubend „kindische“ Sanktionen gegen Russland gibt, stellt sich allerdings die Frage, warum nur weißrussische und nicht auch russische Frächter mit dem „EU-Fahrverbot“ belegt wurden.

Ein Schelm der denkt es möge mit Versorgungsengpässen oder gar Eigennutz der Brüsseler „Alleinentscheider“ zu tun haben. In jedem Fall ist man offenbar der Ansicht es sei einen Versuch wert, sollte dies der Wirtschaft von Weißrussland zu sehr schaden, scheints man hoffe auf eine Abkehr von Putin.

Auszug aus dem „irrwitzigen“ Sanktionspaket

Vom gefährlichen und ebenso irrwitzigen Sanktionsspielchen Von der Leyens und ihren „Mittätern“ sind nachstehend betroffen:

Präsident Putin, Außenminister Lawrow, weitere Regierungsvertreter, Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation, Oligarchen, Geschäftsleute, Militäroffiziere, alle Mitglieder des russischen Parlaments, die den Regierungsbeschluss zur Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiet Donezk und Lugansk unterstützt haben ( die kennt man offenbar genau).

Personen, die für den Desinformationskrieg gegen die Ukraine verantwortlich sind  (hoppla diese Formulierung könnte nach hinten losgehen) Propagandisten sowie weißrussische Militärvertreter.

Die restriktiven Maßnahmen setzen sich aus dem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Bereitstellungsverbot 1 zusammen. Zudem unterliegen gelistete natürliche Personen einem EU-Einreise- und Durchreiseverbot.

Sowie Lieferung, des Verbringens und der Ausfuhr von auf Euro laufenden Banknoten nach Russland, an natürliche oder juristische Personen in Russland oder zur Verwendung in Russland.

Diese Entscheidung trat am 9. April in Kraft.


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