Horst D. Deckert

Verstaatlichung durch die Hintertür: Habeck droht mit Enteignungen wegen Energiekrise

Während uns Mainstreammedien permanent in Sicherheit wiegen, das mögliche Eintreten einer schweren Energiekrise fortwährend verneinen, dazu Legionen von Experten versichern lassen, dass Deutschland sich von Energie aus Russland ohne Probleme freimachen kann, macht Wirtschaftsminister Roland Habeck Nägel mit Köpfen: Nun sollen sogar Enteignungen auf dem Tisch liegen. Aber die dürfen eigentlich nur unter ganz strikten Voraussetzungen erfolgen. Liegen die wirklich vor?

Von Achim Baumann

Eigentlich ist es ziemlich klar, was das deutsche Grundgesetz zu Enteignungen vorgibt: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“

Das hindert Robert Habeck offenbar nicht daran, zu planen, im Eventualfall Enteignungen durchzuführen. So arbeitet er an einer geplanten Novelle des Energiesicherungsgesetzes, mit dem brisanten Inhalt, im Krisenfall Unternehmen, die sogenannte „kritische Energie-Infrastruktur“ betreiben, unter treuhänderische Verwaltung zu stellen. Und im Extremfall soll eben auch eine Enteignung möglich sein.

Enteignungen in Deutschland bislang selten

Das würde eine Zäsur bedeuten, denn bislang sind Enteignungen in Deutschland sehr selten und werden in großer Zahl auch von deutschen Gerichten kassiert. „Es geht darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen“, heißt es erklärend aus dem Wirtschaftsministerium.

Novelle ermächtigt zu Eigentumseingriffen

Die geplante Gesetzesnovelle würde die Regierung ermächtigen, im Falle einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Wege von Rechtsverordnungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen – also im Krisenfall auch zu enteignen. Aber wer wäre betroffen? Zunächst einmal Unternehmen, die – so heißt es konkret ­– von Russland beeinflusst werden könnten. Explizit wird eine Raffinerie im brandenburgischen Schwedt genannt, die jüngst vom russischen Staatskonzern Rosneft erworben worden ist. Man wolle eben die Abhängigkeit von russischer Beeinflussung überwinden.

Selbstgemachte Probleme nun korrigiert

Neu wird künftig sein, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können. Dabei sucht man hier eine Hintertür für Versäumnisse früherer Jahre. Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft sieht indes vor, dass Schlüsselindustrien nicht in die Hände fremder Mächte gehören.

Das hat aber seit den 1970er Jahren keinen Politiker mehr interessiert, man war sogar stolz, wenn vor allem arabische, aber auch chinesische Konzerne erst geringe Anteile und später die Unternehmensmehrheit deutscher Unternehmen erwarben. Nicht selten war vom Ausverkauf des deutschen Know-hows die Rede. Heute ist man eben nicht mehr souverän und abhängig vom Wohl fremder Mächte, nicht nur von Russland.

Enteignung nur der erste Schritt?

„Was Habeck dort entwickelt hat ist als sehr kritisch anzusehen, denn es könnte der Enteignung von Privateigentum Tür und Tor öffnen“, kritisiert beispielsweise der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Dr. Christian Blex scharf das Vorgehen von Habeck. Denn wer stellt fest, was das „Wohl der Allgemeinheit“ und was eine „kritische Energie-Infrastruktur“ ist? Natürlich der Wirtschaftsminister!

Und bei Bedarf könnte dieser die Begriffe weit auslegen und damit erheblich in die Marktwirtschaft eingreifen. Nur eine Verschwörungstheorie? Wer nach außen erklärt, die Energiekrise im kommenden Winter käme nicht, alles sei sicher, aber gleichzeitig bereits mögliche Enteignungen gesetzlich verankern möchte, ist nicht besonders vertrauenserweckend!

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