Die nur zögerlich von systemisch wohlgelittenen Medien resorbierte, aber spürbar auch dort zu schleichenden Umdenkprozessen führende Frage nach Corona-Impfnebenwirkungen ist in ihrer eigentlichen Tragweite längst so drängend geworden, dass die Behörden unter der Last der Anfragen über Entschädigungszahlungen bereits in die Knie gehen.
Eine 58-jährige Berlinerin namens Margit Jaschke, über die die „Welt berichtet, steht dabei stellvertretend für viele andere Opfer, und zwar nicht nur in Deutschland: Nachdem sie im Juni 2021, im Zuge der allgegenwärtigen Propaganda und verbrecherischen Verharmlosung der angeblichen segensreichen Impfstoffe, so schnell wie möglich auf den Impfzug aufspringen war und sich eine Dosis des Moderna-Vakzins hatte verabreichen lassen, bekam sie binnen weniger Tage derart heftige Brustschmerzen, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Dort wurde schließlich eine schwere Herzmuskelentzündung diagnostiziert, eine seit langem bekannte Nebenwirkung neben vielen anderen. „Das gesamte Herz war komplett entzündet. Die Ärzte wirkten selbst geschockt, und einer sagte mir, so etwas hätten sie noch nicht gesehen“, berichtet Jaschke. Nach zwölf Tagen Todesangst folgte die Entlassung und ein fünfmonatiger Leidensweg, während dessen sie monatelang auf den Rollstuhl angewiesen war, nicht arbeiten konnte, die Versorgung durch Freude und Familie in Anspruch nehmen musste und von Ausgleichszahlungen der Krankenkasse leben musste. Heute kann sie wieder ein einigermaßen normales Leben führen, sie leidet aber noch immer an Atemnot beim Treppensteigen. Eine von Millionen, die aus Angst vor einer Krankheit, die für sie mit einer nur minimalen, verschwindenden Wahrscheinlichkeit zu einem ernsthaften Verlauf geführt hätte, leichtfertig das Nebenwirkungsrisiko einer unerprobten Experimentalimpfung auf sich nahmen.
Überforderte und unwillige Behörden
Bereits im Juli hatte Jaschke beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) Versorgungsleistungen beantragt. Dort war man entweder mit der Vielzahl ähnlicher Anspruchsfälle überfordert – oder ignorierte die Impfschäden, die es nach gängigem Narrativ ja nicht geben sollte und durfte. Nachdem der Antrag bis Oktober noch immer nicht bewilligt war, nahm Jaschke rechtliche Hilfe in Anspruch. Erst jetzt, im März wurde ihr Anspruch endlich anerkannt. Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass sie auch Entschädigungszahlungen erhält: Zwar haftet der Staat bei Schäden durch von zuständigen Landesbehörden empfohlenen Impfungen – und im Falle der Corona-Impfungen sogar unabhängig von solchen konkreten Empfehlungen; jedoch besteht der Anspruch auf monatliche Versorgungsleistungen nur dann, wenn noch sechs Monate nach der Impfung bleibende Schäden bestehen. Da Jaschke als „vollständig geheilt“ gilt, hat sie nun keinen Anspruch auf Schmerzensgeld mehr – oder auch nur auf Ersatz für Verdienstausfall. „Laut Bescheid fällt Frau Jaschke unter die Erheblichkeitsschwelle von 25 Prozent Schädigungsfolgen“, erklärt ihr Rechtsanwalt. Dien fünfmonatige Leidenszeit nach der Impfung gilt also als „Lebensrisiko” – das sie selbst zu tragen hat.
Und das, obwohl Jaschke damit sogar das erste anerkannte Impfopfer in Berlin ist. Zur Einordnung: Vor Corona gab es dort allenfalls fünf Anträge bezüglich Impfschäden pro Jahr – bezogen auf sämtliche Arten von Impfungen zusammengenommen. Alleine seit April 2021 sind es bis heute 246, wovon 242 noch in Bearbeitung sind und drei abgelehnt wurden. Eine riesige Dunkelziffer von Opfern, die im unverbrüchlichem Glauben an die Impfung oder aus Angst, nicht ernstgenommen zu werden, keine Ansprüche geltend machen, dürfte hinzukommen.
Willkommener Vorwand
Ein willkommener Vorwand für den Staat und die institutionelle Impflobby ist außerdem der Umstand, dass Herzmuskelentzündungen angeblich auch nach einer Corona-Infektion gehäuft auftreten können (eine „Corona-Diagnose”, die 2020 praktisch keine Rolle spielte und dann natürlich rein zufällig nach der Impfung zunahm…), sodass sie sich nicht eindeutig auf die Impfung zurückführen lassen. Auch in Nordrhein-Westfalen sind derzeit bereits 238 Anträge auf Entschädigung infolge von Impfschäden eingegangen. Ein Sprecher des dort zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR) erklärte: „Die Herausforderung bei der Bearbeitung besteht einerseits darin, dass kurzfristige Impfreaktionen nicht berücksichtigt werden können, sondern der Gesundheitszustand ab sechs Monate nach der Impfung maßgeblich ist.“ Zudem bedürfe es einer umfangreichen und zeitaufwendigen Einzelfallprüfung, um einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung nachzuweisen.
Wenn die Aussicht auf Entschädigung allerdings schon bei offiziell anerkannten Nebenwirkungen äußerst gering ist, tendiert sie bei anderen Beschwerden gegen Null, weil hier ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung noch schwieriger nachweisbar wäre. Andernfalls könnte man theoretisch die Impfstoffhersteller verklagen; diese haben sich jedoch – warum wohl – juristisch derart gründlich abgesichert, dass dann letztlich der Staat haften müsste. Der auf Medizinrecht spezialisierte Anwalt Lutz Böttger erläutert laut „Welt“ dazu: „Eine Chance auf Schmerzensgeld oder einen angemessenen Schadenersatz für einen Verdienstausfall auch in den ersten sechs Monaten haben Mandanten, die auf zivilrechtlichem Weg den impfenden Arzt oder die öffentliche Hand als Trägerin des Impfzentrums in Anspruch nehmen.“ Böttger betreut der Zeitung zufolge derzeit 15 Impfgeschädigte, teilweise mit seit vielen Monaten anhaltenden schweren Nebenwirkungen. Er strengt Klagen gegen Ärzte wegen Behandlungsfehlern an, hält die Berufung auf mangelnde Aufklärung über die Risiken der Impfung aber für aussichtsreicher: „Seit Jahrzehnten ist geltendes Recht, dass Patienten über die Risiken einer Behandlung mündlich aufgeklärt werden müssen“, begründet er diese Auffassung. Unter dem Zeitdruck der Pandemie hätten jedoch viele vor der Impfung nur einen Aufklärungsbogen unterschrieben und versichert, keine weiteren Fragen zu haben.
Hoffen auf mehr Öffentlichkeit
Auch der Anwalt Jochen Beyerlein empfiehlt derartige Klagen, auch um die vielen neuentstandenen Fragen zu klären: Was war zum Zeitpunkt der Impfung über die Risiken allgemein bekannt? War es den Menschen zuzumuten, sich zu informieren? Hätten sie überhaupt anders entschieden, wenn man sie eingehender informiert hätte? Die Prozesse dürften sich über Jahre hinziehen und ohne Rechtsschutzversicherung finanziell kaum zu stemmen sein. Beyerlin hilft seinen Mandanten bislang in erster Linie dabei, bei bleibendem Schaden die staatlichen Leistungen zu beantragen. Margit Jaschke äußert die Hoffnung, dass Impfgeschädigte mehr öffentliches Gehör erhalten: „Es ist traurig, dass das alles so kompliziert ist, dass man so alleingelassen wird.“ Leider ist jedoch auch sie nicht gegen die typisch deutsche Reaktion in solchen Fällen gefeit: Trotz monatelangen Leidens, das auch tödlich hätte enden können, erklärt sie eilfertig, für die Impfung zu sein und auf keinen Fall von Impfgegnern instrumentalisiert werden zu wollen. Noch größer als die Angst, an Impfschäden zu verrecken, ist für Deutsche die Angst, in die falsche Schublade gesteckt zu werden.
Dieser Mechanismus erinnert fatal an die gleichen Muster bei Kritikern der Migrationspolitik, die sich ebenfalls oft gezwungen sehen, die ebenso unsinnige wie überflüssige Bemerkung vorauszuschicken, ganz sicher nicht „rechts“ oder gar „rechtsradikal” zu sein. Solche präventiven Antworten auf nichtgestellte Fragen zeugen von einem kranken gesellschaftlichen Klima: Wenn ein Thema durch Politik und Medien aufs Äußerste tabuisiert wird, weil es den verordneten ideologischen Überzeugungen widerspricht, obwohl seine Folgen allgegenwärtig sind, wird das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und, in diesem Fall auch noch auf körperliche Selbstbestimmung marginalisiert. Bedauerlicherweise funktioniert dies gerade im Impfpark Deutschland immer wieder auf erschreckende Weise.
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