Horst D. Deckert

Inflation – Stagflation – Sanktion – Enteignung? (III)

Der große Abschwung (Symbolbild:Imago)

Wie der räuberische Staat sich zuerst extrem überschuldet hat und Ihnen dann, heute und demnächst, in die Brieftasche greift und greifen wird: Das habe ich in den ersten beiden Teilen (Teil 1: siehe hier, Teil 2: siehe hier) anhand der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in das Börsengeschehen und speziell des neuen Gesetzes zur „Sozialen Entschädigung“ (ehemals: Lastenausgleichsgesetz) in Verbindung mit dem eigens geschaffenen 14. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) in groben Zügen beschrieben.

Erste Erkenntnis: Unser Vermögen war noch nie so unsicher wie derzeit. Der über die Jahre von Regierung und Gesetzgeber stiekum und kontinuierlich entwickelte gesetzliche Instrumentenkasten (vulgo: Folterinstrumente) wird in den Mainstreammedien (MSM) meist nur karg, unvollständig oder marginal erwähnt. Nur wer „über den Tellerrand“ der politmedialen Einheitskost schaut, sich in alternativen Medien informiert, entsprechend vorhandene Fakten und Daten aufnimmt, sich durch sprachlich kompliziertes rechtliches Dickicht quält und darüber hinaus noch eine halbwegs umfassende Draufsicht wahrt („eagle view”), erkennt, dass es der räuberische Staat schon seit langem auf unser Geld abgesehen hat. Die Instrumente wurden vor langer Zeit geschmiedet, seit Jahren geschliffen und werden jetzt Stück für Stück auf den Tisch gelegt. Spätestens dann erlischt aber auch das letzte Vertrauen in Politik, parlamentarische Demokratie und freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). Vor allem, wenn enttarnt wird, dass der Gesetzgeber ganz bewusst trickst, lügt und betrügt, dass sich die Balken biegen.

Trickreich durchs Parlament gemogelte Gesetze

Wer voluminöse Gesetzesvorlagen den Volksvertretern so extrem kurzfristig vorlegt, dass sie als Gesetzgeber gar keine Zeit haben, diese vollständig zu studieren, wer diese Gesetzesvorlagen dann auch noch heimlich „modifiziert“, also den einen oder anderen Satz in die Vorlage hineinmogelt, oder wer eine gewünschte Gesetzesänderung listig in einen ganz anderen Gesetzentwurf appliziert („Artikelgesetz”), um ihn in den (meist nächtlichen) Sitzungen zur Abstimmung zu bringen, der darf auch kein bisschen Vertrauen mehr erwarten. Da nehmen sich die so genannten Altparteien nichts; derartige parlamentarische Tricksereien beherrschen zumindest alle früheren und jetzigen Regierungsparteien. Ein kurzer Blick zurück belegt das eindrucksvoll.

Da wäre zunächst die Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV2004) von 2004 zu nennen: Wie langfristig an der schleichenden Enteignung gearbeitet wurde, zeigen die vorbereitenden Maßnahmen für den wirtschaftlichen Notstand, die schon 2004 zur Ergänzung der Notstandsgesetze von 1968 im Wirtschaftssicherstellungsgesetz geregelt und verabschiedet wurden – übrigens ohne vorherige Debatte im Bundestag, ohne jede Anteilnahme der MSM und ohne die übliche Randale der Gegner der Notstandsgesetze. Die WiSiV2004 regelt für Gewerbetreibende, Unternehmen und Industrie die „Warenbewirtschaftung im Notfall“ oder die Erteilung oder Herausgabe von „Bezugsscheinen“. Glaubt man unseren grandiosen Wirtschafts- und Energieexperten, müssen wir vermutlich bei weiter ungebremsten Sanktionen gegen Russland auf Jahre hinaus extreme Öl- und Gasausfälle in Kauf nehmen.

The Great Verzicht

Dann genügt es nämlich längst nicht mehr, nur persönlich ein bisschen Strom zu sparen (Empfehlung des Bundeswirtschaftsministerium: mindestens 10 Prozent), mehr Straßenlaternen abzuschalten, die Raumtemperaturen um zwei Grad zu drosseln, zwei Pullover/Socken anzuziehen, auf häufiges Duschen, auf die Sauna oder auf das Heizen leerer Single-Wohnungen zu verzichten, was ja alles „auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen“ sei.  Denn dann wird unsere Wirtschaft in der selbstverursachten Energiekrise „Unternehmensabbrüche und Arbeitslosigkeit bekommen“ – was „man” (also wir) am Ende „in Kauf nehmen“ müsse. All das droht, wenn denn die für Deutschland brandgefährliche kriegstreiberische Polithetze nicht schleunigst aufhört, die diesen Energienotstand nun im Sauseschritt heraufbeschwört und zur existentiellen Wirtschaftskrise bis zum Staatbankrott werden lässt. Doch danach sieht es nicht aus.

Frieren für die Freiheit“ reicht dann nicht mehr und auch nicht „Stinken gegen Putin“. Klaus Schwab vom WEF (World Economic Forum) ließ bereits vorsorglich verkünden, dass es ausreiche, seine Jeans nur noch einmal im Monat zu waschen und Pyjamas nur einmal die Woche – streng kurskonform mit seinem großen Ziel: 2030 wirst Du nichts mehr besitzen aber glücklich sein (und müffeln). Die Tage der „ökonomisch und ökologisch unsinnigen“ Einfamilienhäuser scheinen ebenfalls gezählt. Auf allen politischen Ebenen wird derzeit „das Volk“ auf Sparsamkeit, Entbehrung, Verzicht, drohende Arbeitslosigkeit, Verschuldung und steigende Armut getrimmt: The Great Verzicht! Erinnerungen an Churchill werden da wach, der seiner Bevölkerung in Kriegszeiten nur „Blut, Mühen, Tränen und Schweiß“ anbot. Klingt bei Habeck ähnlich, der ja auch schon die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ ausrufen lies. Vor diesem Hintergrund muss es einem schon gruseln, wenn von „Warenbewirtschaftung im (selbstverschuldeten) Notfall“ und von „Warenbezugsscheinen“ die Rede ist. Dahinter steht ein offensichtlicher Kriegskurs Deutschlands – denn die Lieferung schwerer Waffen, wie sie von der rotgrüngelbschwarzen Kabale und dem dahinterstehenden militärisch-industriellen Komplex (MIK) ins Auge gefasst wird, lädt den Krieg nach Deutschland ein und führt uns geradewegs ins Verderben. Noch steht Bundeskanzler Scholz zwar auf der Seite der Vernunft – doch kann er alleine gegen seine Minister, seine Regierung, seine Partei bestehen? Bleib standhaft, Olaf!!

„Windfall Profits”

Hingegen sehen die Energieversorger ganz offensichtlich heiter in die Zukunft: 200 Milliarden Euro Profit werden sie vermutlich in 2022 einstreichen, wie die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt. Es sind dies vorwiegend Spekulations- und Kriegsgewinne („windfall profits“) der Großkonzerne, während sich die Preise für die Konsumenten verfünffacht haben und weiterhin ins Unermessliche steigen werden. Belogen wird der Bürger auch im Hinblick auf die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland: Während unser Wirtschaftsminister Habeck noch im Februar von „gesicherten strategischen Öl-Reserven“ und „stabilisierten Füllständen der Gastanks“ halluzinierte, stehen wir nur wenige Wochen später vor einem politischen Scherbenhaufen: Wird die Forderung der russischen Föderation, Gas- und Ölrechnungen in Rubel zu begleichen, nicht nachgekommen, werden die Lieferungen rigoros gestoppt. Und wem gehören bis zu 25 Prozent der Gas-Speicherkapazitäten in Deutschland? Den Tochtergesellschaften von Gazprom. Wer ist Betreiber der größten Tanklager Deutschlands und damit verantwortlich für die Füllstände? Die Gazprom-Tochter Astora mit Sitz in Rehden/Niedersachsen. Stand Januar 2022 betrugen die Füllstände dort gerade mal 4,13 Prozent – und demonstrieren die gefährliche Abhängigkeit Deutschlands von Putins Erdgas ebenso wie den strategischen Dilettantismus unserer politischen „Eliten“ der vergangenen Jahren eindrucksvoll. Sicher ist: So kommen wir ganz bestimmt nicht „gut durch den Winter”.

Eine einfache Nachsuche zeigt auf, dass weder Ölknappheit noch Krieg die wirklichen Ölpreistreiber sind: 2012 war der Ölpreis pro Barrel durchschnittlich höher als heute – an der Zapfsäule müssen Berufspendler, Rentner, Mittelstand und Transportunternehmer heute aber dennoch bis zu 40 Prozent höhere Preise zahlen. Irgendwann rechnet sich all das nicht mehr. So wird die Bevölkerung schrittweise in die Armut getrieben. An irgendwelchen Regeln der EU kann es kaum liegen – denn in Irland, Polen, Slowenien und Ungarn (alle EU) werden die Benzinpreise staatlich gedeckelt und sind erheblich günstiger. In Deutschland hingegen weigert sich FDP-Finanzminister Christian Lindner beharrlich, die hohen Steueranteile an den Spritkosten (Energiesteuer, CO2-Preis, Erdölbevorratungsabgabe und Mehrwertsteuer: zusammengenommen rund 60 Prozent) zu reduzieren oder wenigstens den Vorschlag eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent anzunehmen, so wie er auch im öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Bahnen, Taxen) gilt. Das ab Juli angekündigte „Entlastungspaket” sieht zwar eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro vor – allerdings nur für Einkommenspflichtige, und die Pauschale ist außerdem auch noch zu versteuern. Außerdem wird – wenigstens das – die Energiesteuer erlassen, wenn auch nur für drei (!) Monate. Gibt es bald Bezugsscheine für Benzin?

Vorprogrammierter Staatsbankrott

Ein drohender Staatsbankrott ist eigentlich schon längst vorprogrammiert. Was tun in einer solchen Notlage? Gottlob hat der deutsche Gesetzgeber bereits 2009 mit dem Kreditwesengesetz vorgesorgt. Erinnern Sie sich noch an die Pleite von Lehman Brothers 2008, die anschließende Finanzkrise 2008/09 und die Schweinegrippe 2009? Alles hängt ganz irgendwie offensichtlich mit allem zusammen. Denn die „Notstände” und die staatlichen Reaktionen auf sie sind wohlabgestimmt.  Sollten wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten sein, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft, insbesondere den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehrs erwarten lassen, so kann die Bundesregierung etwa durch Rechtsverordnung einem Kreditinstitut einen Aufschub für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gewähren und anordnen, dass während der Dauer des Aufschubs Zwangsvollstreckungen, Arreste und einsteilige Verfügungen gegen das Kreditinstitut sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreditinstituts nicht zulässig sind. Und sie kann außerdem anordnen, dass die Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen. Diese Anordnungen kann sich auf einzelne Arten oder Gruppen von Kreditinstituten sowie auf bestimmte Bankgeschäfte beschränken.

Die Banken sind mit der entsprechenden Gesetzesänderung von 2009 sicherlich zufrieden. Eine Bankenpleite nach dem Muster der Herstatt-Bank sollte damit ausgeschlossen sein, auch der eingeführte Haftungsausschluss bei Amtspflichtverletzungen dient wenigstens noch der Klarheit. Doch was ist mit dem Bürger, der vor der geschlossenen Bank steht und weder über Bargeld noch Wertsachen verfügt? Wird ein erneuter Bankenansturm wie seinerzeit bei der Herstatt-Bank diesmal noch friedlich verlaufen? Wissen die Sparer eigentlich, dass all ihre Bankeneinlagen über 100.000 Euro futsch sind, sofern sie nicht gesondert mit 20 oder 50 Prozent besteuert werden (siehe Teil II?)? Sie müssten es eigentlich wissen, weil sie dies einst mit ihrer Kontoeröffnung schriftlich zur Kenntnis nahmen und akzeptierten; einfach mal nachlesen – und dann besser das Geld abheben und im Wald vergraben. Ach so – es gibt aber doch eine „Einlagesicherung” der jeweiligen Bank??? Eine schöne Theorie: Tatsächlich beträgt die gerade einmal knapp 7 Milliarden Euro. Ach so – es gibt aber einen gemeinsamen Einlagensicherungsfonds??? Der ist aber nur mit 55 Milliarden Euro ausgestattet – viel zu wenig im Falle des Falles.

Wohlbegründeter Vertrauensverlust in die Banken

Also springt am Ende wer ein? Richtig – der europäische (im Zweifel also deutsche) Steuerzahler und der Bankkunde selbst: er wird so zum Gläubiger seiner eigenen Bank dank des seit 2013 europaweit gültigen Bail-In-Prinzips (einer Sonderform der Gläubigerbeteiligung). Da helfen auch keine Schließfächer, wie die griechischen Sparer 2015 bitter lernen mussten: Die Banken sperrten im Zweifel einfach alle Schließfächer zu. Auch englische Bankkunden wurden erstmals aufgeschreckt, als 2008 – damals noch unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpfung – 7.000 Schließfächer heimlich und gewaltsam geöffnet wurden. Die Schließfacheigentümer mussten danach die Herkunft ihres dort gebunkerten Vermögens und ihrer Wertgegenstände dem Finanzamt gegenüber belegen – andernfalls wurden die Werte eingezogen. Wer wundert sich da noch über Vertrauensverlust.

Dazu passen nahtlos die Ende 2009 geänderten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken”: Demnach steht den Banken ein Pfandrecht „an Werten jeder Art“ zu, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung, in seinen Besitz oder seine sonstige Verfügungsmacht gelangen. Mit diesem „abstrakten Pfandrecht“ ohne Zweckbestimmungserklärung werden die Banken faktisch Herr über das Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise sichert sich die Regierung personell und institutionell ein so genanntes „volles Durchgriffsrecht“ – da sich die Bank mit ihren Kundeneinlagen ja wiederum deutschem Recht und damit dem Staat unterwirft.

Massive Eingriffe in Ersparnisse und Lebensversicherungen

Neu geregelt wurde auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Es ermöglicht fortan die „Herabsetzung von Leistungen“, falls eine Versicherung nicht mehr imstande ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen: In diesem Fall wird von der staatlichen Aufsichtsbehörde einfach ein zumindest zeitweiliges Zahlungsverbot gemäß § 314 VAG ausgesprochen. Dieses betrifft dann alle Arten von Zahlungen (Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen, Rückkäufe oder Beleihungen des Versicherungsscheines). Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte und Prämien in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung jedoch nicht berührt. Dieses Gesetz ermöglicht einen gewaltigen Eingriff insbesondere in die Ersparnisse der Inhaber einer Lebensversicherung – frei nach dem Motto „Auszahlungsstopp bei gleichzeitiger Einzahlungspflicht“.

Auch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) von 2014 sollte zwar der “Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“, dienen, öffnete aber den Lebensversicherern zugleich neue, kreative Möglichkeiten, ihren Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu müssen – indem bestimmte (Bewertungs-)Reserven nicht mehr ausgezahlt werden müssen. Immerhin machten diese Reserven bereits Stand Ende 2013 57,8 Milliarden Euro aus; mittlerweile sind sie noch deutlich größer – weil die Kurse alter, höher verzinster Anleihen durch den Zinsverfall deutlich gestiegen sein dürften. Ausscheidenden Kunden entgehen pro Kopf vier- bis fünfstellige Summen. Sogar der Bundesgerichtshof urteilte 2015 (Az: IV ZR 213/14), dass die Lebensversicherer nicht erklären müssten, wie sich die die Beteiligung an den Überschüssen zusammensetzt – was schon damals als „legaler Betrug“ gegeißelt wurde. Mittlerweile ist es gar eine gesetzlich legitimierte Enteignung! Fazit: Wer eine (Lebens-)Versicherung besitzt, sollte den neuen § 314 VAG und das LVRG ausführlich studieren – und dann schnellstmöglich prüfen, ob eine Kündigung, unter Inkaufnahme geringer Verluste, nicht deutlich sinnvoller wäre.

Clevere Bürgerenteignung durch Collective Action Clause

Die CAC-Klausel („Collective Action Clause”, deutsch: Kollektive Handlungsklausel) ist bereits seit 2013 europäisches Gesetz und erleichtert die Enteignungen von Staatsanleihen. Damit können die Besitzer von Staatsanleihen im „Notfall” oder bedarfsweise gegen ihren Willen und rückwirkend enteignet werden. Dies betrifft die Inhaber aller Staatsanleihen (z.B. Bundesobligationen), Lebens-und Rentenversicherungen, Rentensparverträgen sowie auch konservativ aufgestellter Fonds. Die Anbieter der genannten Produkte sind gesetzlich verpflichtet, das Geld ihrer Kunden in Anleihen mit „hoher Güte“ anzulegen – und das sind ausgerechnet oftmals Staatsanleihen. Seit 2013 enthalten alle ausgegebenen Staatsanleihen die CAC-Klausel. Inzwischen werden wohl fast alle Anleihen diese Klausel über kollektives Handeln enthalten. Besitzer der in Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Fonds enthaltenen Staatsanleihen können so problemlos gegen ihren Willen rückwirkend enteignet werden. In „Notsituationen” (zum Beispiel einem Staatsbankrott) kann der räuberische Staat diese Klausel natürlich jederzeit auch für ältere Verträge verpflichtend umsetzen.

Die Enteignung der Bankkunden ist heute schon legal“, schrieben finanzwelt.de und heise.de schon Ende November 2019. Sie beriefen sich auf das – jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt – wohl wichtigste und folgenschwerste Gesetz der letzten Jahre – das neue Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das am 1. Mai 2015 wirksam geworden war. Dieses war, nach der üblichen Methode, nur wenige Tage vor Inkrafttreten, leise und klammheimlich spätabends, also vor noch leererem Plenum als sonst, ohne jede Aussprache und ohne nennenswerte Medienpräsenz vom Bundestag durchgewunken worden. Eine beachtliche Regieleistung, um die Fehler, die bei der Finanzkrise 2008 gemacht wurden, nicht wiederholen zu müssen und mit Milliarden an Steuergeldern, Garantien und Enteignung der Aktionäre die Hypo Real Estate Bank zu verstaatlichen und die Commerzbank zu stützen.

„Systemrelevanz“ ganz nach Belieben des Staates

Obwohl dieses Gesetz es ermöglicht, dass nun der Bankkunde ohne jegliche Möglichkeit einer rechtlichen Gegenwehr ganz- oder teilenteignet werden kann (§ 89 SAG), folgte praktisch kein Aufschrei von Verbraucherschützer, Opposition oder der Medien – sie alle verschliefen eine der gravierendsten Änderungen des Bankenwesens. Auch der Bankkunde, der sonst von allen neuen und selbst kleinsten Aufklärungspflichten mit kaum verständlichen juristischen Papieren geradezu zugeschmissen wird, wurde darüber nicht informiert. Kein Wunder – er soll sich schließlich weiterhin in Sicherheit wiegen und möglichst nichts von einem Gesetz mitbekommen, das festlegt, dass bei drohender Insolvenz einer „systemrelevanten” Bank nicht mehr der Steuerzahler haftet – sondern auch der Bankkunde. Hiergegeb gibt es auch kein Widerspruchsverfahren, und selbst eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung (§ 99 SAG). Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen über 100.000 € bei einer solchen „systemrelevanten“ Bank haben, werden im Extremfall zur Kasse gebeten: Die Berechtigten von Giroguthaben, Sparbuch, Fest- und Tagesgeld, Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Sparverträge, vermögenswirksame Leistungen schauen in die Röhre, ihr Geld ist im Ernstfall futsch. Bei einem fetten Staatsbankrott werden vermutlich sogar die „sicheren“ 100.000 € gefährdet sein.

Welche Bank „systemrelevant” ist, wird übrigens nicht näher definiert. Man sollte diesbezüglich aber getrost davon ausgehen, dass sämtliche Banken der EZB-Bankenliste im Ernstfall so eingestuft werden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die der BaFin zugeordnet ist, entscheidet und überwacht den Ablauf. Besonders pikant: Alle involvierten Funktionsträger sind gemäß § 5 SAG zur „äußersten Verschwiegenheit zum Ablauf” verpflichtet! Der Bankkunde sitzt folglich in der „Dunkelkammer“ – und dort bleibt er auch, denn selbst wenn die Bank sich wieder erholen sollte, gibt es kein Zurück mehr. Es wird geschwiegen, gemauert und enteignet – fragen Sie doch mal den Banker, Steuer- oder Vermögensberater Ihres Vertrauens! Übrigens: Mit der Einführung der Europäischen Einlagesicherung (EDIS) wird dieses System auf eine noch brisantere, höhere Ebene verlagert: Die gemeinsame Einlagesicherung für die gesamte Eurozone soll bis 2024 die nationalen Einlagensicherungen stufenweise ablösen – was faktisch bedeutet, dass deutsche Banker (und somit deutsche Sparer) für teilweise vollkommen marode Geldinstitute in Europa haften müssen.

Wirtschafts- und finanzpolitischer Dreisprung

Glückauf! Mit den so listig geschaffenen Folterinstrumenten zur Sanierung des bankrotten Staatshaushaltes lässt es sich doch gleich viel leichter mit dreistelligen Steuermilliarden militärisches „Sondervermögen” bilden, unmittelbar und mittelbar milliardenschwere Kriegsunterstützung für die Ukraine leisten, die Bundeswehr modernisieren, in Afrika Geldpakete verteilen, selbst China jährlich 630 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlen, und eine irrsinnige Sanktionspolitik betreiben. Der räuberische Staat weiß ja, wie und wo er es sich das Geld dafür holen kann.

Inzwischen wird der geplante wirtschafts- und finanzpolitische Dreisprung beschleunigt: Die vor allem von der EZB zu verantwortende aggressive Geldmengenerhöhung, die durch die weltweiten „Pandemie”-Regimes und den angezettelten Ukrainekrieg verursachte Verknappung der Güter bei gleichzeitiger Zerstörung der Lieferketten sowie das durch die Corona-„Lockerungsübungen” angeheizte Transaktionstempo der Geldflüsse sorgen dafür, dass die Inflation in Kürze auf deutlich über 10 Prozent steigen wird. Unvermeidliche Firmenzusammenbrüche und Massenarbeitslosigkeit sind die Folge – mit allen wirtschaftlichen Nebenfolgen und den wahrscheinlichen Nachwehen: Kalte Enteignung, soziale Unruhen, womöglich irgendwann ein Bürgerkrieg.

Die politisch verursachten Öl-, Gas- und sonstige Energieverknappungen werden dramatische Folgen für die deutsche Wirtschaft nach sich ziehen und könnten einen fatalen Kaskadeneffekt auslösen. Die Erzeugerpreise sind inzwischen schon um über 30 Prozent gestiegen, die Kosten werden mit der üblichen Verzögerung auf die Endverbraucher „übergewälzt“. Zugleich werden die Infrastruktur, die Logistik und die Arbeitsmärkte über kurz oder lang zusammenbrechen. Der wirtschaftliche Kollaps wird nicht allzu lange auf sich warten lassen. Wenn es soweit ist, kann die „neue Weltordnung”, der „Reset“, ja glücklich bei Null starten – am besten mit dem geplanten Sozialkreditsystem.

 

Ende.

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