Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Illegale Geheimniskrämerei: Lauterbach verhindert objektive Maßnahmen-Bewertung

Wie lange ist Karl Lauterbach noch tragbar? Das ist keine rhetorische Frage, sondern eine Frage, die sich für Bundeskanzler Scholz immer drängender stellt. Der Gesundheitsminister ist nicht nur beim Übertreiben groß, er ist auch mehrfach der Unwahrheit überführt worden. Und seine permanente Panikmache führt ebenfalls nicht zu einer dem Anlass entsprechenden objektiven Bewertung der angeblichen Corona-Pandemie. Nun kommt ein ungeheuerlicher Vorwurf hinzu: hintertreibt Lauterbach eine gesetzlich geforderte objektive Bewertung der bisherigen Corona-Maßnahmen?

Von Achim Baumann

Objektive Maßnahmen-Bewertung wäre Pflicht

Das könnte das Ende für den Pandemieeinpeitscher Lauterbach sein – wenn denn der Vorwurf wahr ist und Bundeskanzler Scholz die Notbremse zieht. Grund: Ein hochkarätig und halbwegs objektiv besetzter Sachverständigenrat soll bis zum Sommer bewerten, welchen Sinn und welchen Schaden die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern hatten. Die Wissenschaftler sollen bewerten, was wirklich Sinn machte, welche Maßnahme griff und natürlich auch, was übertrieben und wirkungslos war.

Das war von vielen Seiten gefordert und so im März 2021 vom Bundestag auch beschlossen worden. Dieser beauftragte damals das noch von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium, einen solchen Sachverständigenausschuss einzusetzen, was dieser auch machte. Das wurde im Infektionsschutzgesetz explizit festgeschrieben. Die Evaluierung der Corona-Maßnahmen sollte bis zum 30. Juni 2022 erfolgt sein. So weit so gut, denn Gesetze sind einzuhalten, oder?

Lauterbach sperrt sich gegen gesetzlichen Auftrag

Das sieht der (noch) amtierende Gesundheitsminister wohl anders. Denn im interdisziplinären Expertengremium wird das vorläufige Aus der Evaluierung diskutiert. Gesundheitsminister Lauterbach habe dem Gremium nämlich mitgeteilt, dass es, wird Lauterbach zitiert, „eine Verlängerung oder sogar eine neue Ausschreibung geben werde“.

Aber wozu eine Verlängerung? Seit über zwei Jahren gibt es Maskenpflicht, Impfdebatten, Gängelungen und Freiheitseingriffe gegenüber den Bürgern. Die einzelnen Maßnahmen sind nun lange praktiziert und die Wirkungen bekannt. Oder hat Lauterbach Angst, dass die meisten Maßnahmen für mehr oder weniger wirkungslos erklärt werden? Denn es ist durchaus anzunehmen, dass eine objektive Bewertung dazu führt, dass vieles, was insbesondere Lauterbach ständig forderte und was auch umgesetzt wurde, völlig übertrieben war.

Müssen Bundestag und Bundesrat nochmals ran?

„Ein Minister, der sich in Eigenregie weigert, einem gesetzlichen Auftrag Folge zu leisten – kann das sein“, fragt sich inzwischen sogar die Mainstreampresse. Lauterbach möchte die angebliche Verlängerung und Neuausschreibung – wohl mit genehmen „Experten“ – durch Bundestag und Bundesrat genehmigen lassen. Aber solange ist er verpflichtet, gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Daran denkt er derzeit wohl gar nicht erst.

Das ruft nicht nur die Opposition auf den Plan. Aus der FDP, immerhin Koalitionspartner, heißt es neutral, aber bestimmt, dass eine „Änderung einer parlamentarischen Mehrheit“ bedürfe. Das lässt vermuten, dass Teile der FDP Lauterbach nicht folgen würden. Die Opposition ist da klarer: „Falls ausgerechnet der Gesundheitsminister die Evaluation der Corona-Maßnahmen ausbremst, wäre das ein neuer Tiefpunkt“, kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsparteien Tino Sorge.

Gremium berät weiter, Bericht „unter allen Umständen“

Der Sachverständigenrat indes hat angekündigt, einfach weiter zu tagen und einen finalen und dem Auftrag aus dem Infektionsschutz entsprechenden Bericht zum 30. Juni vorzulegen. „Unter allen Umständen“, so ein beteiligter Experte. Das muss als eine Ohrfeige für Lauterbach gewertet werden. Wird dessen erneuter Alleingang, Stichwort eigenmächtige Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate und die eiligst erfolgte Rücknahme, wieder ohne Konsequenzen für den Lügenminister sein? Lange kann das Bundeskanzler Scholz nicht dulden – ansonsten ist die Ampelkoalition in Gefahr.

 

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