Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Kampf gegen Impfpflicht geht weiter: Mehr als 1.200 Österreicher rufen Verfassungsgerichtshof an

Der Kampf gegen die Impfpflicht in Österreich ist noch nicht vorbei: Das umstrittene Gesetz kann jederzeit „scharf“ gestellt werden. Die Rechtsanwälte Dr. Christian Ortner (Innsbruck) und Mag. Gottfried Forsthuber (Baden bei Wien) vertreten mehr als 1.200 Österreicher und EU-Bürger, in deren Namen sie die Impfpflicht anfechten und Gesetzesüberprüfungen beim Verfassungsgerichtshof beantragt haben.

Presseaussendung via ots:

Ende Jänner 2022 wurde die Impfpflicht für COVID-19 beschlossen, trotz heftiger Kritik und tausender ablehnenden Stellungnahmen. Mit 15. März sollte sie dann gelten. Daraus wurde bekanntlich nichts, denn bis 31. Mai hat sie der Gesundheitsminister mit Verordnung teilweise außer Kraft gesetzt, aber wie lange noch? – „Die Menschen werden schon zu lange im Unklaren gelassen“, kritisieren die beiden Anwälte Dr. Christian Ortner (Innsbruck) und Mag. Gottfried Forsthuber (Baden bei Wien).

Antragsteller aus dem Gesundheitsbereich

Sie vertreten über 1.200 Österreicher und EU-Bürger. In ihrem Namen haben sie Gesetzesüberprüfungen (Normprüfungsanträge) beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Außerdem fechten sie das Impfpflichtgesetz an. Ab morgen setzt der VfGH die Bearbeitung von Anträgen gegen den Lockdown für Ungeimpfte fort und bearbeitet auch erste Anträge gegen die die Impfpflicht. Die Anträge von Ortner und Forsthuber im Namen von 1.200 ÖsterreicherInnen werden später an der Reihe sein. Rund ein Drittel der Mandanten der beiden Rechtsanwälte sind im Gesundheitsbereich tätig, sie sind dem Impfdruck verstärkt ausgesetzt. In ihrem beruflichen medizinischen Alltag beobachten sie laufend Nebenwirkungen der Impfung und auch deren mangelnde Wirksamkeit.

Gesetz greift in Grundrechte ein

RA Forsthuber wird auch das Gesetz zum elektronischen Impfpass anfechten („Gesundheitstelematikgesetz): „Die Impfpflicht ist zu einer politischen Entscheidung verkommen”, sagt er. “Mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit hat das nichts mehr zu tun.“ RA Ortner bekräftigt: „Es ist untragbar, dass ein Gesetz, das derart in Grundrechte eingreift, sozusagen in Evidenz gehalten wird, mit der Möglichkeit, es jederzeit „scharf“ zu stellen. Denn die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Therapie ist nicht ausreichend erprobt. Angesichts der immer harmloser verlaufenden Covid-Mutationen wie etwa Omikron sollte die Entscheidung zur Impfung jedem selbst überlassen bleiben. Damit sollte sich auch der VfGH auseinandersetzen!“

Gesetz widerspricht dem Datenschutz

Vorgebracht wird u.a., dass das vorliegende Gesetz gegen Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit verstößt sowie gegen das Verbot, einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden. Ebenso widerspricht es dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Gleichheitsgrundsatz, indem es Menschen mit Wohnsitz in Österreich anders behandelt als etwa Urlauber.

Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht

„Ab 1. Juni sind Strafen zu erwarten, die extensive Speicherung von Gesundheitsdaten läuft bereits”, so RA Ortner. “Durch das Impfpflichtgesetz werden grundlegende rechtliche Fragen aufgeworfen, die wir klären müssen. Es wurde ein neuer Deliktstypus geschaffen: die Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht. Allesamt unverhältnismäßige Maßnahmen, die die Grundrechte verletzen“, so die beiden Anwälte abschließend.

Ähnliche Nachrichten