Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Tödliche Nebenwirkungen: Italienisches Gericht erklärt Impfpflicht für verfassungswidrig

Der sizilianische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Italiens Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist. In Italien gilt eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal zumindest bis Ende 2022. Für über 50-Jährige fällt diese am 15. Juni. Das Gericht stellte fest, dass die experimentellen mRNA-Behandlungen, die vor Covid schützen sollten, nachweislich “schwerwiegende oder tödliche unerwünschte Wirkungen” hervorrufen. Das Gericht erklärt, dass, auch wenn solche Todesfälle selten sind, ein einziger Todesfall ausreicht, um den Zwang verfassungswidrig zu machen. Eine Erkenntnis, die auch das Stich-Zwang-Gesetz in Österreich zu Fall bringt?

Der italienische Anwalt Marco Mori berichtet in einem Video über das bahnbrechende Urteil, das die Impfpflicht im Gesundheitsbereich betrifft. Es handelt sich um das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien. Das Gericht hat den Fall an das Verfassungsgericht weitergeleitet, da es um die Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht geht. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs von Sizilien ist die Impfpflicht verfassungswidrig, erklärt Mori.

Hundertausende Nebenwirkungen bei EMA gemeldet

Im 53-seitigen Urteil wird auf die Meldungen von Nebenwirkungen im europäischen Meldesystem Eudravigilance, der Zulassungsbehörde für Medikamente in der EU (EMA) eingegangen: “Aus den von der europäischen Datenbank gesammelten Daten geht hervor, dass bis Ende Januar 2022 in der EU bisher 570 Millionen Pfizer-Dosen verabreicht wurden. In diesem Zusammenhang wurden 582.000 Fälle von unerwünschten Wirkungen gemeldet, von denen 7.000 einen tödlichen Ausgang hatten.” Was AstraZeneca betrifft, so wurden „bei 69 Millionen Dosen 244.000 Fälle von Nebenwirkungen gemeldet, von denen 1.447 einen tödlichen Ausgang hatten.”

Von Modernas mRNA-Präparat wurde 139 Millionen Dosen gespritzt. Von den 150.000 Nebenwirkungen gingen 834 tödlich aus. Beim Johnson & Johnson-Impfstoff Janssen wurden 19 Millionen Dosen verspritzt und 40.766 Nebenwirkungen gemeldete. 279 davon endeten tödlich.

Ein Todesfall macht Pflicht-Stich verfassungswidrig

“So ist die Rechtmäßigkeit einer Zwangsimpfung auszuschließen, wenn sie Produkte verwendet, deren Auswirkungen auf die Gesundheit der geimpften Patienten die Schwelle der normalen Verträglichkeit überschreiten. Dazu kann nicht das Risiko schwerer oder tödlicher unerwünschter Wirkungen gehören, auch wenn diese im Verhältnis zur geimpften Bevölkerung gering sind”, zitiert Mori aus dem Urteil. Eine einzige tödliche Auswirkung reicht also aus, um die Impfung unzulässig zu machen.

Anwalt befürchtet politische Entscheidung des Verfassungsgerichtes

Wenn das Verfassungsgericht gegen dieses Urteil entscheidet, bedeutet das, dass seine Mitglieder Diener der Politik sind. Sie sind Politiker, keine Juristen. Ein Jurist kann nicht anders, als zu der gleichen Schlussfolgerung wie dieses Urteil zu kommen, so die Einschätzung des Anwalts Mori.

In Mainstream-Medien ist über dieses Urteil bisher nichts zu lesen. Die österreichische Regierung wird also wohl völlig unbeeindruckt vom italienischen Urteil weiter am Stich-Zwang festhalten. Denn: es geht ums Geld, nicht die Gesundheit. Das lassen schon die dubiosen Verbindungen der Mitglieder der verschiedenen Berater-Gremien zur Pharmaindustrie vermuten. Das Nationale Impfgremium hat erst kürzlich die Impfung von 5-Jährigen empfohlen. Aus welcher Motivation heraus, wenn doch Kinder kaum von Covid betroffen sind?

Das Urteil des italienischen Gerichtes:

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