Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Islamist bricht mit „Allah Akbar“-Rufen in Kirche ein: mit Messer bewaffnet

Ein algerischer illegaler Einwanderer wurde am Sonntag, den 8. Mai, festgenommen, nachdem er in die Kathedrale von Metz eingedrungen war und „Allah ist groß“ gerufen hatte.

Der in Polizeigewahrsam genommene Mann entpuppte sich als Keddam R., 47, ein Algerier, der sich illegal auf französischem Gebiet aufhält und der Polizei bereits bekannt war.

Einer Polizeiquelle zufolge kam Keddam R. 2001 nach Frankreich, wo er als Ehepartner eines französischen Staatsbürgers eine Aufenthaltsgenehmigung erhielt.

Mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft beginnt die endlose „Übertragungskette“ der Einwanderung.

Im Jahr 2014 wurde ihm jedoch die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung verweigert, was ihn jedoch nicht daran hinderte, sich in Frankreich aufzuhalten, wo ihm 2017 eine Ausreiseverpflichtung (OQTF) und 2020 eine zweite Ausreiseverpflichtung auferlegt wurde, die mit einem Einreiseverbot und Hausarrest einherging.

Nach dem Vorfall vom 8. Mai wurde ihm am Dienstag, dem 10. Mai 2022, ein neuer OQTF zugestellt.

Quelle: VoxNews

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