Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Österreichische Horror-Justiz: Hausdurchsuchung wegen Kurznachricht: „Lösch deine Nachrichten“

Ein junger Oberösterreicher glaubte im falschen Film zu sein, als Beamte der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst seine Wohnung durchwühlten. Der Grund lässt auch am letzten Rest Rechtsstaatlichkeit zweifeln: Ein Freund bekam vor über einem halben Jahr Besuch von den „Gesetzeshütern“ und fragte um Hilfe. Die Kurznachrichten-Antwort lautete: „Alles löschen, Fotos, Browserverlauf, Cache… (…)“. Deswegen gilt der junge Mann nun als Mittäter, der beigetragen habe, Beweismittel zu vernichten.

Ein Kommentar von Willi Huber

So funktioniert Polizeiarbeit in Österreich, für solche – aus Laiensicht – Lappalien beantragen Staatsanwälte eine Sicherstellung des Mobiltelefons. Der Sachverhalt soll sich wie folgt abgespielt haben.

Irgendwann Ende 2021 bekam ein Bekannter des Betroffenen Besuch von den Verfassungsschützern. Er habe sich an einer Aktion in Vöcklabruck beteiligt, bei der ein Transparent gegen den mutmaßlich widerrechtlichen Bau einer Großmoschee aufgestellt und fotografiert wurde. Denn die Moschee soll zu großen Teilen durch Gelder aus dem Ausland errichtet werden, zudem gibt es zahlreiche Ungereimtheiten hinsichtlich der Widmung.

Aus Sicht des Staates ist Widerstand gegen derlei Umtriebe offenbar ein Schwerverbrechen. In seiner Panik fragte der solchermaßen beamtshandelte seine Freunde um Hilfe, was er nun tun solle. Einer davon gab ihm per WhatsApp-Nachrichtendienst die Antwort:

Alles löschen, Browserverlauf, Fotos, Cache, etc… Am Telefon dasselbe. Alles was politisch ist.

Diese auf den ersten Blick eher harmlose Antwort, die möglicherweise viele Österreicher – ohne viel nachzudenken – einem Freund geben würden, motivierte die Staatsanwaltschaft, einen weiteren Hausbesuch zu beantragen. Die Vorwürfe lauteten auf Mittäterschaft und Anstiftung zur Vernichtung von Beweismaterial. Diese Schlüsse aus einer WhatsApp-Nachricht zu ziehen wirken weit hergeholt – in Österreich werden solche Tatvorwürfe aber scheinbar bittere Realität.

Behördenwillkür erinnert an düstere Dystopien

Hinzu kommt der befremdliche Umstand, dass sich ein Staatsanwalt fand, der auf Basis dieser Faktenlage eine Sicherstellung des Mobiltelefons bewilligte. Das erweckt den Anschein, dass in Österreich kein Bürger mehr vor der Willkür der Behörden sicher ist – im Endeffekt kann sich schon jeder darauf vorbereiten, dass seine intimsten Sphären durchwühlt und seine elektronischen Geräte staatlich entwendet werden.

Nun sieht das österreichische Recht an sich vor, dass staatliche Maßnahmen tat- und schuldangemessen sein müssen. Die Verhältnismäßigkeit von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen auf Basis einer Whatsapp-Nachricht (wie beschrieben) erscheint stark an den Haaren herbeigezogen zu sein. Insbesondere, wenn man sich den Eifer der Behörden ansieht, wenn es darum geht, schreckliche Straftaten gegen Leib und Leben zu verfolgen, wenn diese von „traumatisierten Flüchtlingen“ begangen werden. Nicht zuletzt diese Ermittlungsträgheit, gepaart mit Kommunikationsschwächen, führten zu einem Terroranschlag in Wien, den man bei etwas mehr Behördenfleiß – so wollen es Experten wissen – problemlos hätte verhindern können.

Verhältnismäßigkeit völlig aus den Augen verloren

Welche Straftaten können die Behörden hier im vorliegenden Fall verhindern? Dass weitere Spruchbänder gegen die Islamisierung und gegen die Errichtung von Großmoscheen verfasst und öffentlich gezeigt werden? Wer kommt durch solche gewaltfreie Meinungsäußerungen, die an sich durch die Verfassung und die Menschenrechte gedeckt sein sollten, zu Schaden? Wohl nur die Nutznießer der Islamisierung, von denen scheinbar in Altparteien einige sitzen, welche sich die Stimmen von Zuwanderern erhoffen.

Die Fälle, in denen hier gegen Staatsbürger aufgrund ihrer unerwünschten Meinungsäußerung mit extremen Mitteln vorgegangen wird, häufen sich. So sollen in Oberösterreich und Niederösterreich mindestens fünf solcher „Razzien“ stattgefunden haben. Man muss die Dinge beim Namen nennen, hier geht es um eine staatliche Repression gegen die Opposition, die einer rechtsstaatlichen Demokratie unwürdig ist.

Vom Staat Geschädigte bleiben auf Schäden und Kosten sitzen

Die Betroffenen haben rechtliche Schritte angekündigt, um ihre Rechte zu wahren. Es kann nur gehofft werden, dass sich auch Richter finden, welche die fragliche Verhältnismäßigkeit aufarbeiten und den Bürgern einen letzten Rest an Rechtssicherheit zurückgeben. Doch selbst dann ist der Schaden schon angerichtet. Auch wenn Beschwerden oder Klagen gegen die Repression stattgegeben werden sollte, bleiben die Geschädigten auf hohen Anwaltskosten und den Schäden durch die Hausdurchsuchungen sitzen. Viele haben zusätzlich ihre Arbeitsplätze oder gar ihre Bankkonten verloren. Das kann nicht die Gesellschaft sein, in der wir leben wollen, oder?

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