Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Medienbericht: Österreich verfügt Zwangsimpfung bei Affenpocken-Kontakten

Im hinterletzten Nebensatz, den kaum noch jemand wahrnimmt, kolportierte die Zeitung „Österreich“ eine brisante Aussage des Leiters der Infektionsabteilung an der Klinik Favoriten, Christoph Wenisch, die er in einem Interview mit Ö3 getätigt habe: Wer Kontakt zu Österreichs erstem – angeblichen – Affenpocken-Patienten hatte, werde auf behördliche Anweisung geimpft. Wenisch war einer der führenden Köpfe hinter den Impfzwang-Verhandlungen bei den Corona-Impfungen in Österreich.

„Der Patient ist guter Dinge, er möchte dann schon nach Hause gehen. Aber da haben wir gesagt, dass darf er jetzt noch nicht, weil er noch eine Zeit unter Beobachtung steht und auch eben isoliert werden muss“, so Wenisch im Interview mit Ö3. Die Kontakte des Patienten werden nun nachträglich gegen Pocken geimpft. Dies könne behördlich angeordnet werden, so Wenisch.

OE24, Infektiologe mit erster Prognose zum Affenpocken-Fall in Österreich

Wenisch bereits Verfechter der Corona-Impfpflicht

Wir versuchen zurzeit herauszufinden, was von dieser Ansage zu halten ist. Der Infektiologe Prim. Univ.-Doz. Dr. Wenisch ist jedenfalls ein erfahrener Mediziner, der eng in die Verhandlungen zum strafbewehrten Impfzwang eingebunden war. Er war auch hinsichtlich der Corona-Impfung ein Verfechter einer staatlich verordneten Zwangsimpfung. Wenisch damals im ORF:

Wenisch sprach sich gegen eine Orientierung an der bis 1981 geltenden Impfpflicht für Pocken aus. Diese sei eine andere Art der Impfung gewesen – mit einer höheren und nachhaltigeren Wirkung. Gegen CoV müsse man dagegen immer wieder impfen, auch sei der Schutz vor einer Übertragung nicht vollständig gegeben. 

Zitat Wenisch im ORF hinsichtlich Corona-Zwangsimpfung, 30.11.2021

Rechtsanwalt Brunner steigt auf die Bremse: So nicht!

Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt und Obmann der Partei Menschen-Freiheit-Grundrechte (MFG) hat dazu auf Basis der geltenden Rechtslage ein erstes Statement verfasst, allerdings ebenso um Bedenk- und Recherchezeit gebeten, um sich die gesamte Rechtslage genau anzusehen:

Eine behördliche Anordnung zu einer Pockenimpfung war und ist in Österreich unmöglich. Für Erwachsene in pockengefährdeten Berufen oder pockengefährdeten Anstalten bestand von 1948-1981 eine Impfpflicht in Österreich. Ebenso bestand für Kinder bis zum 31.12. des der Geburt folgenden Kalenderjahres bzw. im Kalenderjahr der Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn eine Schule besucht wurde eine Verpflichtung zur Pockenimpfung. Das Gesetz wurde mit 1.1.1981 aufgehoben. Ich empfehle Herrn Wenisch, bevor er sich in der Öffentlichkeit zu Rechtsfragen äußert, einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Überdies konnte auch damals eine behördliche Anordnung zu einer Impfung nicht erfolgen, sondern konnte nur im Fall der qualifizierten Weigerung eine im Instanzenzug bekämpfbare Verwaltungsstrafe verhängt werden. Solche Falschmeldungen sind strikt abzulehnen, weil sie nur dazu dienen bzw. geeignet sind, in der Bevölkerung Angst zu erzeugen und Druck auf sie auszuüben. MFG steht für eine sachgerechte und fachlich richtige Informationserteilung an die Bevölkerung in allen Belangen.

Epidemiegesetz 1950

Möglicherweise bezieht sich die Aussage von Wenisch und das sich daraus ableitende,angebliche Handeln der Behörden auf das Epidemiegesetz aus 1950. Dort heißt es unter Paragraph 17:

(4) Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.

Ähnliche Nachrichten