Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Regierungsamtlicher Hochverrat: Für die Welt das Beste, für Deutschland die Reste

Das Lamento über die Ausbeutung der Bürger durch einen gefräßigen Staat ist so alt, wie es Steuern gibt. Allerdings besteht ein Unterschied, ob die Leistungserbringer – im Namen einer Umverteilung nach oben bzw. zugunsten der Nichtswoller, Nichtskönner oder unfreiwilligen Nichtstuer – geschröpft werden, wodurch das ihnen entrissene Geld immerhin noch im eigenen Land verbleibt – oder ob die Steuergelder im Namen einer größenwahnsinnigen Weltverbesserungspolitik in aller Herren Länder verschenkt werden. Letzteres ist das Hauptproblem mit der systematischen Veruntreuung öffentlicher Mittel durch Regierende mit wahnhaftem Helfersyndrom.

Vergangene Woche erst sagte Bundesfinanzminister Christian Linder während des Treffens der G7-Finanzminister in Bonn der Ukraine deutsche Hilfszahlungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro zu. Damit soll der von der Regierung des Landes angemeldete Finanzbedarf von fünf Milliarden Euro pro Monat gedeckt werden. Lindner sicherte auch zu, sich bei seinen Amtskollegen für großzügige Unterstützung einzusetzen. Zudem sicherte die deutsche KfW-Bank der Ukraine einen zweiten Kredit von 150 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren zu, wobei die Rückzahlungen nach fünf Jahren beginnen müssen. Diese großzügigen Alimentierenden finden ihre Entsprechung in der sozialstaatlichen Freigebigkeit im Inland, wo ab dem 1. Juni ukrainische Flüchtlinge fortan Anspruch auf höhere staatliche Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch II haben: Eigentlich waren im Bundeshaushalt für dieses Haushaltsjahr 4,4 Milliarden Euro weniger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeplant. Zwar wurde die Summe nun nachträglich um 2,5 Milliarden Euro aufgestockt, doch ist sicher davon auszugehen, dass dies nicht zur Kostendeckung ausreichen wird.

Ein Hohn nicht nur fürs Ahrtal

Während die Bundesregierung diese und zuvor bereits andere Milliardensummen zur Unterstützung der Ukraine in Windeseile aufbringt, warten die Opfer der Flutopfer im Ahrtal seit fast einem Jahr auf ausstehende (teilweise auch verfügbare) Hilfsgelder. Dies liegt einerseits an einem grotesk komplizierten Spendenrecht, das es verbietet, Spenden an Unternehmer – wie etwa Winzer – auszuzahlen, obwohl diese sie sogar teilweise selbst eingesammelt hatten. Andererseits wird vielen Betroffenen aufgrund eines nicht nachvollziehbaren neuen Sicherheitsplans die Wiedererrichtung ihrer bei der Flut zerstörten Häuser verweigert und der Wert ihrer Grundstücke willkürlich auf Minimalbeträge pro Quadratmeter herabgestuft, was einer faktischen Enteignung gleichkommt. Dazu kommt die Ungewissheit, ob und in welcher Höhe sie Unterstützungszahlungen erhalten.

Diese Sorgen muss sich das stets vorrangig bediente Ausland nicht machen: Ob 10 Milliarden für den Klimaschutz in Indien, ob Entwicklungshilfe für die afghanische Taliban, Aufbauhilfen für Afrika oder Zuwendungen für Syrien im Milliardenbereich: Hier gilt das Prinzip „erst zahlen, dann fragen”. Glücklich ist der, der nicht auf diesen Staat angewiesen ist – es sei denn, er wohnt im Ausland und ist kein deutscher Staatsbürger.

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