Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Berliner Charité: Kein Sommerfest für ungeimpfte Mitarbeiter

Das für den 1. Juli geplante Sommerfest der Berliner Charité könnte in einem juristischen Streit enden, wenn das Krankenhaus an seinen Durchführungsbestimmungen festhält: Ironischerweise steht das Fest zwar unter dem Motto „Zusammen ein Ganzes“, darunter versteht man jedoch nur gegen Corona Geimpfte oder Genesene. Ungeimpfte haben keinen Zutritt…

In einer Mitteilung des Traditionsklinikums, das unter anderem als Wirkungsstätte des deutschen „Star-Virologen“ Christian Drosten bekannt geworden ist, heißt es wörtlich: „Um den gemeinsamen Abend so sicher wie möglich zu verbringen, sind folgende Zugangsregelungen für das Sommerfest 2022 einzuhalten: Gültige, vollständige Impfung und/oder Genesung, inklusive einer Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grundimmunisierung vergangen sind, sowie zusätzlicher tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest.” Doch damit nicht genug: Ebenfalls nicht zugelassen sind „Personen mit Atemwegssymptomen oder ohne die genannten Nachweise.“

Und weil man sich auch damit noch nicht sicher fühlt, wird auch noch das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen, sofern der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden könne. Unweigerlich fühlt man sich hier an längst überwundene Zeiten des ersten Lockdowns für über zwei Jahren zurückerinnert. Anscheinend ist für die Charité als eine der „wissenschaftlichen Keimzelle“ der orchestrierten Panikmache die Zeit stehengeblieben.

Lauterbach natürlich begeistert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich natürlich begeistert über diese skandalöse Diskriminierungspraxis „Das Vorgehen der Charité ist vorbildlich. So wird vermieden, dass es bei dem Fest zu einem Superspreading unter den MitarbeiterInnen kommen kann. Darunter hätten die Patienten zu leiden. Durch Ausfälle müssten möglicherweise viele Eingriffe abgesagt werden.“

Das Vorgehen der Charité ist vorbildlich. So wird vermieden, dass es bei dem Fest zu einem Superspreading unter den MitarbeiterInnen kommen kann. Darunter hätten die Patienten zu leiden. Durch Ausfälle müssten möglicherweise viele Eingriffe abgesagt werden https://t.co/kRYGT40PR3

— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) June 16, 2022

Denn auch Lauterbach hält unbeirrt an der – längst widerlegten These von der „Pandemie der Ungeimpften“ fest.

Bei direkt Betroffenen stieß das Vorgehen der Charité hingegen auf deutlich weniger Euphorie: So beklagt etwa die Good-Governance-Gewerkschaft in einem Brief an den Charité-Vorstandvorsitzenden Heyo Kroemer „einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, (…) sowohl hinsichtlich chronischer Krankheiten wie Behinderungen als auch mit Blick auf das Geschlecht“ und außerdem  Mobbing. Durch die Zugangsbeschränkungen würden auch „Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden von dem Sommerfest ausgeschlossen“.

Gewerkschaft moniert rechtswidrige Zutrittsbedingungen

Der geforderte Corona-Test sei ebenfalls rechtswidrig. Dieser könne, nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, zwar für Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime verlangt werden. Die Kulturbrauerei, in der das Sommerfest stattfinden soll, sei jedoch keine derartige Einrichtung. Daher fordere man „die Verantwortlichen auf, die Haltung des Hauses zu überdenken.“

Der Gewerkschaftsgründer und Vorsitzende Marcel Luthe sagte: „Ich bin mir sicher, dass die landeseigene Charité hier nicht absichtlich chronisch Kranke, Schwerbehinderte und Schwangere diskriminiert, was ein klarer Verstoß gegen Deutschlands erstes Antidiskriminierungsgesetz wäre. Dies gilt umso mehr, als dass diese willkürliche Ausgrenzung von Mitarbeitern bei einer Betriebsfeier auch arbeitsrechtlich ohnehin unzulässig ist und auch kein Recht besteht, geschützte Gesundheitsdaten zur Teilnahmevoraussetzung zu machen. Die Charité ist ja kein Kleinstaat, sondern wird sich sicher an geltendes Recht halten.“ Im heutigen Deutschland braucht es jedoch ein gehöriges Maß an Optimismus, um diese Ansicht noch ernsthaft zu vertreten.

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