Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ab Oktober nur noch 3-fach Gespritzte „vollständig geimpft“

Impf-Abo für alle Ewigkeit (Symbolbild:Imago)

Für Oktober plant die Bundesregierung ein weiteres fulminantes Wirrwarr größtenteils sinnloser Corona-Beschränkungen: So soll den „nur” zweifach gegen Corona Geimpften der Status als „vollständig Geimpfte” endgültig entzogen werden. Das Infektionsschutzgesetz soll am Freitag dahingehend geändert werden, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Corona künftig drei Einzelimpfungen erfordert. Diese Regel soll ab 22. Oktober 2022 gelten – in über sieben Monaten also – und das, obwohl Corona schon jetzt für die meisten Deutschen jeden Schrecken und jede Bedeutung verloren hat, und die Maßnahmenschikanen nur mehr als kafkaeske Willkürakte wahrgenommen werden, an die sich die meisten eben „gewöhnt“ haben.

Am heutigen Montag soll über die Dreifachimpfung als Voraussetzung des „Immunisierungsstatus“ eine Expertenanhörung stattfinden. Es geht dabei um nicht weniger als die Zementierung einer dauerhaften Gesundheitsapartheid für alle Zeiten, die vor 2020 geltende Selbstverständlichkeiten und Grundrechte nur noch gegen aktuelles Impf-Abo-Update erlaubt. So wird der Status „vollständig geimpft” erforderlich sein, um Restaurants oder andere öffentliche Einrichtungen betreten zu dürfen, wenn gerade nicht einmal „Lockerungen“ dergestalt gelten, dass man auch mit einem kostenpflichtigen tagaktuellen Schnelltest Einlass verlangen darf.

Bürokratischer Irrsinn für die Ewigkeit

Für Genesene sollen ab Oktober dann zwei Impfungen ausreichen, um als „vollständig geimpft” zu gelten – allerdings nur für die ja bereits jetzt auf faktisch nur noch 62 Tage begrenzte Geltungsdauer des entsprechenden „Genesenenzertifikats”.  Bis Ende September soll als Übergangsregel gelten, dass man auch mit nur einer Impfung als vollständig geimpft gilt, wenn die Zusatzbedingungen (Antikörpertest/Genesung) erfüllt sind, die ab Oktober die zweifach Geimpften erfüllen müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Dieser bürokratische Irrsinn für die Ewigkeit ist nicht nur das genaue Gegenteil von „Freiheit“, die den Bürgern von Angela Merkel eigentlich für Ende letzten Sommer versprochen worden war (und jetzt für alle Zeiten flöten geht). Er schreibt auch Zustände fest, die – hätte man sie den Deutschen noch vor zwei Jahren als künftigen Dauerzustand prophezeit – als völlig unvorstellbar, verfassungswidrig und mit dem sozialen Frieden gänzlich unvereinbar bezeichnet worden wären. Zwei Jahre später hat man das Volk nun soweit, dass sie alles schlucken.

Sie schlucken alles

Deshalb regt sich im Stockholm-Syndrom-Stadl BRD auch kein Widerspruch mehr, dass am Freitag – obwohl die Corona-Beschränkungen eigentlich Ende dieser Woche, zum 20. März, final auslaufen sollten, vom Bundestag ebenfalls eine Verlängerung der Testpflicht für bestimmte Locations und Einrichtungen beschlossen werden soll. Außerdem soll den Bundesländern so auch die Möglichkeit eingeräumt werden, durch die „Hotspot”-Regelung weitere Schutzmaßnahmen zu beschließen, wann immer sie die „konkrete Gefahr“ eines verschärften Infektionsgeschehens oder eine Überlastung der Krankenhäuser – stets nach arbiträren und rein von der Exekutive festgelegten Kriterien – erkennen.

Für die Geltungsdauer des Impfschutzes hingegen man noch kein Zeitlimit festgelegt. Im Einklang mit in der gesamten EU geltenden Regeln darf die Zweitimpfung bei der Einreise nach Deutschland jedoch nur noch maximal 270 Tage alt sein, ansonsten muss ein Test vorgelegt werden. Ob zudem die Neunzig-Tage-Frist für einen Genesenstatus wieder gesetzlich verankert wird, bleibt abzuwarten (auch sie ist völlig beliebig und unwissenschaftlich, da natürlich Immunisierte offensichtlich deutlich besser und umfassender geschützt sind als Geimpfte). Durch bloße Rechtsverordnung kann die Bundesregierung allerdings sowohl die Genesenenfrist als auch den Impfstatus künftig nach Belieben regeln. Im Ergebnis bedeutet dies: Das Impf- und Pandemieregime bleibt uns dauerhaft erhalten. Das „Ende von Corona” besteht darin, dass es kein Ende gibt. Sauber!

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