Horst D. Deckert

Änderung des Geschlechts soll in Deutschland alle zwölf Monate möglich sein

Spätestens seit dem Amtsantritt der von SPD, FDP und Grünen gebildeten deutschen Bundesregierung ist es schwierig geworden, über die Berliner Politik noch sachlich und seriös zu berichten. Wir werden wohl immer öfter darauf hinweisen müssen, dass es sich bei Meldungen wie der folgenden nicht um Satire handelt, sondern, dass das ganze wirklich ernstgemeint ist.

Zu den Herzensanliegen der Ampel-Koalition zählt neben dem sogenannten Klimaschutz auch die Durchsetzung einer weiteren Fiktion, nämlich die des „Gender-Mainstreaming“. Damit ist die Überwindung der Biologie gemeint, die nur zwei Geschlechter kennt. 

Irrsinn Gender Mainstreaming

Denn die Gender-Propagandisten erfanden das soziale Geschlecht, wonach jeder selbst bestimmen könne, welchem er sich zugehörig fühlt. Aufgrund der vom Politik- und Medienkartell immer stärker hofierten LGBTQ-Gemeinschaft forderte diese immer aggressiver spezielle Gesetze für ihre Anliegen. Nun legten der liberale Justizminister Marco Buschmann und die grüne Familienministerin Lisa Paus ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz vor. Danach soll jede Person ab 14 Jahren einmal im Jahr ihr Geschlecht wechseln können. Dabei müssen sich die Betroffenen gar nicht umoperieren lassen, es genügt schon, dies einfach vor dem Standesamt zu erklären. 

Es drohen Missbrauch und Manipulation

Das bislang geltende Transsexuellengesetz von 1980 sieht ein langes Verfahren vor, wozu u.a. die Einholung von zwei psychiatrischen Gutachten sowie intime Fragen gehören. Für Buschmann ist dieser steinige Weg unzumutbar: „Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“ Ziel des Gesetzes sei es u.a., Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen im Berufsleben zu unterbinden. Doch öffnet dies nicht Manipulation Tür und Tor? Schließlich gibt es ja die Frauenquoten in vielen Bereichen. Nach dem neuen Gesetz kann sich also bei einer Bewerbung ein Mann vorher zur Frau erklären, um bessere Aufstiegschancen zu haben. Abgesehen davon, dass es eine widernatürliche Narretei ist, das Geschlecht nach Belieben wählen und ändern zu können, leistet eine solche Regelung auch dem Missbrauch von Frauen und Kindern Vorschub. Denn Vergewaltiger und Kinderschänder bekommen nun leichter Zugang zu diesem Personenkreis. 

Geldbuße für Transen-Kritiker

Mit einer weiteren Absurdität wartet das Selbstbestimmungsgesetz auf: Wer eine Person, die ihr Geschlecht nach diesem Gesetz gewechselt hat, mit dem alten Namen anspricht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Eine solche könnte schon bald der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch drohen, bezeichnet diese doch den grünen Abgeordneten Ganserer, der sich als Transvestit Tessa nennt, nicht als Frau, sondern erklärte, dieser sei „biologisch und juristisch ein Mann“.

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