Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ärztin verlor Job – sie nahm Gesetz zu wörtlich

Rechtsblinde Richter in Corona-Zeiten (Symbolfoto:Shutterstock)

Es geschah in dem Land, über dem einem Werbeslogan zufolge „die Sonne lacht” – Südbaden. Jetzt könnte sogar ganz Deutschland über Südbaden lachen – oder sich die Augen reiben? Das war geschehen: Eine praktizierende Ärztin aus Lahr hatte auch, wie viele andere auch, nicht in den Chor ihres Berufsstandes mit eingestimmt, das aufgetretene Coronavirus Sara-CoV2 sei einer verheerenden Massenerkrankung mit zwingend tödlichem Ausgang ähnlich der Pest gleichzusetzen. Sie hatte Patienten in ihrer Praxis und die Menschen außerhalb stattdessen zu Ruhe und Gelassenheit gemahnt. Und, noch schlimmer: Als Veranstalterin hatte sie jeden Samstag auf einem städtischen Platz allen die Möglichkeit gegeben, quasi unter dem „Auge des Gesetzes” zu sagen, was sie in der schlimmen Corona-Zeit bewegte.

Die Teilnehmer waren froh, dort andere Leute zu sehen und sogar mit ihnen sprechen zu dürfen, weil das in Gaststätten und zu Hause kaum mehr möglich war. Die Ärztin ließ aber nicht nur andere sprechen, sondern tat es auch selbst. Und so blieb es nicht aus, dass sie die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Ermächtigungsgesetz nannte. Diese Einschätzung wiederholte sie auch in einer Zeitungsanzeige, die sogar von noch mehr Menschen gelesen wurde, als sich auf den samstäglichen Zusammenkünften versammelt hatten. Das Merkel-Zitat „Das geht natürlich gar nicht“ hat die Staatsmacht mittlerweile allerdings verinnerlicht – und schlug zurück. Für die Medien vor Ort ein gefundenes Fressen.

Wenn die Begriffe nicht mehr stimmen…

Mit der Verwendung des Begriffs „Ermächtigungsgesetz“ zog sich die Ärztin den geballten Zorn der Presse und Obrigkeit zu. Zwar wurde über sie kein Berufsverbot verhängt – doch weil sie als auch Polizeiärztin in Teilzeit bei der örtlichen Polizeihochschule tätig war, wurde sie von „Kretsch-Land” Baden-Württemberg prompt gefeuert. Ihre Kündigung erhielt sie, weil sie mit dem dem Begriff „Ermächtigungsgesetz“ den heutigen Gesetzgeber mit dem Dritten Reich gleichgesetzt habe. Gegen die Kündigung unter dieser fadenscheinigen Begründung erhob die Medizinerin Klage gegen und begehrte ihre Weiterbeschäftigung. Beides wurde unverzüglich abgeschmettert, weshalb sie Berufung beim Landesarbeitsgericht Freiburg einlegte. Doch auch diese wurde von der 10. Kammer zurückgewiesen (ich kenne dieses Gericht, bis zum Rentenbeginn gehörte ich selbst dort der 11. Kammer an). Revision ließ das Gericht nicht zu.

Dieses eklatante Fehlurteil zeigt, wie die Rechtswissenschaft hierzulande immer mehr politisiert wurde. In meiner Ausbildung galt noch der geflügelte Lehrsatz „Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung”. Dieser Grundsatz, beim Verfassen eines Urteils entsprechende Rechtsgrundlagen heranzuziehen, wurde hier jedoch ganz offensichtlich sträflich verletzt. Denn die Einordnung des Begriffs „Ermächtigungsgesetz“ und seiner Diktion wurde von den Richtern exakt ins Gegenteil verkehrt. Lesen und staunen Sie selbst:

Erhellendes zur Vor- und Rechtsgeschichte

Am 24. März 1933 beschloss der Reichstag kein „Ermächtigungsgesetz“ – denn jenes Mach(t)werk, das die bis dahin formal noch bestehende, demokratische Weimarer Reichsverfassung änderte, hieß „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”. Mit ihm wurde beschlossen, dass Gesetze fortan auch durch die Reichsregierung erlassen und geändert werden können, nicht mehr nur durch das gewählte Parlament, den Reichstag. Das Wort „Ermächtigung” kam in jenem Gesetz an keiner Stelle vor. Ähnliche Gesetze waren zuvor schon in der Weimarer Republik verabschiedet und angewendet worden. Umso bemerkenswerter erscheint da beispielsweise dieser fünfseitige Kommentar aus jüngerer Zeit (stellvertretend für viele weitere), in dem der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ 46 mal verwendet wird – obwohl er im Urtext gar nicht vorkommt.

Ganz anders der Wortlaut des umstrittenen Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das die Ärztin kritisierte: In ihm finden sich die Begriffe „ermächtigt” und „Ermächtigung” 70 (siebzig) mal! Desweiteren enthält er die Begriffe „Verpflichtung” 50 mal, „Anordnung” 39 mal, „Verbot” 34 mal und „Untersagung” 12 mal. Das Wort „erlaubt” findet sich in ihm null mal. Rekordhalter des Reglementierungs-Wortschatzes sind also die Ermächtigungen im IfSG. Und ausgerechnet dieses Werk soll nicht so genannt werden dürfen, wie es seinem Regelungszweck entspricht? Dass uns die Legislative bei ihrem Wirken Rätsel aufgibt, ist nicht neu. Aber nun auch die Judikative? Mein Glaube an die Rechtsprechung hat mit dem Freiburger Fehlurteil jedenfalls schwer gelitten.

Eklatantes Fehlurteil

Wenn sich schon Richter nicht bewusst sind, was sich in den unterschiedlichen Gesetzen so alles „versteckt” (oder auch nicht) – wie soll dann der einfache Bürger wissen, was er noch sagen darf und was nicht? Sind wir schon wieder so weit, uns ganz genau überlegen zu müssen, was wir noch sagen können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen? Klar ist: Dass nicht alles jeder tun und lassen darf, was er oder sie immer gerade will, ist in Ordnung. Doch wenn das Wort „Ermächtigungsgesetz” auf den Index gestellt wird, ist es nicht mehr weit, bis auch das Denken reglementiert und abgestraft wird. Dient das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, wie das Infektionsschutzgesetz offiziell heißt, am Ende etwa gar nicht seinem erklärten Zweck – sondern vielmehr der Bekämpfung von Menschen, die nicht der gesetzten „Norm” der Herrschenden entspricht?

Wäre ich von dem Urteil betroffen, würde ich Nichtzulassungsbeschwerde erheben – in der Hoffnung, dass die Richter am Bundesarbeitsgericht das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” (vulgo Ermächtigungsgesetz) und das Infektionsschutzgesetz (vulgo faktisches Ermächtigungsgesetz, das Minister und Behörden zu Vollmachten ermächtigt, die eigentlich nur den Parlamenten zusteht) besser kennen und beurteilen können als die Freiburger Jurisprudenz. Und die zum einzig richtigen Ergebnis kommen, dass die besagte Lahrer Ärztin wohl kaum das menschenverachtende Regime des Nationalsozialismus verharmlosen oder die Bundes- und Landesregierungen von heute mit der Naziherrschaft gleichstellen, sondern auf eine bedenkliche Fehlentwicklung unserer Demokratie hinweisen wollte.

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