Die AfD-Bundestagsfraktion hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig erklärt wird. Die Wahlen am 26. September 2021 hatten zum sprichwörtlichen „Berliner Wahlchaos“ geführt. Zehntausende Wahlberechtigte konnten ihr Wahlrecht nicht, nicht wirksam, […]